Bern, Medienmitteilung, 13.05.2015

Der Bundesrat genehmigt die gemeinsame Nutzung von Lokalitäten (Colocation) mit den Niederlanden betreffend diplomatische Vertretung in Oman und delegiert die Kompetenz an das EDA zum Abschluss von weiteren Colocation-Verträgen mit Dänemark in Nigeria (Abuja, Lagos), mit den Niederlanden in Angola (Luanda) und in Zypern (Nikosia).

Unter Colocation versteht man die gemeinsame Unterbringung diplomatischer und/oder konsularischer Vertretungen mehrerer Länder im gleichen Gebäude. Die Wahrnehmung der politischen und wirtschaftlichen Interessen der Schweiz erfolgt autonom und unabhängig, ungeachtet der gemeinsamen Nutzung eines Gebäudes.

Die Umsetzung von Colocations ermöglicht es dem EDA bei bestehenden finanziellen und personellen Ressourcen das breit gefächerte und weltweite Aussennetz zu erhalten sowie gezielt und interessenorientiert zu steuern. Colocations bieten die Möglichkeit, bestehende Ressourcen effizienter zu nutzen.

In Oman eröffnete die Schweiz eine Vertretung in Colocation mit den Niederlanden. In Luanda und Nikosia zieht die bestehende Schweizer Vertretung in die zentral gelegenen Räumlichkeiten der niederländischen Vertretung. In Nigeria ist die Schweiz gegenwärtig mit einer Botschaft in der Hauptstadt Abuja vertreten. Die Eröffnung einer Schweizer Vertretung in der aufstrebenden nigerianischen Geschäftsmetropole Lagos ist seit langem ein Anliegen der Schweizer Wirtschaft. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung Nigerias und des Standortes Lagos hat das EDA entschieden, in Lagos ein Generalkonsulat zu eröffnen. Während dieses neue Generalkonsulat der Schweiz in Lagos in die Räumlichkeiten des neuen Generalkonsulats von Dänemark einzieht, wird die dänische Botschaft in den Räumlichkeiten der Schweizerischen Botschaft in Abuja untergebracht.

Das EDA nimmt laufend die Gelegenheit wahr, Opportunitäten zu Colocation-Projekten im Aussennetz mit interessierten Partnerländern zu prüfen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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