07.06.2018

Bern, 6. Juni 2018 — Eröffnung durch Staatssekretärin Pascale Baeriswyl

Rednerin/Redner: Pascale Baeriswyl

Es gilt das gesprochene Wort!

1. Begrüssung

Sehr geehrter Herr Korpskommandant

Sehr geehrte Frau Direktorin

Sehr geehrter Herr Delegierter

Sehr geehrter Herr Präsident

Sehr geehrte Damen und Herren

 

«A pint of sweat saves a gallon of blood» oder – ausgedeutscht - «Ein Tropfen Schweiss spart zehn Tropfen Blut», so pflegte General Patton zu sagen, wenn es darum ging, dass Vorbeugen besser ist als Heilen. Vorbeugung oder Prävention ist für den Umgang mit Gewalt, der menschliches Leiden sowie soziale und ökonomische Folgekosten für ganze Gesellschaften vermeiden soll, zentral. Gemäss einer neuen Studie von Weltbank und UNO zu bewaffneten Konflikten können durch jeden Dollar, der in die Prävention investiert wird, 16 Dollar bei der Konfliktbewältigung gespart werden.

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich freue mich deshalb sehr, Sie heute zur zweiten Jahreskonferenz TETRA begrüssen zu dürfen, die diesem Thema unter dem Titel «Die Rolle der Sicherheitsbehörden in der Prävention von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus» gewidmet ist.

Das EDA ist keine klassische Sicherheitsbehörde und einige unter Ihnen werden sich vielleicht fragen, weshalb die Staatssekretärin EDA Sie zu einer solchen Konferenz begrüsst. Die Antwort ist einfach: Ich tue dies als derzeitige Vorsitzende der Kerngruppe Sicherheit, der sogenannten KGSi, einem Modell der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung, notabene von uns mit der Direktorin Fedpol und dem Chef des NDB, die ich hier und in deren Namen ich auch begrüsse, aber auch zwischen Bund und Kantonen, Ich durfte die Kerngruppe über die letzten Monate leiten und diese Jahreskonferenz ist ein Highlight unseres Vorsitzes, weshalb ich mich sehr freue mich, dass Sie der Einladung so zahlreich gefolgt sind.

2. Strategie und Operationelle Koordination TETRA

Rund zwei Dutzend Anschläge und Anschlagsversuche dschihadistischer Einzeltäter oder Kleingruppen in Europa seit Februar 2017 verdeutlichen, dass die Bedrohung durch diese Form von Terrorismus auch nach der militärischen Niederlage der Gruppierung «Islamischer Staat» in Syrien und Irak weiterhin real bleibt. Auch wenn die Schweiz nicht im Fokus steht, wir sind keine Insel: Rund 585 im Rahmen des Dschihad-Monitorings identifizierte Internet-Nutzer, rund 90 Risikopersonen und 93 Dschihadreisende zeigen dies. Der Nachrichtendienst des Bundes schätzt die terroristische Bedrohung der Schweiz nach wie vor als erhöht ein.

Terrorismus ist eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und somit auch der Freiheit und Sicherheit unseres Landes und seiner Interessen im In- und Ausland. Die Schweiz bekämpft Terrorismus deshalb seit Jahren koordiniert mit ihren in- und ausländischen Sicherheitspartnern und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln und Möglichkeiten des Rechtsstaates.

Sie kennen eventuell folgendes Zitat von Maslow: «Wer nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel». Terrorismus ist ein komplexes Phänomen, das – um im Bild zu bleiben – nicht nur mit dem repressiven Hammer bekämpft werden kann.

Angesichts dieser Herausforderung hat die Schweiz in den letzten Jahren ihr Instrumentarium zur Verhinderung, Bekämpfung und Bewältigung von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus gestärkt und aufgefächert – sie hat sich sozusagen einen Werkzeugkasten auf- und ausgebaut:

  • Im September 2015 hat der Bundesrat die unter Leitung der Kerngruppe Sicherheit zusammen mit den Kantonen erarbeitete Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung gutgeheissen. Diese hält die etablierten Aktivitäten und Prozesse auf Stufe Bund und Kantone schriftlich fest und schafft damit eine gemeinsame Basis für die Terrorismusbekämpfung. Ziel ist es, die Schweiz und ihre Interessen bestmöglich vor Terrorismus zu schützen.

