Hans-Jörg Bannwart ist Richter und verfügt daneben über langjährige Felderfahrung, die er sich im Rahmen seiner Missionen mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz aneignete. Dabei besuchte er zahlreiche Hafteinrichtungen in unterschiedlichen Ländern und geografischen Kontexten. In mehreren Fällen betreute er Gefangene während der ganzen Haftzeit. Er verfügt über eine ausgeprägte kulturelle Sensibilität.
Die Verhütung von Folter gehört zu den Prioritäten der Schweizer Menschenrechtspolitik. Seit der Annahme des UNO-Übereinkommens gegen Folter im Jahr 1984 wurde ein weiteres Instrument verabschiedet: Das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT) soll das Engagement der internationalen Gemeinschaft ergänzen und eine effizientere Arbeit ermöglichen. Die Schweiz hat zusammen mit Costa Rica den Anstoss für dieses Protokoll gegeben, das nach langjährigen Verhandlungen in der UNO angenommen wurde.
Das 2002 von der Generalversammlung verabschiedete Zusatzprotokoll zählt heute 64 Vertragsstaaten. Die Schweiz ratifizierte das Protokoll 2009 als 50. Vertragsstaat. Mit dieser 50. Ratifikation wurde die Mitgliederzahl des Unterausschusses zur Verhütung von Folter (SPT) erhöht und sein Präventionsmandat gestärkt. Mit seinen 25 unabhängigen Expertinnen und Experten ist der SPT das grösste Vertragsorgan der UNO.
Der SPT ist die internationale Komponente des Besuchssystems, das mit dem OPCAT eingeführt wurde. Er hat den Auftrag, die Haftbedingungen und die Behandlung der inhaftierten Personen durch Besuche in den Ländern zu überwachen. Zudem berät er die Staaten bei der Umsetzung des OPCAT und unterstützt insbesondere die Einrichtung und die Arbeit der nationalen Präventionsmechanismen.
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