Die Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats zu Syrien wandte sich am 12. No-vember 2012 mit ihrem Gesuch an die Schweiz. Nach Absprache mit dem Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) entschied das EDA gestützt auf die Verordnung über den Lufttransportdienst des Bundes, diesem Gesuch zu entsprechen. Die Maschine, eine Falcon 50, die bei Reisen des Bundesrats und bei Friedensoperationen mit UNO- und OSZE-Mandat zum Einsatz kommt, wird der Kommission für eine Mission in mehrere Länder des Nahen Ostens zur Verfügung gestellt. Aus Sicherheitsgründen können zu dieser Mission keine weiteren Angaben gemacht werden.
Die Schweiz hat die Bekämpfung der Straflosigkeit zu einem der drei Schwerpunkte ihres Engagements rund um Syrien gemacht. So hat sie wiederholt gefordert, dass der UNO-Sicherheitsrat die Situation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) überweist, damit die Urheber von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, un-geachtet der Konfliktpartei, der sie angehören, strafrechtlich belangt werden können. In diesem Zusammenhang unterstützt die Schweiz auch die Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats. Diese wurde am 22. August 2011 an einer Sondersitzung des Menschenrechtsrats zu Syrien eingesetzt und hat den Auftrag, eine Untersuchung durch-zuführen und Beweise zu sammeln, damit allfällige Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien nicht ungestraft bleiben.
Am 28. September 2012 hatte der Menschenrechtsrat das Mandat der von Paulo Sergio Pinheiro (Brasilien) präsidierten Untersuchungskommission für Syrien um sechs Monate verlängert. Zudem hatte er beschlossen, die Kommission um zwei zusätzliche Kommissions-mitglieder zu ergänzen: dem ehemaligen UNO-Sonderberichterstatter für Nordkorea, Vitit Muntarbhorn (Thailand), und der ehemaligen Anklägerin der internationalen Strafgerichts¬höfe für Ruanda und Ex-Jugoslawien, Carla del Ponte, die von der Schweiz vorgeschlagen worden war.
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