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Medienmitteilungen
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Mitarbeitende des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Auslandposten können bei offiziellen Einladungen alkoholische Getränke ihrer Wahl servieren. In der Praxis wird bei solchen Anlässen grossmehrheitlich Schweizer Wein angeboten und getrunken. Um Schweizer Weine noch stärker zu fördern, setzte das EDA im Juni 2013 ein neues Konzept in Kraft.
Gemäss diesem Konzept übernimmt das EDA die Transportkosten und finanziert den Kauf des Weins, anstatt wie zuvor die Kosten entsprechend der Verwendung zurückzuerstatten. Die Mitarbeitenden mit Repräsentationspflichten können Flaschen aus einer breiten Palette von Weinen aus allen Weinbaugebieten der Schweiz bestellen.
Gemessen an der Anzahl Kartons (mit jeweils 6 oder 12 Flaschen) mit Schweizer Weinen, die an die Vertretungen der Schweiz im Ausland gingen, hat sich das neue Konzept bewährt: Während im Jahr 2012 insgesamt 2‘926 Kartons Schweizer Weine an die Schweizer Aussenstellen gingen, waren es im Jahr 2014 mit 8‘555 Kartons beinahe dreimal so viele.
Im Dezember 2011 hatte das Parlament durch Überweisung der Motionen Darbellay und Hurter den Bundesrat beauftragt, klare Weisungen zu erlassen, damit die diplomatischen Vertretungen der Schweiz und die offiziellen Empfänge in der Schweiz und im Ausland ausschliesslich Schweizer Weine ausschenken (Motion Darbellay), bzw. bei Grossanlässen mit Beteiligung der Schweiz sowie offiziellen Schweizer Anlässen im Ausland, die aus Bundesmitteln (mit)finanziert werden, Schweizer Weine serviert werden (Motion Hurter). Die Vergrösserung des Angebots von Weinen aus der Schweiz bei Anlässen in Schweizer Aussenvertretungen zeigt, dass der Auftrag umgesetzt werden konnte.
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CH-3003 Bern
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