Bern, Medienmitteilung, 11.09.2009

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zur Teilnahme der Schweiz am Aussengrenzenfonds eröffnet. Der Fonds soll unter anderem die Effizienz der Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen verbessern. Die Einrichtung des Fonds geschieht im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Assoziierungsabkommens.

Beim Aussengrenzenfonds handelt es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Mitgliedstaaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen auf Dauer hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die illegale Einreise zu verringern. Er soll aber auch die Einreise von autorisierten Personen erleichtern und beschleunigen. Die Schengen-Mitgliedstaaten können für ihre Massnahmen eine finanzielle Unterstützung aus dem Aussengrenzenfonds erhalten.

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 wurde für den Aussengrenzenfonds ein Gesamtbetrag in der Höhe von 1’820 Millionen Euro festgesetzt. Die Berechnung der Jahresbeiträge der teilnehmenden Staaten beruht auf einem Index, der sich am Anteil des jährlichen Bruttoinlandprodukts (BIP) eines teilnehmenden Staates an der Gesamtsumme der BIP aller Staaten bemisst. Für die Schweiz beträgt dieser Beitrag jährlich durchschnittlich 15 Millionen Franken.

Die Schweiz kann ihrerseits Projekte in der Höhe von jährlich 3 bis 5 Millionen über den Aussengrenzenfonds finanzieren lassen, wie z.B. in den Bereichen Ausbildung, Material und IT-Systemen.

Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen systematisch und effizient durchgeführt werden. Die Umsetzung der Teilnahme am Aussengrenzenfonds wird bei den Kantonen zu keinem Mehraufwand führen.

Der Aussengrenzenfonds stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar. Die Schweiz hat sich grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 11. Dezember 2009.


Weiterführende Informationen

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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