Trotz des bestehenden internationalen Rechtsrahmens, der den Schutz von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten sicherstellen soll, ist die Achtung des Humanitären Völkerrechts eine der grössten Herausforderungen, der sich die Staatengemeinschaft gegenüber sieht.
Deshalb lud Bundespräsident Ueli Maurer am 25. September den Präsidenten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) Peter Maurer, den stellvertretenden UNO-Generalsekretär Jan Eliasson, Barnaba Marial Benjamin, der Aussenminister des Südsudans sowie Kyung-wha Kang, stellvertretende UNO-Koordinatorin für humanitäre Hilfe, ein, um mit ihnen vor einem hochrangigen Publikum über die Herausforderungen und Wege zur Verbesserung des Schutzes von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten zu diskutieren.
In seiner Rede erinnerte Bundespräsident Ueli Maurer, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), daran, dass grundsätzlich die Regierungen wie auch andere bewaffnete Akteure in den betroffenen Ländern für den Schutz ihrer Zivilbevölkerung zuständig seien. Die Konfliktparteien könnten oder wollten ihren Verpflichtungen jedoch oft nicht nachkommen. Die Achtung des humanitären Völkerrechts, die Verantwortlichkeit bei schwersten Verstössen wie Kriegsverbrechen sowie der uneingeschränkte und sichere Zugang der humanitären Helferinnen und Helfern zu den Opfern seien nur drei der vielen Herausforderungen, die es anzugehen gelte.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verabschiedete im September 2013 seine revidierte Strategie, um die Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten besser zu schützen. Gleichzeitig kann es damit die Wirksamkeit seiner multilateralen und bilateralen Aktivitäten verbessern und insbesondere im Rahmen der Vereinten Nationen seine Stellung stärken. Die Schweiz ruft regelmässig dazu auf, dass humanitären Akteuren rasch ungehinderter Zugang zur notleidenden Bevölkerung gewährt wird.
Weiterführende Informationen
Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten,Humanitäres Völkerrecht,68. UNO-Generalversammlung
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