Bern, Medienmitteilung, 02.10.2015

Der Menschenrechtsrat beendet heute in Genf seine dreiwöchige Herbstsession. Die Schweiz hat erfolgreich eine Resolution zur Todesstrafe eingebracht – zum zweiten Mal nach 2014. Die Resolution hat zum Ziel, mittelfristig auf deren weltweite Abschaffung hinzuwirken. Ebenfalls prioritär engagiert hat sie sich im Bereich der Auswirkung der Drogenproblematik auf die Menschenrechte und bezüglich der Lage in bestimmten Ländern, darunter Bahrain und Sri Lanka.

Die Schweiz hat die diesjährige Herbstsession des Menschenrechtsrates genutzt, um weiter auf die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken – ein mittelfristiges Ziel der Schweizerischen Menschenrechtsaussenpolitik. Zusammen mit sieben weiteren Ländern hat sie eine entsprechende Resolution eingebracht, die gestern mit 26 Ja-Stimmen gegen 13 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen verabschiedet wurde. Die Schweiz vertritt den Standpunkt, dass die Anwendung der Todesstrafe mit dem geltenden Völkerrecht unvereinbar ist und immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt – sowohl für die Verurteilten selbst wie auch für die ihnen nahestehenden Personen. Der Fokus der Resolution liegt auf der Frage, wie sich die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe zum Verbot der Folter und anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen verhält – etwa hinsichtlich der Bedingungen im Todestrakt oder besonders problematischer Hinrichtungsmethoden. Gemäss gestrigem Beschluss wird dazu im März 2017 im Menschenrechtsrat eine Expertendiskussion stattfinden.

Während der Herbstsession gehörte die Schweiz ausserdem zu den Initianten einer Expertendiskussion zur Auswirkung des weltweiten Drogenproblems auf die Menschenrechte. Sie trägt mit ihrem Engagement dazu bei, dass an der Sondersession der UNO-Generalversammlung zur Drogenproblematik vom April 2016 (UNGASS) die menschenrechtlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Eines der Probleme aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe für Drogendelikte. Zudem muss im Umgang mit der Drogenproblematik dem Recht auf Gesundheit und insbesondere dem Zugang zu kontrollierten Substanzen angemessen Rechnung getragen werden - eine der Prioritäten der Schweiz im Hinblick auf die UNGASS.

Die Schweiz hat auch in dieser Session Ländersituationen eng verfolgt und entsprechende Prozesse im Menschenrechtsrat aktiv mitgestaltet. In zahlreichen Debatten und Resolutionsverhandlungen zur Menschenrechtslage in Konfliktgebieten forderte sie konsequent die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts. Spezielle Aufmerksamkeit gilt zudem der Forderung nach Massnahmen, die sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des humanitären Völkerrechts  vor Gericht gebracht werden – so etwa in der Ukraine, im Nahostkonflikt, in Jemen, Syrien, der Demokratischen Republik Kongo und im Sudan. Die Schweiz hat zudem erneut eine gemeinsame Erklärung zur Menschenrechtssituation in Bahrain koordiniert, die von 33 weiteren Staaten mitgetragen wurde. Darin wurden einerseits die Anstrengungen der Regierung Bahrains zur Verbesserung der Menschenrechtslage anerkannt; andererseits wurden die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen thematisiert. Die Erklärung fordert Bahrain zu weiteren Reformen, zur konsequenten Achtung der Menschenrechte und zur Kooperation mit den internationalen Menschenrechts-Mechanismen auf.

Der mit Spannung erwartete Untersuchungsbericht des Hochkommissariats für Menschenrechte über die 2009 am Ende des Bürgerkriegs in Sri Lanka begangenen Menschenrechtsverletzungen kommt zum Schluss, dass gute Gründe zur Annahme bestehen, dass beide Konfliktparteien Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen hatten. Die im Bericht dokumentierten Verletzungen, die der staatlichen Seite angelastet werden, wiegen besonders schwer. Die Schweiz, die in Sri Lanka stark engagiert ist, hat sich während der Session intensiv an den Verhandlungen zur Resolution zu Sri Lanka beteiligt. Diese begrüsst die von der neuen Regierung eingeleiteten Schritte und betont, dass für eine glaubwürdige Vergangenheitsbewältigung ein Mechanismus mit internationaler Beteiligung sowie Reformen der nationalen Rechtsordnung nötig sind. Sowohl Sri Lanka selber wie auch die Schweiz und zahlreiche andere Staaten haben die am Donnerstag im Konsens verabschiedete Resolution mitunterzeichnet.

Die Schweiz wird sich Ende Oktober 2015 für eine Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat von 2016 bis 2018 zur Wahl stellen.


Weiterführende Informationen

Broschüre zur Kandidatur der Schweiz als Mitglied des Menschenrechtsrates 2016–2018 (en)
Die Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat
UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (en)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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