EU-Erweiterungsbeitrag: Die APK-S will eine Finanzierung ohne Kompensation zulasten der öffentlichen Entwicklungshilfe

Lokale News, 20.02.2007

Im Mittelpunkt der Beratungen der APK-S standen die Rahmenkredite für den Erweiterungsbeitrag und für die Ostzusammenarbeit. Dabei stand die Kommission vor dem Dilemma, ob die Kompensation des Erweiterungsbeitrages auch zulasten der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit erfolgen soll, und hat sich dagegen entschieden. Ferner hat sich die Kommission mit dem Aussenwirtschaftsbericht 2006 befasst.

Zug in Polen
Der Erweiterungsbeitrag geht nicht zulasten der Entwicklungshilfe und ist gemäss den Regeln der OECD und der Praxis der EU nicht an die öffentliche Entwicklungshilfe der Schweiz anrechenbar. © SECO

Nachdem die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) an ihrer Sitzung vom 15./16. Januar 2007 auf den Bundesbeschluss über den Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (06.100) eingetreten war, hat sie die Beratung der Vorlage weitergeführt und sich mit der Kernfrage der Finanzierungsmodalitäten des Beitrages von 1 Milliarde Franken auseinandergesetzt. Dabei sah sie sich mit einer schwierigen Ausgangslage konfrontiert. Massgebend war für sie auf der einen Seite die überwiesene Motion Leuthard (05.3808), die verlangt, dass der Erweiterungsbeitrag nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe finanziert wird. Auf der anderen Seite musste die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat diesen bindenden Auftrag des Parlaments nicht zu erfüllen beabsichtigt bzw. als unerfüllbar betrachtet. Zudem war der Bundesrat der Aufforderung der Finanzkommission des Ständerates, die sich auch mit der Materie befasst hatte, nicht nachgekommen, einen Antrag zu unterbreiten, wie er die Motion in formeller Hinsicht zu behandeln gedenke. Mehrfach wurde die unerquickliche Situation bedauert, zu der der Bundesrat aus Sicht der Kommission wesentlich beigetragen hat, indem er lange die Finanzierung des Erweiterungsbeitrages nicht geklärt und dem Parlament keine Finanzierungsmodelle vorgelegt hatte.

Nach einer ausführlichen und kontroversen Diskussion hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der im Bundesbeschluss zum Rahmenkredit im Sinne der besagten Motion festschreibt, dass die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags im Bundeshaushalt kompensiert wird und nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe erfolgt. Die Kommissionsmehrheit bekräftigt damit die Verbindlichkeit des früheren Ratsbeschlusses für den Bundesrat. Sie will, dass das Parlament an der Haltung festhält, die es bereits im Rahmen der Volksabstimmung zum Bundesgesetz über die Osthilfe vertreten hat. Diese Kohärenz ist nach Ansicht der Kommissionsmehrheit auch im Hinblick auf künftige europapolitische Volksabstimmungen von entscheidender Bedeutung. Zudem stösst sich die Kommissionsmehrheit daran, dass der Bundesrat keine zwingenden Argumente für seine Behauptung einbringt, die Motion Leuthard sei nicht erfüllbar, zumal er anlässlich der Debatte über den Voranschlag 2007 eine mögliche Lösung antönte.

Demgegenüber ist die Kommissionsminderheit grundsätzlich dagegen, dass die öffentliche Entwicklungshilfe für die Kompensation des Erweiterungsbeitrages nicht herbeigezogen wird. Sie unterstützt das bundesrätliche Finanzierungsmodell, wie es in der Volksabstimmung kommuniziert worden ist. Dabei geht sie mit dem Bundesrat einig, dass sich das Anliegen der Motion Leuthard schwer umsetzen lässt und somit den Entscheid des Parlamentes, den Vorstoss zu überweisen, korrigiert werden soll. In diesem Sinne wurde aus der Mitte dieser Minderheit ein Antrag auf Abschreibung der Motion eingereicht, der aber mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt wurde.

Daraufhin hat die APK-S die Beratung der Botschaft über die Weiterführung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der GUS (06.099) wiederaufgenommen. Auch in diesem Fall war sie auf die Vorlage bereits eingetreten, konnte sie aber erst abschliessend beraten, nachdem sie die Finanzierung des Erweiterungsbeitrags und deren Konsequenzen für den Rahmenkredit für die Osthilfe geklärt hatte. Im Mittelpunkt der Debatte stand die Frage, ob der Entscheid, die öffentliche Entwicklungshilfe von der Kompensation des Erweiterungsbeitrages auszuschliessen, eine Erhöhung des vom Bundesrat beantragten Kredites (650 Millionen Franken für mindestens vier Jahre) bedingte oder nicht. Ein Antrag auf Erhöhung auf 730 Millionen Franken wurde schliesslich mit 5 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung knapp abgelehnt.

In der Gesamtabstimmung wurde der Rahmenkredit für den Erweiterungsbeitrag mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, jener für die Ostzusammenarbeit mit 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen gutgeheissen.

Des Weiteren hat die APK-S den Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik 2006 (06.098) eingehend beraten und als eine gut strukturierte sowie sehr informative Übersicht über die weit verzweigten Aussenwirtschaftsaktivitäten der Schweiz gewürdigt. In den Augen der APK-S zeigt der Bericht gut auf, wie wichtig die internationale Vernetzung für den wirtschaftlichen Erfolg der Schweiz ist. Dabei begrüsste die Kommission die im Bericht aufgezeigten erfolgreichen Resultate der schweizerischen Aussenwirtschaft, die der im Bericht 2004 dargelegte Aussenwirtschaftsstrategie zu verdanken sind. Hauptgegenstand der Diskussion bildeten die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen mit den BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien und China), der OECD-Bericht zur Schweizer Regulierungspolitik und die Doha-Runde der WTO.

Im Rahmen dieser Beratung hat die APK-S ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Staaten der Südafrikanischen Zollunion (SACU-Staaten), ein Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und den SACU-Staaten sowie das Internationale Tropenholz-Übereinkommen von 2006 einstimmig genehmigt.

Schliesslich diskutierte die Kommission verschiedene aktuelle Themen im Bereich der Aussen- und der Europapolitik. Dabei informierte sie sich insbesondere über die Haltung des Bundesrates im Streit mit der EU in der Frage der kantonalen Steuerbestimmungen für gewisse Unternehmenstypen. Zur Sprache kamen ferner die Beteiligung der Schweiz an den EU-Bildungs- und Jugendprogrammen 2007-2013, die Erneuerung des Media-Abkommens sowie die Ausweitung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 19. Februar 2007 unter dem Präsidium von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey in Bern getagt.