Bern, Medienmitteilung, 29.04.2015

Die Schweiz setzt sich weiter gegen Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität und für die Achtung der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI) ein. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2015 beschlossen, die Absichtserklärung von Valletta zu genehmigen, die von einer Gruppe von Mitgliedstaaten des Europarates ausgearbeitet und von 18 dieser Länder angenommen wurde.

Die Erklärung von Valletta wurde anlässlich des Internationalen Tages gegen Homophobie vom 14. Mai 2014 verfasst. Darin wird die Verpflichtung bekräftigt, die im Rahmen der Empfehlung des Ministerausschusses des Europarates vom 31. März 2010 über Massnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität abgegeben wurde. Die Erklärung soll die Empfehlung von 2010 ergänzen, indem sie eine ausdrückliche Ausweitung des Schutzes auf Intersexuelle und die Bekämpfung aller Formen der sozialen Ausgrenzung wegen Nichtkonformität mit Geschlechterstereotypen vorsieht.

Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung steht im Zentrum des Schweizer Engagements im Bereich der Menschenrechte. Mit der Genehmigung der Erklärung von Valletta verweist die Schweiz nicht nur erneut auf diesen Grundsatz, sondern signalisiert ihre Unterstützung für die wichtige Rolle des Europarates bei der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität Opfer von Diskriminierung sind.

Die Schweiz unterstützt finanziell die Arbeiten mehrerer Einrichtungen des Europarates, die in diesem Bereich tätig sind. Sie leistet einen Beitrag zu den Aktivitäten der «LGBTI-Fachstelle» des Generalsekretariats der Organisation, die die Mitgliedstaaten und die Zivilgesellschaft durch verschiedene Massnahmen für die Menschenrechte von LGBTI-Personen sensibilisiert und ihnen in dieser Hinsicht Unterstützung gewährt. Zudem unterstützt die Schweiz die Arbeit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (EKRI), die sich ihm Rahmen ihrer Tätigkeit nun auch der Frage der Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität widmet.

Schliesslich ist die Schweiz aktives Mitglied des informellen europäischen Netzwerks nationaler Anlaufstellen für Fragen, die die Menschenrechte von LGBTI-Personen betreffen. Das Netzwerk tritt zweimal jährlich zusammen und wird sein 15. Rundtischgespräch auf Einladung der Schweiz am 19. und 20. November 2015 in Genf abhalten. Bei dieser Veranstaltung werden die anderen aktiven Mitgliedstaaten des Europarates sowie Vertreter internationaler, nichtstaatlicher und akademischer Organisationen zusammenkommen, deren Aktivitäten im Zusammenhang mit der Förderung der Menschenrechte von LGBTI-Personen stehen.


Weiterführende Informationen

Erklärung von Valletta vom 14. Mai 2014 (en)
Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates vom 31. März 2010


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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