Artikel, 25.04.2012

Der Genehmigungsprozess für die Projekte im Rahmen des Erweiterungsbeitrags zugunsten der neuen EU-Mitgliedstaaten verlief zufriedenstellend. Die Anzahl der definitiv genehmigten Projekte verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr. Zahlreiche Projekte, die in den Vorjahren bewilligt worden sind, konnten weiter planmässig umgesetzt werden.

Kinder in traditionellen estnischen Trachten
SDC

Mit dem Erweiterungsbeitrag beteiligt sich die Schweiz am Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten Europäischen Union (EU). Der Erweiterungsbeitrag zugunsten der zehn Staaten, die 2004 der EU beigetreten sind («EU-10»), ist mit 1 Milliarde Franken ausgestattet. Der Beitrag zugunsten von Bulgarien und Rumänien, die seit 2007 Mitglieder der EU sind, beläuft sich auf 257 Millionen Franken. In den «EU-10» konnten bis Ende 2011 weitere Fortschritte im Genehmigungsprozess erzielt werden. Die Schweiz hat insgesamt 144 Projekte im Umfang von 694 Millionen Franken definitiv bewilligt. Zusätzlich wurden 72 Projektideen in der Höhe von 268 Millionen Franken gutgeheissen. Die Umsetzung der bereits genehmigten Projekte erfolgt planmässig. Für die Programme in Bulgarien und Rumänien (257 Millionen Franken) sind bis Ende 2011 53% vorläufig oder definitiv verpflichtet worden. Dazu gehören 11 sogenannte Thematische Fonds sowie erste Einzelprojekte.

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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