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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Die UNO-Generalversammlung in New York hat die Schweiz am 13. Mai 2010 mit 175 Stimmen für eine dreijährige Amtszeit in den Menschenrechtsrat gewählt. Die Schweiz wird ihr Amt zusammen mit den 13 anderen Staaten, die in den 47-köpfigen Rat gewählt wurden, am 19. Juni 2010 antreten.
Die Schweiz freut sich über ihre Wahl in den Menschenrechtsrat. Sie sieht darin ein Zeichen der Anerkennung für ihr allgemeines Engagement zur Förderung der Menschenrechte und für ihre aktive Rolle im Rat während der Periode 2006–2009.
Während ihrer ersten Amtszeit 2006–2009 hat die Schweiz gemeinsam mit den übrigen Ratsmitgliedern, den Beobachtern und den NGO darauf hingearbeitet, dass der Menschenrechtsrat zu einer soliden und effizienten Institution wird. Allein oder in Zusammenarbeit mit Partnern anderer regionaler Gruppen lancierte sie erfolgreich Initiativen im Bereich Menschenrechtserziehung und Justiz in Transitionsprozessen. Zudem hat sie sich dafür eingesetzt, dass der Rat Menschenrechtssituationen in allen Ländern angemessen behandeln kann. Sie hat sich als eines der ersten Länder freiwillig zur universellen periodischen Überprüfung bereit erklärt und bemüht sich nun, die Empfehlungen zu konkretisieren, die ihr dabei in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft unterbreitet wurden.
Gemäss der Resolution 60/251 der Generalversammlung zur Schaffung des Menschenrechtsrats werden Tätigkeit und Funktionsweise des Rats 2011 überprüft. Als Gaststaat des Rats und als Land, das sich tatkräftig für seine Schaffung und seine institutionelle Konsolidierung eingesetzt hat, möchte die Schweiz einen aktiven Beitrag zu diesem Überprüfungsprozess leisten. Sie wird vor allem darauf hinwirken, dass der Rat sein Potenzial als wichtigstes Menschenrechtsgremium der UNO voll ausschöpfen kann und dass er unter besonderer Berücksichtigung von Opfern und verletzlichen Gruppen rasch und wirksam reagieren kann, wenn irgendwo in der Welt Menschenrechtsverletzungen begangen werden. Die Schweiz wird sich für ein unabhängiges und solides System der Sonderverfahren (bspw. der Sonderberichterstatter zu bestimmten Themen oder Ländern) stark machen und das gute Funktionieren der universellen periodischen Überprüfung aller Staaten unterstützen, damit diese sich als Instrument zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte bewähren kann. Schliesslich wird die Schweiz weiterhin mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, die eine sehr wichtige Partnerin des Menschenrechtsrats ist.
Weiterführende Informationen
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Adresse für Rückfragen:
Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 (0)31 322 31 53
Fax: +41 (0)31 324 90 47
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