Dafür wurden vier Handlungsfelder definiert: Prävention, Repression, Schutz und Krisenvorsorge. Die ersten drei dienen der Verhinderung von terroristischen Anschlägen in der unserem Land, respektive der Verhinderung von Export oder Unterstützung des Terrorismus von Schweizer Territorium aus. Weil Terroranschläge jedoch auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden können, soll mit der Krisenvorsorge, dem vierten Handlungsfeld der Strategie, sichergestellt werden, dass die Schweiz einen terroristischen Anschlag bewältigen kann, indem ihre Widerstandsfähigkeit gestärkt wird.

Die Strategie basiert auf einem Leitbild, das die wirksame Bekämpfung des Terrorismus und dessen Finanzierung bezweckt. Dies soll im Rahmen der Verfassung und des Völkerrechts unter besonderer Berücksichtigung der Grund- und Menschenrechte erfolgen. Dabei gilt es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren und im Zweifelsfall die Freiheit höher zu gewichten. International soll die Schweiz als verlässliche, dem Völkerrecht verpflichtete und umsichtige Akteurin gelten.

Sie sehen, auch wenn das EDA an sich keine klassische Sicherheitsbehörde ist, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten ist von der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung betroffen und gefordert, seinen Beitrag zur deren Umsetzung zu leisten.

  • Operationell wird die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung durch die Operationelle Koordination TETRA umgesetzt. Mit TETRA sagen wir also in groben Zügen, wie wir unsere Werkzeuge einsetzen wollen – sie ist sozusagen unsere Bauanleitung. TETRA dient dazu, die behördenübergreifende operative Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen in der Terrorismusbekämpfung optimal sicherzustellen. Deren Fokus liegt auf den Handlungsfeldern Prävention und Repression der Strategie und umfasst drei Teilbereiche: Lage, CASE (Fallmanagement) sowie Massnahmen und Prozesse. Dem typisch schweizerischen Pragmatismus folgend ist TETRA weder eine Einsatz-, noch eine Führungsstruktur, sondern ein Kooperationsinstrument und eine Arbeitsmethode. Entsprechend ändert TETRA weder bestehende Zuständigkeiten noch Strukturen.

Die Bekämpfung des Terrorismus ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Strategie schafft eine gemeinsame Basis für alle beteiligten Sicherheitspartner. Aber Terrorismusbekämpfung beschränkt sich nicht auf diese. Zahlreiche Akteure ausserhalb des Sicherheitsbereichs auf allen staatlichen Ebenen, ja die ganze Gesellschaft ist gefordert, wenn es um die Verhinderung von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus geht. Um bei unserem Bild zu bleiben: alle müssen bei der Prävention mitwerken und bringen ihre Werkzeuge auch gleich selber mit.

3. Prävention

Dieser Verbundansatz zeigt sich sehr klar im Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (oder kurz: NAP). Der im Dezember 2017 verabschiedete NAP konkretisiert das Handlungsfeld «Prävention» der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung und stellt die interdisziplinäre Zusammenarbeit ins Zentrum.

Bereits die Erarbeitung des NAP erfolgte auf dieser Basis: Unter Leitung des Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz, André Duvillard, haben Bund, Kantone – namentlich die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren – sowie Gemeinden – vertreten durch den Schweizerischen Städteverband und den Schweizerischen Gemeindeverband – aktiv am NAP mitgewirkt.

Der NAP ist unser Werkzeugkasten und wird vom Delegierten des Sicherheitsverbunds Schweiz verwaltet. Die Werkzeuge sind die 26 im NAP identifizierten Massnahmen und guten Praktiken. Eine besondere Stärke des NAP ist es, dass dieser zum Zusammenarbeiten, zum Austausch und zum Nachahmen funktionierender Lösungen anregt. Dabei bleibt es – getreu dem Schweizerischen Föderalismus – den zuständigen Akteuren vorbehalten, welche Massnahmen aufgenommen und lokalen und/oder regionalen Kontexten angepasst und ob und in welchen regionalen Verbünden die Zusammenarbeit angegangen werden soll.

 

Mesdames et Messieurs

4. Quel est le rôle et quelle est la contribution du DFAE à la prévention?

Je suis heureuse de constater que le plan d’action national prévoit également l’échange international d’expériences et de connaissances ainsi que la coopération avec d’autres États. Au DFAE, nous sommes là pour vous apporter notre soutien, et je pense en particulier à mes collègues de la Division politique de sécurité et de la Direction du droit international public.

