Bern, Medienmitteilung, 18.02.2015

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Verordnung über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizerverordnung, V-ASG) eröffnet. Mit dieser Verordnung soll das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG) umgesetzt werden. Das ASG fasst die wichtigsten Aspekte für die Auslandschweizerinnen und -schweizer in einem Erlass zusammen.

Das in der Folge einer parlamentarischen Initiative (11.446 Pa.Iv.Lombardi «Für ein Auslandschweizergesetz») vom Ständerat ausgearbeitete Auslandschweizergesetz wurde am 26. September 2014 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Es trägt der steigenden Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer Rechnung.

Das Auslandschweizergesetz führt keine grundlegend neuen Rechte oder Pflichten ein, fasst jedoch die für die über 746'000 Auslandschweizerinnen und -schweizer wichtigsten Aspekte, die bisher auf mehrere Gesetze, Verordnungen und Reglemente verteilt waren, in einem Erlass zusammen. Es regelt die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die Sozialhilfe, den konsularischen Schutz sowie die weiteren konsularischen Dienstleistungen. In das Gesetz wurde auch die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe anlässlich von Abstimmungen und Wahlen aufgenommen. Der Bundesrat kann zudem Massnahmen ergreifen, um die Ausübung der politischen Rechte der Schweizerbürgerinnen und -bürger im Ausland zu fördern. Das ASG bildet auch die Grundlage für den Bund, um Institutionen zu unterstützen, welche die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und -schweizer untereinander und zur Schweiz fördern oder ihnen Hilfe gewähren.

Das Auslandschweizergesetz und seine Umsetzungsbestimmungen entsprechen der vom Bundesrat gewünschten kohärenten und ganzheitlichen Auslandschweizerpolitik. An der Umsetzung sind auch die Kantone massgebend beteiligt, sind sie doch durch die politischen Rechte der Auslandschweizer und die Sozialhilfe direkt betroffen.

Im Hinblick auf die vorgesehene Inkraftsetzung am 1. November 2015 hat der Bundesrat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Auslandschweizerverordnung eröffnet. Es dauert bis zum 31. Mai 2015.


Verordnung (pdf) (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 789kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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