Medienmitteilung, 16.01.2019

An seiner Sitzung vom 16. Januar 2019 hat der Bundesrat die Modalitäten für die Konsultationen zum Entwurf des institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union beschlossen. Die betroffenen Kreise werden zu interaktiven Treffen eingeladen, an denen der Abkommensentwurf erläutert und Fragen beantwortet werden. Der Bundesrat wird sich im Frühling mit dem Stand der Konsultationen befassen.

Schweizer- und EU-Fahne
Schweizer- und EU-Fahne ©PRS

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 Kenntnis genommen vom derzeitigen Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU sowie von der Tatsache, dass die EU die Verhandlungen als abgeschlossen betrachtet. Er beauftragte das EDA, zusammen mit dem WBF und dem Bundespräsidenten Konsultationen zum Abkommensentwurf durchzuführen.
 
Dabei handelt es sich nicht um eine Vernehmlassung im Sinne des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren, sondern um direkte Treffen und Kontakte, um die Standpunkte der betroffenen Kreise einzuholen. Ziel ist es insbesondere, interaktive Diskussionen über die Vor- und Nachteile des Abkommensentwurfs zu führen, die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln und eine konsolidierte Position in Bezug auf die offenen Punkte zu erarbeiten. Der Bundesrat erwartet nach diesen Treffen eine schriftliche Rückmeldung.

An den Treffen werden eine Delegation des Bundesrates, Staatssekretär Roberto Balzaretti und weitere Fachpersonen teilnehmen.

Konsultiert werden insbesondere 1) die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Parlaments, 2) die Konferenz der Kantonsregierungen, 3) die politischen Parteien mit Fraktionsstärke, 4) die Sozialpartner (Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände), 5) die Wirtschaft und 6) die Wissenschaft.

Der Abkommensentwurf  wurde für die Konsultation ins Deutsche und Italienische übersetzt. Zudem wurde ein erläuterndes Dokument in den drei Amtssprachen ausgearbeitet.

Das EDA wird beauftragt, den Bundesrat im Frühling in Zusammenarbeit mit dem WBF und dem Bundespräsidenten über den Stand der Konsultationen zu informieren und ihm einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.


Weiterführende Informationen

Europapolitik der Schweiz: Institutionelle Fragen


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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