Medienmitteilung, 26.05.2017

In der Folge eines Rechtshilfegesuchs übergibt die Schweiz rund 3,5 Millionen Euro an Tunesien. Was im Endeffekt mit den Vermögenswerten geschieht, hängt von laufenden Verfahren in Tunesien ab.

Die Schweiz gab am 26. Mai 2017 Vermögenswerte in der Höhe von rund 3,5 Millionen Euro an Tunesien frei, nachdem die Bundesanwaltschaft ein Rechtshilfegesuch Tunesiens gutgeheissen hatte. Die Gelder waren im Zusammenhang mit einer dem ehemaligen Staatspräsidenten nahestehenden Person in der Schweiz gesperrt worden und wurden mit deren Einverständnis an die tunesischen Behörden freigegeben. Was mit den Vermögenswerten weiter geschieht, entscheiden die tunesischen Behörden im Zuge hängiger Rechtsverfahren.

Anfang 2011 hatte der Bundesrat unverzüglich auf die politischen Ereignisse in Nordafrika reagiert und die in der Schweiz deponierten Vermögenswerte des gestürzten Präsidenten Ben Ali und seines engsten Umfelds gesperrt. Mit der Sperrung sollte verhindert werden, dass mutmasslich unrechtmässig erworbene Vermögenswerte abgezogen werden. Gleichzeitig sollte sie die justizielle Zusammenarbeit mit Tunesien vereinfachen.

In der Zwischenzeit wurden in beiden Ländern Strafverfahren eröffnet und gegenseitige Rechtshilfegesuche eingereicht. Die justizielle Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Tunesien funktioniert gut und war bereits im Mai 2016 erfolgreich, als die Schweiz Vermögenswerte in der Höhe von rund 250 000 Franken an Tunesien zurückerstattete.

Die erneute Freigabe gesperrter Vermögenswerte bestätigt die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Tunesien. Sie gilt als Erfolg der Rechtshilfezusammenarbeit und ist ein wichtiger Schritt im langwierigen und komplexen Prozess zur Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen, für den sich die Schweiz seit Jahren engagiert.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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