Medienmitteilung, 02.12.2016

An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2016 hat der Bundesrat der Aufhebung des Verbots der doppelten Staatsbürgerschaft für Schweizer Diplomatinnen und Diplomaten zugestimmt. Diese Änderung der aktuellen Praxis erfordert eine Anpassung von Artikel 24 Absatz 2 der Bundespersonalverordnung. Die Aufhebung des Verbots tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Der Bundesrat hat diese überholte Bestimmung aufgehoben, die ausschliesslich die Angestellten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten betraf und somit diskriminierend war. Heute besitzen viele Schweizerinnen und Schweizer zwei Staatsbürgerschaften. Diese doppelte Staatsbürgerschaft entsteht manchmal automatisch, und nicht alle Staaten sehen die Möglichkeit vor, auf ihre Staatsbürgerschaft zu verzichten.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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