Bern, Medienmitteilung, 25.09.2009

Bundespräsident Hans-Rudolf Merz hat gestern in New York die Ratifikationsurkunde zur UNO-Konvention gegen die Korruption (UNCAC) hinterlegt. Die Schweiz wird sich fortan als Vertragsstaat der UNCAC für einen weltweit besseren Standard bei der Bekämpfung der Korruption einsetzen. Mit der Ratifikation der UNCAC unterstreicht sie ihr bisheriges Engagement im Rahmen dieser Konvention – insbesondere im Bereich der Rückführung von Potentatengeldern.

Das Übereinkommen ist das erste globale Regelwerk zur Korruptionsbekämpfung. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Verhütung der Korruption, zur internationalen Zusammenarbeit und zur technischen Unterstützung von Entwicklungs- und Schwellenländern. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, verschiedene Formen der Korruption zu bestrafen. Sie müssen namentlich sowohl die aktive und die passive Bestechung nationaler Amtsträger als auch die aktive Bestechung fremder Amtsträger unter Strafe stellen. Diese Konvention legt zudem zum ersten Mal fest, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte unter bestimmten Voraussetzungen zurückerstattet werden müssen.

Bereits in der Ausarbeitung der UNCAC nahm die Schweiz eine massgebliche Rolle ein. Als Vorreiterin im Bereich der Rückführung von Potentatengeldern leitete sie die Verhandlungen zu Artikel 57 der UNCAC, der die Modalitäten zur Rückführung von illegalen Vermögenswerten regelt. Heute gilt die Schweiz weltweit als eines der fortschrittlichsten Länder und verfügt mit einer zurückgeführten Geldsumme in der Höhe von rund 1,8 Milliarden CHF über einen beispiellosen Erfahrungsausweis in diesem Bereich.

Korruption und Bestechung als schwerwiegende Formen von Kriminalität verursachen weltweit Elend und soziale Ungerechtigkeit. An der dritten Vertragsstaatenkonferenz der UNCAC in Doha (vom 09.-13. November 2009) steht die Staatengemeinschaft vor der grossen Herausforderung, sich unter anderem auf gemeinsame Eckwerte für einen Überprüfungsmechanismus zu einigen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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