La prévention de l’extrémisme violent est donc une priorité de politique extérieure. La Suisse a publié son plan d’action de politique étrangère pour la prévention de l’extrémisme violent en avril 2016. Pour garder l’image de notre boîte à outils ; grâce à notre plan d’action de politique étrangère nous pouvons décider aux mieux quels outils nous pouvons et voulons utiliser.

Dans un environnement international marqué par un accroissement de l’instabilité et des conflits armés, les efforts de prévention de l’extrémisme violent gagnent notablement en importance en tant que moyen de lutte préventive contre le terrorisme. L’objectif est de priver l’extrémisme violent de son terreau, en renforçant la capacité de résilience des individus et des sociétés face à ce fléau.

Il s’agit de soutenir les États et les communautés concernées à créer les conditions nécessaires pour éviter que des personnes ne se laissent entraîner à commettre des actes de violence pour des motifs politiques ou idéologiques ou ne se laissent recruter par des extrémistes violents. Ainsi nous contribuons à renforcer la résilience des individus, des communautés et des Etats. N’oublions pas que, dans des pays comme l’Irak, la Syrie, l’Afghanistan, le Nigéria, la Somalie et l’Indonésie, pour n’en citer que quelques-uns, les groupes de la mouvance djihadiste ont fait bien plus de victimes que dans le monde occidental ! N’oublions pas non plus que, dans la plupart des cas, des musulmans sont victimes des islamistes.

La Suisse prône le dialogue et une culture de la conciliation, des solutions inclusives, la démocratie, les droits de l’homme et les principes humanitaires ainsi que la force du droit. La prévention de l’extrémisme violent cristallise les enjeux liés à la paix, à la sécurité, au développement durable, à l’état de droit et aux droits de l’homme. Avec son engagement de politique étrangère, la Suisse s’attaque aux causes immédiates et structurelles de l’extrémisme violent. Ceci requiert un engagement à long terme dans des contextes fragiles de conflit et de transition. C’est pourquoi 50 % des ressources consacrées à la coopération avec les pays du Sud sont affectées à de tels contextes.

Différentes activités du DFAE démontrent cet engagement de longue haleine :

  • Au Liban et en Tunisie, nous accompagnons les autorités locales dans l’élaboration d’un plan d’action national pour la prévention de l’extrémisme violent.
  • De plus, la Suisse apporte un soutien spécifique au CICR dans le domaine de la réinsertion d’enfants qui ont vécu dans des zones de conflit contrôlées par des groupes armés ou qui ont été recrutés dans leurs rangs. C’est, là aussi, une contribution importante à l’effort de prévention.
  • En plusieurs pays africains, la Suisse anime des « dialogues inclusifs », qui ont permis à plusieurs centaines de praticiens de se familiariser avec les approches préventives. Ces dialogues ont réuni un large éventail d’acteurs : des représentants des États, animateurs de quartier, des réseaux de femmes pour la paix, membres des forces armées, chercheurs et journalistes.
  • Enfin, dernier exemple, la Suisse participe au Honduras à un projet de formation professionnelle destiné aux jeunes vivant dans des quartiers en proie à la violence des gangs notamment. Il s’agit de leur offrir une alternative au cercle vicieux de la violence.

Comme en témoignent ces exemples, nous nous attaquons aux causes profondes de la radicalisation et de la propension à la violence lorsque nous œuvrons, dans les pays concernés, à lutter contre la pauvreté, à promouvoir le développement économique et à ouvrir des perspectives professionnelles. Mais, nous œuvrons ainsi aussi à améliorer la gouvernance des institutions publiques, notamment dans le secteur de la sécurité – les réformes policières étant ici le maître mot. Nous avons alors besoin d’approches globales coordonnées intégrant le plus grand nombre d’éléments de notre boîte à outils afin de pouvoir réussir.

