Medienmitteilung, 01.03.2017

Expertinnen und Experten aus rund dreissig Ländern und internationalen Organisationen trafen sich vom 27. Februar bis 1. März 2017 zur zehnten Ausgabe des Lausanne-Seminars zur Rückführung von Potentatengeldern. Diese Spezialisten für internationale Rechtshilfe, Austausch von Finanzinformationen und Wiedererlangung von Vermögenswerten befassten sich im Auftrag der Vereinten Nationen mit Vorgehensweisen für die internationale Zusammenarbeit. Das Seminar geht Hand in Hand mit dem Willen der Schweiz, dass keine unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte von politisch exponierten Personen auf ihren Finanzplatz gelangen.

Seit 1986 ist die Schweiz darum bemüht, illegal erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen – sog. Potentatengelder – in die jeweiligen Ursprungsländer zurückzuführen. Potentatengelder, die von den Behörden jenes Landes, in dem sie sich befinden, gesperrt sind, können Gegenstand eines Rechtshilfeersuchens ihres Herkunftslandes sein. Ziel eines solchen Rechtshilfeersuchen ist es, die Vermögenswerte zu identifizieren, ihren rechtmässigen Eigentümern zurückzuerstatten und sicherzustellen, dass sie der Bevölkerung zugutekommen und nicht erneut zu Korruptionszwecken verwendet werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass für die erfolgreiche Rückführung solcher Gelder eine enge Zusammenarbeit – insbesondere im Justizbereich, d.h. während der Phase der Rechtshilfe, – mit den betroffenen Staaten von zentraler Bedeutung ist. Die seit 2001 von der Schweiz in Lausanne organisierten internationalen Expertenseminare (Lausanne Seminare) dienen dazu, die Kooperation und Koordination zwischen den Staaten auf internationaler Ebene zu stärken.

Im Rahmen von Lausanne VIII (2014) wurden auf der Basis von Mandaten der UNO-Generalversammlung und der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (COSP) aus dem Jahr 2013 Richtlinien erarbeitet, die die rechtshilfeweise Zusammenarbeit zwischen den Behörden vereinfachen sollen. Das Mandat wurde 2015, respektive 2016, von der COSP sowie der UNO-Generalversammlung erweitert, um die Richtlinien mit einem Leitfaden zu konkreten Verfahrensschritten für die in einen Potentatengelder-Fall involvierten Staaten zu ergänzen. Dieser Leitfaden soll als globales Arbeitsinstruments, das auf nachvollziehbare Art aufzeigt, was in welcher Phase des Rückführungsprozesses zu tun ist, der Asset Recovery Gemeinschaft zugänglich gemacht werden. Der in Lausanne IX (2016) erarbeitete erste Teil wurde dieses Jahr vervollständigt. Der Leitfaden wird voraussichtlich an der im November 2017 in Wien stattfindenden COSP der internationalen Gemeinschaft vorgestellt.

Die Lausanne Seminare wurden 2001 vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) lanciert und in enger Zusammenarbeit mit dem International Centre for Asset Recovery (ICAR) des Basel Institute on Governance sowie mit Unterstützung der Stolen Asset Recovery (StAR) Initiative der Weltbank und des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) organisiert. Sie dienen der Förderung des Dialogs und dem Austausch von Fachwissen hinsichtlich der Rückgabe gestohlener Vermögenswerte.


Weiterführende Informationen

Unrechtsmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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