Erweiterungsbeitrag für Bulgarien und Rumänien: Einigung mit EU über Modalitäten

Artikel, 02.04.2008

Der Bundesrat sieht vor, Rumänien und Bulgarien mit einem Erweiterungsbeitrag von 257 Mio. Franken zu unterstützen. Die Schweiz und die EU haben sich am Mittwoch auf Ebene der Unterhändler auf die allgemeinen Grundsätze dieses Beitrags geeinigt. In einem gemeinsamen Text wurden der Verteilschlüssel sowie die generellen Themenbereiche für Programme und Projekte festgehalten. Diese Einigung muss vom Bundesrat in einem nächsten Schritt noch genehmigt werden. Sie stellt eine politische Absichtserklärung dar und ist rechtlich nicht verbindlich.

Häuser in Plovdiv (Bulgarien)
Mit dem Erweiterungsbeitrag für Bulgarien und Rumänien leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa. © SECO

Der Verteilschlüssel des Betrages für die beiden Länder wurde wie folgt festgelegt: Bulgarien soll rund 30% (76 Mio. Franken) und Rumänien rund 70% (181 Mio. Franken) des Gesamtbetrags von 257 Mio. Franken erhalten. Damit richtet sich die Schweiz nach dem Verteilschlüssel der anderen EFTA-Staaten, die ihren Beitrag an diese beiden Staaten ebenfalls im Verhältnis 3:7 aufgeteilt haben.

Der Text der Einigung beinhaltet zudem eine Liste mit den möglichen Tätigkeitsfeldern für Programme und Projekte. Vorgesehen sind der Bereich Sicherheit, Stabilität und Reform (bspw. die Stärkung der Institutionen einschliesslich der Korruptionsbekämpfung), der Bereich Verbesserung der Infrastruktur und der Umweltbedingungen, die Privatsektorförderung sowie die menschliche und soziale Entwicklung (bspw. Gesundheitsprogramme). Weiter hält die Einigung die allgemeinen Regeln zur gegenseitigen Information zwischen der Schweiz und der EU sowie zu den Verfahrensabläufen bei der Projektvergabe fest.

Diese Einigung auf Stufe Unterhändler muss nun in einem nächsten Schritt vom Bundesrat genehmigt werden, bevor sie unterzeichnet werden kann. Die Einigung stellt eine politische Absichtserklärung dar und ist rechtlich nicht verbindlich. Anschliessend muss das Schweizer Parlament den Erweiterungsbeitrag an Rumänien und Bulgarien mit einem entsprechenden Rahmenkredit - voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2008 - genehmigen. Danach wird mit Bulgarien und Rumänien je ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen, das die länderspezifischen thematischen Schwerpunkte und die konkreten Prozeduren der Zusammenarbeit festlegt. Erste Projekteingaben dürften ab Mitte 2009 zu erwarten sein.

Mit dem Erweiterungsbeitrag für Bulgarien und Rumänien leistet die Schweiz einen weiteren Beitrag an den Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa und führt ihre frühere Hilfe an diese beiden Staaten in vergleichbarer Höhe weiter. Im Umfang von insgesamt 257 Mio. Franken sollen über fünf Jahre Verpflichtungen für konkrete Projekte eingegangen werden, die von der Schweiz jeweils bewilligt werden müssen. Die Auszahlungen werden sich über rund zehn Jahre erstrecken. Der Beitrag wird vollumfänglich im allgemeinen Bundeshaushalt kompensiert.