Schutz der Zivilbevölkerung

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte in bewaffneten Konflikten eingehalten und die Rechte von Flüchtlingen respektiert werden. Sie engagiert sich dafür, dass die Zivilbevölkerung konkrete Hilfe und Schutz erhält und ihre Rechte wahrnehmen kann. 

Das Humanitäre Völkerrecht setzt der Art und Weise, wie bewaffnete Konflikte und Kriege geführt werden, Schranken. Ziel ist es, die Zivilbevölkerung und Personen, die nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen, wie z.B. gefangene Kämpfer, zu schützen. Die Menschenrechte, das Flüchtlingsrecht, das internationale Strafrecht sowie verschiedene nationale Gesetzgebungen vervollständigen den Schutz.

Als Vertragspartei der Genfer Konventionen setzt sich die Schweiz für den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten ein. Dies mit folgenden Schwerpunkten: 

  • Förderung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien, z.B. auch durch nicht-staatliche bewaffnete Gruppen
  • Konkrete Engagements für die Zivilbevölkerung, z.B. durch den Schutz von Spitälern
  • Gestaltung der Rahmenbedingungen für humanitäre Aktivitäten, wie sie vom humanitären Völkerrecht vorgesehen sind, z.B. durch Debatten in der UNO Generalversammlung und dem Sicherheitsrat (die Schweiz führt die entsprechende UNO Freundesgruppe von Staaten an)