5. Und wenn Prävention nicht funktioniert?

Wenn Prävention nicht funktioniert, gilt es gewalttätigen Extremismus und Terrorismus gezielt zu bekämpfen und die für deren Abwehr nötigen Instrumente – wohl die robusteren Teile unseres Werkzeugkastens – zur Verfügung zu haben und wenn nötig anzupassen:

  • Im Rahmen der Strategischen Führungsübung 2017 wurde ein Terrorismusszenario geübt. Die Lehren aus der SFU 17 wurden bereits identifiziert. Nun gilt es, diese umzusetzen und in der Sicherheitsverbundsübung 2019 zu überprüfen.
  • Am 1. September 2017 ist das neue Nachrichtendienstgesetz in Kraft getreten. Damit verfügt der NDB über neue Mittel zur Früherkennung und Vorbeugung von Bedrohungen für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz.
  • Zur Umsetzung der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung sind derzeit noch zwei Gesetzgebungesprojekte am Laufen:

1.  Die Verschärfung des Strafrechts und weiterer Gesetze, die der Strafverfolgung dienen. Der Gesetzesentwurf stellt unter anderem das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat – also die so genannten Dschihadreisen – unter Strafe [Art. 260sexies StGB].

2.  Die Schaffung von mehr Möglichkeiten für die Polizei für den Umgang mit so genannten Gefährdern ausserhalb von Strafverfahren. Der Entwurf eines neuen «Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)» sieht unter anderem diverse verwaltungspolizeiliche Massnahmen und einen neuen Haftgrund im Hinblick auf die Landesverweisung von radikalisierten Ausländerinnen und Ausländern vor. Zudem sollen mit dem PMT auch die Möglichkeiten zum Informationsaustausch verbessert werden.

Die Schweiz fordert in internationalen Gremien und in bilateralen Gesprächen immer wieder die verhältnismässige und rechtstaatlich korrekte Anwendung der Instrumente zur Terrorismusbekämpfung. Wir sind überzeugt davon, dass Terrorismusbekämpfung in Missachtung des Völkerrechts und der Menschenrechte kontraproduktiv ist. Das Leitdokument hierfür ist namentlich die Globale Strategie der UNO zur Bekämpfung des Terrorismus und hier deren vierte Säule.[1]

Wie Sie anhand der beiden laufenden Gesetzgebungsprojekte sehen, wagen wir uns mit diesen weit vor. Die KGSi war sich bei der Formulierung des Anspruchs in der Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung sehr bewusst, dass es nicht immer einfach sein wird, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren – und vor allem auch im Zweifelsfall die Freiheit höher zu gewichten. Doch das, was wir international fordern, müssen wir auch selber vorleben, sogar dann, wenn es nicht einfach ist. Nur so sind wir glaubwürdig und schaffen Sicherheit.

6. Abschluss

Ich hoffe, Sie haben aus meinen Ausführungen gespürt, wie stark der Fokus des EDA auf der Prävention und dem Angehen von Ursachen, liegt. Wir betrachten dies als zentralen Beitrag zur Bekämpfung des Terrorismus und damit zu unserer Sicherheit und Freiheit. Prävention und Bekämpfung sollen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden – es handelt sich bei diesen um zwei Seiten derselben Medaille, sie müssen Hand in Hand gehen, also das richtige Werkzeug oder Instrument zur richtigen Zeit!

Erfolgreiche Prävention basiert immer auf einem umfassenden Ansatz. Zahlreiche Stellen auf allen staatlichen Ebenen und wir als Gesellschaft, also sie alle und wir alle, sind gefordert, gerade wenn es um die Verhinderung von Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Terrorismus geht. Deshalb gilt es die zahlreichen dafür zur Verfügung stehenden Instrumente gezielt und koordiniert einzusetzen. Um es mit einem afrikanischen Sprichwort zu formulieren: «Wenn du schnell vorwärtskommen willst, geh alleine; wenn du weit gehen willst, gehe zusammen mit anderen».

In diesem Geiste hat sich die Kerngruppe Sicherheit zum Ziel gesetzt, mit der diesjährigen Jahreskonferenz TETRA einen Beitrag dazu zu leisten, dass wir – Sicherheits- und Nichtsicherheitsbehörden – diesen Weg gemeinsam gehen. Nutzen Sie deshalb diese Gelegenheit für den Erfahrungs- und Wissensaustausch und zum Netzwerken.

Nur zusammen können wir noch besser werden! Nun wünsche ich Ihnen zwei hoffentlich interessante und spannende Tage!

 

[1] «Massnahmen zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte für alle und der Rechtsstaatlichkeit als wesentlicher Grundlage des Kampfes gegen den Terrorismus».


Letzte Aktualisierung 29.01.2022

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