Bern, Medienmitteilung, 25.02.2009

Der Bundesrat hat das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit beauftragt, mit der Europäischen Union das Abkommen über die Beteiligung am maritimen Anti-Piraterie-Einsatz Atalanta auszuhandeln.

Eine Beteiligung der Schweiz an der EU-Mission NAVFOR Atalanta begrenzt sich auf einen militärischen Einsatz für den Schutz von Schiffen des Welternährungsprogramms (WFP) und kann gegebenenfalls auf den Schutz von schweizerischen Frachtschiffen ausgedehnt werden, die im Gebiet der Mission Atalanta verkehren. Der Auftrag der Schweizer Armee umfasst lediglich den Schutz von Schiffen und die Abwehr von Angriffen durch die Piraten. Eine militärische Offensive gegen die Piraten an Land oder im Wasser, die über das Schutzmandat der Militärpolizei hinausginge, ist ausgeschlossen. 

Der militärische Einsatz der Schweiz ist auf 30 Personen begrenzt. Folgende Personen werden der Mission NAVFOR Atalanta zur Verfügung gestellt: Ein medizinisches Team, dem ein Arzt und Pflegepersonal angehört, höchstens vier Stabsoffiziere, zwei Teams der Aufklärungs- und Grenadierformationen der Armee und drei Spezialisten für juristische Fragen.  

Der Einsatz der Armee beruht auf Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung. Es handelt sich um einen Assistenzdienst im Ausland. Vorgesehen sind der Schutz von Schiffen des WFP, die Unterstützung humanitärer Hilfeleistungen und der Schutz schweizerischer Schiffe. Dieser Dienst dient der Wahrung schweizerischer Interessen. 

Die ausserordentlichen Kosten, die der Schweiz daraus erwachsen würden, belaufen sich auf rund 9,8 Millionen Franken.  Der Bundesrat wird den beiden Räten anlässlich der nächsten Session dieses Jahres die Botschaft für die Entsendung von Armeeangehörigen im Rahmen des Einsatzes Atalanta zur Genehmigung unterbreiten, damit sie ihn ermächtigen, das Beteiligungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu unterzeichnen.

Im übrigen hat der Bundesrat das VBS beauftragt, eine Änderung des Militärgesetzes vorzubereiten, um für die Mitwirkung der Armee bei künftigen Operationen in der Art der Operation von NAVFOR Atalanta eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen. Die Vorlage für diese Änderung des Militärgesetzes soll der Bundesversammlung zusammen mit der Botschaft über die Genehmigung des Armeeeinsatzes im Rahmen der Operation NAVFOR Atalanta unterbreitet werden. 

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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