Bei ihrer Berichterstattung gegenüber den Mitgliedern des UNO-Menschenrechtsrats hat die unabhängige Untersuchungskommission zu Syrien eine sehr düstere Bilanz gezogen. Zum Abschluss seiner 24. Tagung hat der Rat heute mit grosser Mehrheit in einer Resolution, die auch von der Schweiz unterstützt wurde, den Einsatz von Chemiewaffen, die Verübung von Massakern, die Angriffe gegen die Zivilbevölkerung, die groben, systematischen und weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht sowie die fehlende Bereitschaft der syrischen Regierung, mit der Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten, verurteilt. Zudem fordert er eine Rechenschaftspflicht für alle Konfliktparteien.
Die Schweiz koordinierte während der 24. Tagung ausserdem eine gemeinsame Erklärung zur Situation der Menschenrechte in Bahrain. Der Schweizer Vertreter äusserte im Namen von 47 Ländern Besorgnis über die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und über die problematischen Empfehlungen des Parlamentes von Bahrain zur Bekämpfung des Terrorismus. Bahrain wurde dazu aufgerufen, ihre eingegangenen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte umzusetzen und besser mit den internationalen Menschenrechtsinstitutionen zusammenzuarbeiten.
Die Schweiz setzte sich darüber hinaus für das Recht auf Privatsphäre sowie für Kinderrechte ein. Weil im Zeitalter des Internets und grossangelegter Datenerfassungsprogramme die Privatsphäre der einzelnen Bürgerinnen und Bürger zunehmend unter Druck gerät, will die Schweiz gemeinsam mit anderen deutschsprachigen Staaten den Schutz der Privatsphäre auf die Agenda des Menschenrechtsrats setzen. Im Rahmen der 24. Tagung des Menschenrechtsrats hat die Schweiz dazu eine gemeinsame Veranstaltung organisiert.
Im Rahmen ihres Engagements für Kinderrechte setzte die Schweiz während dieser Tagung einen Akzent auf Kinder- und Zwangsheiraten sowie auf den Schutz der Rechte von Kindern, deren Eltern zum Tod verurteilt oder exekutiert wurden. Die Anwendung der Todesstrafe kann über die direkten Folgen für die verurteilte Person vielerlei Menschenrechtsverletzungen nach sich ziehen. Aus diesem Grund wird sich die Schweiz in den kommenden Jahren weiterhin in dieser Thematik engagieren. Die vorzeitige oder zwangsmässige Verheiratung von Mädchen und Frauen ist als solches eine Menschenrechtsverletzung und wirkt sich für die Betroffenen negativ auf die Verwirklichung weiterer Menschenrechte aus. Die Schweiz hat sich unter anderem gegen die schwerwiegenden Folgen dieser Praxis für das Recht auf Bildung und das Recht auf Gesundheit, insbesondere die sexuelle und reproduktive Gesundheit, engagiert.
In enger Zusammenarbeit mit anderen Staaten, hat die Schweiz während der Tagung des Menschenrechtsrates erneut eine Initiative zur Sicherheit von Journalisten präsentiert, welche die bessere Umsetzung bestehender Standards zum Schutz von Journalisten bezweckt. Die Schweiz hat sich in dieser Session auch zu Gunsten der Zivilgesellschaft stark gemacht. Unter anderem unterstützte sie eine neue Resolution, welche die Partizipationsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft auf nationaler und internationaler Ebene verbessert, sowie eine weitere Resolution, die Repressalien gegen Individuen und Gruppen, welche mit der UNO kooperieren, verurteilt und eine UNO-Anlaufstelle für Betroffene schafft.
Die Schweiz ist, nach einem ersten Mandat von 2006-2009, seit 2010 zum zweiten Mal Mitglied des Menschenrechtsrates und stellt mit Botschafter Alexandre Fasel, dem ständigen Vertreter der Schweiz bei der UNO in Genf, einen der vier Vizepräsidenten in diesem Jahr. Ende 2013 endet die zweite Mitgliedschaft der Schweiz. Sie hat ihre Kandidatur für ein drittes Mandat von 2016-2018 bereits bekannt gegeben.
Im Rahmen der 24. Tagung des Menschenrechtsrats wurden ausserdem sieben neue Mitglieder in den 18-köpfigen Beratenden Ausschuss des Menschenrechtsrates gewählt. Unter den Gewählten befindet sich auch der Schweizer Jean Ziegler. Dieser hatte als unabhängiger Menschenrechtsexperte kandidiert und wird in persönlicher Eigenschaft und nicht als Vertreter der Schweiz in diesem Ausschuss Einsitz nehmen.
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