Bern, Medienmitteilung, 27.10.2009

Die Schweiz ist gestern Abend mit einer deutlichen Stimmenzahl in das UNESCO-Welterbekomitee gewählt worden. Die Wahl erfolgte an der alle zwei Jahre stattfindenden Generalversammlung der 186 Vertragsstaaten der Welterbekonvention in Paris. Von den insgesamt 21 Sitzen im Komitee mussten 12 neu besetzt werden, 29 Vertragsstaaten hatten dafür kandidiert.

Während der nächsten vier Jahre wird sich die Schweiz im UNESCO-Welterbekomitee (siehe Kasten 1) für den Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit einsetzen. Von den Gestern Abend 140 stimmenden Vertragsstaaten der Welterbekonvention ist die Schweiz im ersten Wahlgang mit 104 Stimmen und grossem Abstand zu den nächsten Kandidaten zum Mitglied des Komitees gewählt worden, in dem 21 Staaten vertreten sind. Für die 12 freiwerdenden Sitze hatten 29 Vertragsstaaten kandidiert. Die Schweiz nimmt nach 1978-1985 zum zweiten Mal Einsitz in dieses zwischenstaatliche, bedeutende Exekutivorgan. Das deutliche Wahlergebnis ist für die Schweiz ein Vertrauensbeweis und Verpflichtung zugleich für ihre Aktivitäten zugunsten der internationalen Gemeinschaft sowie zur Umsetzung der Welterbekonvention.

Eine zentrale Herausforderung für das Komitee ist die Konkretisierung und Umsetzung einer globalen Strategie für eine ausgewogene, repräsentative und glaubwürdige Welterbeliste. Die weltweit zahlreichen, sicher auf nationaler Ebene wertvollen Natur- und Kulturgüter und das grosse Interesse am Label «Welterbe» schlagen sich in einer Vielzahl von Gesuchen um Aufnahme in die Welterbeliste nieder. Dies stellt für die Organe der UNESCO mit ihren begrenzten Ressourcen eine grosse Herausforderung dar und kann zu erhöhtem politischem Druck auf das Welterbekomitee führen. Die Schweiz wird sich für eine thematisch und geografisch ausgewogene Liste und die Erhaltung des Qualitätsniveaus der Konvention einsetzen. 

Die Schweiz wird im Welterbekomitee vertreten durch den Botschafter der ständigen Schweizer Delegation bei der UNESCO in Paris, Vertreter des Bundesamts für Umwelt BAFU (UVEK) und des Bundesamts für Kultur BAK (EDI) sowie des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA.

Schweiz engagiert sich stärker

Seit einigen Jahren gewinnt das Welterbe in der Schweiz mit der Einschreibung weiterer Stätten auf der Welterbeliste an Bedeutung (siehe Kasten 2). Damit verbunden hat die Schweiz ihren Beitrag zur Umsetzung der Welterbekonvention intensiviert und internationale Tagungen und Workshops mit Experten organisiert. Dieses Jahr findet auf Einladung der Schweiz vom 10.-13. November im Lavaux (VD) ein internationales Treffen von UNESCO-Experten statt. Erarbeitet werden konkrete Massnahmen, um die Professionalisierung im Umgang mit Welterbe durch Ausbildung zu verstärken.

Die Schweiz will ihre technischen Fachkenntnisse, ihre Erfahrung und ihr Know-how in die Entscheide im Welterbemanagement, im Monitoring, in der internationalen Unterstützung und in partizipative Prozesse einbringen. Seit Jahren leistet die Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit u.a. auch finanzielle Unterstützung für den Schutz und die Wiederherstellung von Welterbegütern, z.B. in  San'a, der Hauptstadt Jemens, im bulgarischen Pirin-Nationalpark und in Angkor, Kambodscha.


KASTEN 1:
Aufgaben des Welterbekomitees

Das Welterbekomitee ist ein wichtiges Exekutivorgan der Welterbekonvention von 1972. Das Komitee legt Strategien zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt fest. Es ist verantwortlich für die Umsetzung der Konvention und entscheidet insbesondere auch über Aufnahmen in die Welterbeliste und Ausschlüsse von derselben. Diese Liste umfasst gegenwärtig 890 Welterbestätten von aussergewöhnlichem, universellem Wert, darunter zehn in der Schweiz. Die Welterbeliste ist das sichtbarste Instrument des durch die Konvention geschaffenen kollektiven Schutzsystems, um das Kultur- und Naturerbe für kommende Generationen zu erhalten.


KASTEN 2:
Welterbe in der Schweiz

Die Schweiz ist der UNESCO 1948 beigetreten. Die Welterbekonvention hat die Schweiz 1975 ratifiziert. Für Welterbe in der Schweiz zuständig sind drei Bundesstellen: das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Bundesamt für Kultur (BAK) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU). Zurzeit sind auf der UNESCO-Liste zehn Welterbestätten der Schweiz aufgeführt.

Die Schweizerische UNESCO-Kommission berät seit 1949 die Bundesbehörden (Parlament, Bundesrat und Bundesverwaltung) in Bezug auf die Arbeit und Ziele der UNESCO und sensibilisiert gleichzeitig die Öffentlichkeit für die Förderung der Werte der UNESCO.

Die 10 Welterbestätten in der Schweiz:

1983    Altstadt von Bern
1983    Benediktinerinnen-Kloster St. Johann in Müstair
1983    Stiftsbezirk St. Gallen
2000    Drei Burgen sowie Festungs- und Stadtmauern von Bellinzona
2001    Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch (2007 Erweiterung)
2003    Monte San Giorgio
2007    Lavaux, Weinberg-Terrassen
2008    Rhätische Bahn in der Landschaft Albula/Bernina
2008    Schweizer Tektonikarena Sardona
2009    La Chaux-de-Fonds/Le Locle, Stadtlandschaft Uhrenindustrie

Kandidaturen:

Das architektonische und urbanistische Werk von Le Corbusier
Prähistorische Pfahlbauten rund um die Alpen (in Vorbereitung)


Weiterführende Informationen

Welterbe in der Schweiz
UNESCO World Heritage
BAFU: UNESCO-Weltnaturerbe


Adresse für Rückfragen:

Nicolas Mathieu, Politische Direktion V, EDA, Tel. 079 664 30 79, (Koordination)
Johann Mürner, Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege, BAK, Tel. 079 277 37 81, (Weltkulturerbe)
Bruno Stephan Walder, Sektion Landschaften von nationaler Bedeutung, BAFU, Tel. 079 312 92 59, (Weltnaturerbe)


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Eidgenössisches Departement des Innern

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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