Brüssel, Medienmitteilung, 02.12.2009

In Brüssel hat am Mittwoch die 55. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz–Europäische Union stattgefunden. Die schweizerische und die EU-Delegation bestätigten das gute Funktionieren des Abkommens.

Das Freihandelsabkommen Schweiz–EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt im Protokoll Nr. 2 zum Abkommen den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Beide Delegationen betonten die Wichtigkeit dieses Abkommens als Basis für die wirtschaftlichen Beziehungen. Der Warenhandel Schweiz - EU erreichte 2008 ein Volumen von 280 Milliarden CHF. Der Gemischte Ausschuss überwacht das gute Funktionieren dieses Abkommens.

Ein wichtiges Thema war der gegenseitige Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Das Protokoll Nr. 2 des Freihandelsabkommens von 1972 enthält die für die Preisausgleichmassnahmen bei der Ein- und Ausfuhr von solchen Produkten massgebenden Referenzpreise und Preisdifferenzen. Der Gemischte Ausschuss überprüft und passt diese bei Bedarf an. Die Delegationen nahmen von den positiven Entwicklungen in den laufenden Expertengesprächen Kenntnis und drückten ihre Erwartung aus, dass  hinsichtlich einer Anpassung der relevanten Referenzpreise im Rahmen des Protokolls Nr. 2 bald eine für beide Seiten befriedigende Lösung gefunden werden kann.

Die Schweizer Delegation wies auf verschiedene Probleme im Handel mit Stahlerzeugnissen hin. Zum einen erachtet die Schweiz die Überwachungsmassnahmen der EU im Handel mit gewissen Eisen- und Stahlerzeugnissen als problematisch. Die Schweizer Industrie ist durch die kurzen Lieferwege und die enge Einbindung in die europäischen Lieferketten unverhältnismässig stark durch diese Massnahmen betroffen. Die EU hat bestätigt, dass die Überwachungsmassnahmen für weitere drei Jahre fortgeführt werden sollen, sichert der Schweiz aber zu, dass die bestehenden Bestimmungen bei der Anwendung dieser Massnahmen durch die einzelnen Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen. Die Schweiz wies ebenfalls auf die schädlichen Auswirkungen von Antidumping-Massnahmen der EU gegen chinesische Stahlschrauben auf Schweizer Zwischenhändler hin und forderte die EU-Kommission auf, künftig die Interessen von Drittstaaten wie der Schweiz vor dem Erlass solcher Massnahmen besser zu berücksichtigen. Die EU-Kommission stellt in Aussicht, das Schweizer Anliegen zu prüfen.

Beide Seiten würdigten den Abschluss eines Abkommens über Zollerleichterungen und
-sicherheit, welches seit dem 1. Juli 2009 vorläufig angewendet wird. Durch dieses Abkommen werden neue Erschwernisse im Handel zwischen der Schweiz und der EU verhindert.

Angesprochen wurden ebenfalls die EU-Verordnungen über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (REACH) sowie über die Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Substanzen und Mischungen (CLP). Die schweizerische Delegation betonte ihre Unterstützung der Ziele des REACH/CLP-Programms, insbesondere die Verbesserung des Schutzes von Mensch und Umwelt im Umgang mit Chemikalien. Gleichzeitig drückte sie ihre Besorgnis über dadurch neu entstehende Handelshemmnisse aus. Beide Seiten begrüssten die im laufenden Jahr durchgeführten Gespräche über eine mögliche Aufnahme von Verhandlungen über eine vertiefte Zusammenarbeit in diesem Bereich.

Die Schweiz informierte erneut über die laufende Gesetzesänderung zur Verstärkung des Schutzes der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes – bekannt als «Swissness»-Vorlage. Die bestehenden internationalen Verträge würden dabei respektiert. Sollte zu gegebenem Zeitpunkt eine Revision der «Swiss Made»-Verordnung für Uhren erforderlich sein, so würde der Bundesrat die Europäische Kommission rechtzeitig konsultieren. Es wurde vereinbart, dass die Gemischte Uhrenkommission im ersten Halbjahr 2010 diese Thematik vertieft prüfen wird.

Des Weiteren kam zum wiederholten Male der laufende Dialog zur Steuerkontroverse über bestimmte kantonale Steuerregelungen zur Sprache. Die Schweiz bekräftigte ihre Haltung, dass diese Kontroverse nicht in den Geltungsbereich des Freihandelsabkommens fällt, und plädierte erneut für einen raschen Abschluss des in dieser Frage geführten Dialogs.

Von Seiten der EU-Delegation wurden gewisse Bedenken bezüglich der Neuen Regionalpolitik der Schweiz vorgebracht, welche unter anderem auch Steuererleichterungen für neue Investitionen in einer beschränkten Anzahl von Regionen der Schweiz beinhaltet. Die Delegationen stellten fest, dass die Regionalpolitik in der Schweiz und in der EU ähnliche Ziele verfolgen und nahmen von einem Expertengespräch Kenntnis, das vor kurzem in Bern stattfand.

Darüber hinaus haben die beiden Delegationen eine Standortbestimmung betreffend Zollfragen, Freihandelsabkommen mit Drittstaaten, die Zusammenarbeit in Wett-bewerbsfragen und den schweizerischen Erweiterungsbeitrag für die neuen EU-Mitgliedstaaten vorgenommen. Auch die laufenden Verhandlungen in den Bereichen Elektrizität sowie Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Produktsicherheit und öffentliche Gesundheit wurden besprochen.

Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen findet im Herbst 2010 in Brüssel statt.


Adresse für Rückfragen:

Daniel Klingele, Mission der Schweiz bei der EU, Tel. 0032 2 286 13 29
Tilman Renz, Integrationsbüro EDA/EVD, Tel. 0041 31 322 26 40


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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