Bern, Medienmitteilung, 12.08.2015

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) eröffnet. Die Errichtung dieser Bank geht auf eine Initiative Chinas zurück. Die AIIB ist eine neue und unabhängige Finanzinstitution, die die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in Asien durch die Finanzierung von Infrastrukturprojekten bezweckt. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 2. September 2015.

Die Asiatische Infrastruktur-Investitionsbank (Asian Infrastructure Investment Bank, AIIB) ist eine neue regionale Finanzinstitution. Ihr Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung in Asien, insbesondere durch die Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Dazu wird die Bank ihre eigenen Mittel einsetzen, aber auch öffentliches Kapital und private Investitionen mobilisieren. Die Haupttätigkeit der Bank wird darin bestehen, Kredite zu gewähren, Garantien zu leisten und Beteiligungen zu übernehmen. Sie wird sowohl mit dem öffentlichen Sektor als auch mit der Privatwirtschaft zusammenarbeiten. Im Vordergrund stehen Infrastrukturprojekte in den Bereichen Transport, Energie- und Wasserversorgung, Hafenanlagen, Umweltschutz, Stadtentwicklung und Logistik, Informationstechnologien und Telekommunikation sowie die Entwicklung ländlicher Gebiete und der Landwirtschaft.

Die Gründung der AIIB geht auf eine Initiative Chinas zurück. Zurzeit zählt die Bank 57 voraussichtliche Gründungsmitglieder: 37 Länder der Region und 20 nichtregionale, mehrheitlich europäische Länder. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat für die Schweiz die Statuten am 29. Juni 2015 in Peking unterzeichnet. Diese müssen nun vor dem 31. Dezember 2016 ratifiziert werden. Sie lehnen sich weitgehend an die Gründungsdokumente bestehender multilateraler Entwicklungsbanken an. Die AIIB wird über ein Stammkapital von 100 Milliarden US-Dollar verfügen, von denen 20 Milliarden US-Dollar eingezahlt werden müssen und die vollständig gezeichnet werden dürften.

Die Schweiz hat sich am 24. Juni 2015  zu einer Teilnahme am Gründungsprozess entschieden. Die Kapitalbeteiligung der Schweiz wird sich auf 706.4 Millionen US-Dollar belaufen, von denen 141,28 Millionen in fünf jährlichen Raten eingezahlt werden müssen. Der Stimmenanteil der Schweiz ist mit 0,8745 Prozent höher als ihre Kapitalbeteiligung, da sie sowohl Gründungsmitgliedstimmen als auch Grundstimmen erhält. Die Schweiz wird sich weiterhin aktiv am Gründungsprozess der AIIB beteiligen und strebt darüber hinaus eine Vertretung im Direktorium an.

Der Beitritt der Schweiz zur AIIB steht im Einklang mit der Schweizer Entwicklungs- sowie ihrer Aussenwirtschaftspolitik. Die Bank erfüllt alle notwendigen Voraussetzungen, um eine tragende Säule unter den internationalen Entwicklungsbanken zu werden. Sie kann in Asien einen wesentlichen Beitrag zur Behebung der grossen Infrastrukturmängel, zur Förderung einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung sowie zur Armutsbekämpfung leisten. Durch die Beteiligung der Schweiz werden ausserdem die Beziehungen zu China und zur gesamten Region gestärkt und die Schweizer Unternehmen erhalten neue Möglichkeiten, um ihre Handelsbeziehungen in der Region auszubauen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. September 2015. Die Frist wurde auf drei Wochen verkürzt, damit das Ratifikationsverfahren so rasch wie möglich eingeleitet werden kann. Eine rasche Ratifikation liegt im Interesse der Schweiz, da sie sich auf diese Weise so früh wie möglich als vollwertiges Mitglied am Gründungsprozess der AIIB beteiligen kann. Ausserdem kann die für die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in den Statuten ursprünglich vorgesehene Frist nur bei einer raschen Abwicklung des Verfahrens eingehalten werden.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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