Bern, Medienmitteilung, 21.04.2009

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat den Entscheid der Bundesanwaltschaft (BA), der Strafanzeige in Sachen Mobutu-Gelder vom Januar 2009 keine Folge zu geben, zur Kenntnis genommen. Der Bund hat seit 1997 versucht, eine Lösung in dieser Angelegenheit zu finden. Nun läuft die Blockierung der Vermögenswerte am 30. April 2009 aus. Damit sich solche Fälle in Zukunft nicht wiederholen, hat der Bundesrat das EDA im Dezember 2008 beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Beschlagnahmung und Rückerstattung von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten von politisch exponierten Personen erlaubt.

Die Blockierung der Vermögenswerte Mobutus (ca. 7,7 Mio. Franken) geht auf das Jahr 1997 zurück, als die Demokratische Republik Kongo (DRK) mehreren Staaten, darunter der Schweiz, ein Rechtshilfegesuch in Strafsachen unterbreitete. Da die DRK keine überzeugende Elemente vorstellen konnte, musste das Bundesamt für Justiz das Rechtshilfegesuch im Dezember 2003 aber ablehnen. 

Darauf ordnete der Bundesrat am 15. Dezember 2003 die Blockierung der Gelder gemäss Artikel 184 Absatz 3 BV an. Diese Blockierung wurde mehrere Male verlängert, um den beteiligten Akteuren die Suche nach einer Lösung zu ermöglichen. Mit dem Entscheid der BA, kein Verfahren zu eröffnen, hat der Bund die letzte Möglichkeit erschöpft, um die Blockierung der Gelder aufrechtzuerhalten. Deshalb läuft die Blockierung der Vermögenswerte am 30. April 2009 aus. 

Seit 1997 hat der Bund in dieser Angelegenheit sehr viel unternommen. Gemäss Auftrag des Bundesrates unterstützte das EDA die Parteien bei der Suche nach einer zufrieden stellenden Lösung. Da die kongolesischen Behörden das Verfahren aber lange Zeit nur ungenügend unterstützten und die Mobutu-Erben sich unflexibel zeigten, war es nicht möglich, eine Einigung zu erzielen. Wie die BA vermerkt, traf die im Januar 2009 eingereichte Strafanzeige aufgrund der eingetretenen Verjährung zu spät ein.  

Aus juristischer Sicht zeigt die Erfahrung, dass das in der Schweiz geltende System es nicht erlaubt, Fälle unrechtmässig erworbener Vermögenswerte, die in der Schweiz blockiert sind, zu lösen, wenn der betreffende Staat nicht in der Lage ist, ein Rechtshilfeverfahren zu führen. Der Bundesrat hat deshalb das EDA im Dezember 2008 beauftragt, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der es erlaubt, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte politisch exponierter Personen zu beschlagnahmen und zurückzuerstatten. Die Gesetzgebungsarbeiten sind noch im Gang.


Adresse für Rückfragen:

Presse- und Informationsdienst
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang