Bern, Medienmitteilung, 05.03.2009

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bedauert den Entscheid der sudanesischen Behörden, die humanitären Hilfs-organisationen aus Darfur auszuweisen, nachdem die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs in einem am 4. März 2009 veröffentlichten Urteil einen Haftbefehl gegen den sudanesischen Präsidenten erlassen hat.

Das EDA nimmt Kenntnis vom Haftbefehl, den die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gegen den sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir erlassen hat. Die Schweiz misst dem ICC grosse Bedeutung bei und respektiert seine Unabhängigkeit. Sie hat das Römer Statut des ICC ratifiziert und arbeitet uneingeschränkt mit dem Gerichtshof zusammen.  

Die sudanesischen Behörden haben rund zehn internationalen Nichtregierungs-organisationen die Bewilligung für ihre Tätigkeit im Sudan entzogen. Das EDA ist sehr besorgt über die Auswirkungen dieses Entscheids auf die humanitäre Situation und die Sicherheitslage der 4,5 Millionen notleidenden Menschen in Darfur. Die humanitären Organisationen leisten lebensnotwendige Hilfe für einen grossen Teil der Zivilbevölkerung, vor allem im Bereich Wasserversorgung, Nahrungsmittelhilfe, Gesundheit und Schutz. 

Das EDA ruft alle Parteien zur Zurückhaltung auf und erinnert sie daran, dass sie vollumfänglich an das Völkerrecht gebunden sind. Dieses sieht insbesondere vor, dass die Sicherheit des Personals der UNO, der AU und der humanitären Organisationen sichergestellt werden muss und dass der humanitären Hilfe Zugang zur notleidenden Bevölkerung zu gewähren ist. 

Das EDA setzt sich auch weiterhin für eine friedliche Beilegung des sudanesischen Konflikts ein. Die Suche nach einer gerechten Lösung muss mit einem intensiven Friedens­prozess unter Einschluss aller beteiligten Akteure einhergehen.  



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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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