Bern, Medienmitteilung, 07.10.2015

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Auslandschweizerverordnung sowie die Gebührenverordnung des EDA verabschiedet und deren Inkrafttreten zusammen mit dem Auslandschweizergesetz auf den 1. November 2015 festgelegt. Dieses Gesetz fasst die wichtigsten Aspekte für die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einem Erlass zusammen. Die beiden Verordnungen enthalten die Umsetzungsbestimmungen dazu.

Das in der Folge einer parlamentarischen Initiative (11.446 Pa.Iv.Lombardi. Für ein Auslandschweizergesetz) vom Ständerat ausgearbeitete Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG) wurde am 26. September 2014 von den eidgenössischen Räten beschlossen. Es trägt der steigenden internationalen Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer Rechnung.

Das Auslandschweizergesetz führt keine grundlegend neuen Rechte oder Pflichten ein, fasst jedoch die für die über 756'000 Auslandschweizerinnen und -schweizer wichtigsten Bestimmungen, die bisher auf mehrere Gesetze, Verordnungen und Reglemente verteilt waren, in einem Erlass zusammen. Es vereint die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und -schweizer und die Sozialhilfe zu ihren Gunsten, ausserdem den konsularischen Schutz sowie die weiteren konsularischen Dienstleistungen. In das Gesetz wurde grundsätzlich auch die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe anlässlich von eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen aufgenommen. Der Bundesrat kann zudem Massnahmen ergreifen, um die Ausübung der politischen Rechte der Schweizerbürgerinnen und -bürger aus dem Ausland zu fördern. Das ASG bildet auch die Grundlage für den Bund, Institutionen zu unterstützen, die die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz fördern oder ihnen Hilfe gewähren.

Das Auslandschweizergesetz und seine Umsetzungsbestimmungen gewährleisten die vom Bundesrat gewünschte kohärente und ganzheitliche Auslandschweizerpolitik. An der Umsetzung sind auch die Kantone massgebend beteiligt, namentlich bei den politischen Rechten der Auslandschweizer und der Sozialhilfe.


Weiterführende Informationen

Informationen für Auslandschweizer


Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 149kb)
Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 90kb)
Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 29kb)
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens(pdf, 174kb)
Zusatzinformationen zur Auslandschweizerstatistik per 1. Juli 2015(pdf, 172kb)


Adresse für Rückfragen:

Peter Zimmerli
Delegierter für Auslandschweizerbeziehungen
Tel. +41 (0)58 462 31 55
peter.zimmerli@eda.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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