Neuer rechtlicher Status für die Generaldelegation Palästinas in Bern

Bern, Medienmitteilung, 13.02.2013

Die UNO-Generalversammlung hat mit der Resolution vom 29. November 2012 dem Nicht-Mitgliedstaat Palästina den Beobachterstatus zuerkannt. Als Folge hat der Bundesrat beschlossen, den rechtlichen Status der Generaldelegation Palästinas in Bern anzupassen.

Für die Generaldelegation und ihr Personal kommt künftig das Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen sinngemäss zur Anwendung. Sie erhält damit denselben rechtlichen Status wie die Ständige Beobachtermission Palästinas in Genf, deren Status von der UNO nach der Annahme der Resolution geändert worden war.

Für die beiden Mitglieder der Ständigen Mission in Genf, die auch Funktionen in der Generaldelegation Palästinas in Bern wahrnehmen, gilt somit für beide Funktionen derselbe Status, was eine beträchtliche technische und administrative Vereinfachung bedeutet.

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