Bern, Medienmitteilung, 28.10.2015

Die Schweiz wurde heute von der UNO-Generalversammlung in New York in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt. Sie wird ab Jahresbeginn 2016 erneut für drei Jahre Mitglied im wichtigsten UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte sein.

 Der Saal der Menschenrechte am UNO-Sitz in Genf.
Der Saal der Menschenrechte am UNO-Sitz in Genf. © UN Photo / Jean-Marc Ferré

Für die Schweiz sind die Förderung und der Schutz der Menschenrechte für alle Menschen überall auf der Welt nicht bloss ein Ziel, das angestrebt wird, sondern eine Verpflichtung und eine Priorität der Schweizerischen Aussenpolitik. Genf ist zu einem globalen Zentrum der Menschenrechte geworden. Als Gaststaat des UNO-Menschenrechtsrates, der Vertragsorgane der UNO-Menschenrechtsübereinkommen und des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte sowie als Sitz zahlreicher Nichtregierungsorganisationen und Bildungseinrichtungen mit internationaler Ausstrahlung hat die Schweiz eine besondere Verantwortung und ein besonderes Interesse daran, Mitglied im wichtigsten intergouvernementalen UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte zu sein.

Die Schweiz wird sich als Mitglied des Menschenrechtsrates besonders für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, die Durchsetzung des Folterverbots, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die Respektierung der Menschenrechte im Kontext friedlicher Proteste, die Förderung der Rechte der Frauen und Kinder sowie die Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen engagieren. In diesen und anderen Bereichen wird sie darum bemüht sein, Lücken im Völkerrecht zu schliessen und die Durchsetzung bestehender internationaler Standards zu stärken.

Die Schweiz wird auf Dialog und Kooperation mit Partnern aus allen Weltregionen setzen und dabei ihre Rolle als Brückenbauerin wahrnehmen. Sie wird sich für einen glaubwürdigen, gut funktionierenden, und handlungsfähigen Menschenrechtsrat engagieren, der zeitgerecht und angemessen auf besorgniserregende Menschenrechtssituationen reagieren und durch seine Aktivitäten zur Prävention von Konflikten beitragen kann. Im Hinblick auf sein 10-Jahres-Jubiläum im kommenden Jahr wird die Schweiz über den Menschenrechtsrat hinaus um eine Stärkung des ganzen UNO-Menschenrechtssystems bemüht sein.

Die Schweiz hatte bei der Schaffung des Menschenrechtsrates, der 2006 die Menschenrechtskommission ablöste, eine führende Rolle inne. Sie war von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 bereits zweimal Mitglied dieses Gremiums. Die Schweiz war auch in den letzten beiden Jahren sehr aktiv im Menschenrechtsrat, konnte aber als Beobachterstaat nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Ab Januar 2016 bis Ende 2018 wird sie nun ihre dritte Mitgliedschaft ausüben.


Weiterführende Informationen

Die Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat
UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (en)


Broschüre zur Kandidatur der Schweiz als Mitglied des Menschenrechtsrates 2016–2018 (en)(pdf, 757kb)


Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang