Artikel, 13.09.2012

Die DEZA unterstützt die Anwendung der freiwilligen Leitlinien für Landrechte

In vielen Entwicklungsländern gefährdet die schwache Landgouvernanz die Ernährungssicherheit, die Umwelt und die soziale Entwicklung. Die freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern, die vom UNO-Welternährungsausschuss 2012 verabschiedet wurden, sollen das Recht der armen Landbevölkerung auf Nutzung, Bewirtschaftung und Kontrolle dieser natürlichen Ressourcen sichern. Die DEZA unterstützt die Anwendung dieser Leitlinien mit einem Beitrag in der Höhe von 3 Millionen Franken.

Die Sicherung des Rechts auf Nutzung und Besitz von Boden spielt eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung von Armut und Hunger in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer, wo die Landrechte von Kleinbauern und anderer marginalisierter Gruppen nicht geschützt sind. Frauen sind besonders vom Verlust dieses Rechts bedroht. Wachsende Investitionen in landwirtschaftlich nutzbare Böden durch öffentliche und private Unternehmen aus dem In- und Ausland bilden eine zusätzliche Bedrohung für die Landrechte der armen Landbevölkerung und kommen zu der Belastung durch globale Herausforderungen wie Bevölkerungswachstum, Klimawandel und nicht nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken hinzu.

Landwirtschaftliche Böden, Wälder und Fischgründe bilden die Grundlage für Nahrung, Unterkunft, Einkommen und soziale Identität. Die Art der Landgouvernanz bestimmt, ob und wie Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung und Kontrolle von landwirtschaftlichen Böden, Fischgründen und Wäldern ausgeübt werden können. Viele Probleme im Zusammenhang mit Bodenrechten und sogar bewaffnete Konflikte entstehen wegen einer schwachen Gouvernanz.

Leitlinien für nationale Strategien und Programme

Der Ausschuss für Welternährungssicherung der Vereinten Nationen (CFS) hat die freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im Rahmen der Ernährungssicherheit am 11. Mai 2012 in Rom verabschiedet. Der CFS ist die wichtigste internationale und zwischenstaatliche Plattform der UNO, die sich mit Ernährungssicherheit und Ernährung befasst. Die Schweiz wirkte bei der Erarbeitung dieser Leitlinien aktiv mit.

Die freiwilligen Leitlinien legen international anerkannte Grundsätze und Standards fest, dank denen Regierungsbehörden, die Privatwirtschaft, die Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger beurteilen können, ob eigene Handlungsvorschläge und die Vorschläge anderer Akteure verantwortungsvoll sind. Die Leitlinien sind rechtlich nicht bindend, aber sie üben bei der Ausarbeitung nationaler Strategien, Gesetze und Programme einen positiven Einfluss aus.

Die Schweiz unterstützt die Leitlinien

Die Schweiz betrachtet diese Leitlinien nicht nur als wichtigen Schritt zur Sicherung von Landrechten und zur Gewährleistung des gerechten Zugangs zu landwirtschaftlichen Böden, Fischgründen und Wäldern, sondern auch als Mittel zur direkten Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung und zur Armutsbekämpfung. Der Beitrag der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit in der Höhe von 3 Millionen Franken über drei Jahre wird in einen speziellen Treuhandfonds eingezahlt, der von verschiedenen Gebern finanziert und von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der UNO verwaltet wird.

Diese Investition soll vor allem dazu dienen, das Bewusstsein für die freiwilligen Leitlinien weltweit und regional zu fördern, Instrumente zur Kapazitätsentwicklung (z.B. Handbücher zur Umsetzung der Leitlinien) zu kreieren und zu verbreiten und Partnerschaften mit Hochschulen, Kompetenzzentren und Fachleuten (z.B. Vermessern) zu fördern, um die Fähigkeit der Länder und Regionen zur Verbesserung der Landgouvernanz auf nachhaltige Art und Weise zu verbessern.

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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