Medienmitteilung, 20.07.2016

Die Geberkonferenz für den Irak, die heute in Washington stattfand, will finanzielle Hilfe für die humanitäre Unterstützung von Zehntausenden von Binnenvertriebenen mobilisieren, die seit Mai vor den anhaltenden Kämpfen auf der Flucht sind. Die Schweiz hat entschieden, zusätzlich eine Million Franken bereitzustellen. Ihr Engagement beläuft sich somit für 2016 auf zehn Millionen Franken.

Mit dem zusätzlichen Beitrag der Schweiz können die Schutzmassnahmen und der Zugang zu Trinkwasser für die Binnenvertriebenen im Zentrum des Irak verbessert werden.
Mit dem zusätzlichen Beitrag der Schweiz können die Schutzmassnahmen und der Zugang zu Trinkwasser für die Binnenvertriebenen im Zentrum des Irak verbessert werden. ©

In Washington wird die Schweiz durch den stellvertretenden Staatssekretär des EDA, Georges Martin, vertreten. Mit einem zusätzlichen Beitrag von einer Million Franken will sie die Zivilbevölkerung von Falluja sowie die Menschen, die vor den Kämpfen in der Region Mosul fliehen, unterstützen. Die irakische Bevölkerung zahlt einen hohen Preis für die Kämpfe zwischen den regierungstreuen Streitkräften und der Gruppierung, die sich «Islamischer Staat» nennt. Seit Mai sind mehr als 85’000 Personen auf der Flucht und auf Hilfe angewiesen, um überleben zu können. Sie kommen zu den rund drei Millionen Menschen hinzu, die seit Beginn der Krise fliehen mussten.

Mit dem zusätzlichen Beitrag der Schweiz können die Schutzmassnahmen und der Zugang zu Trinkwasser für die Binnenvertriebenen im Zentrum des Irak verbessert werden. Somit erhöht sich die für 2016 vorgesehene Hilfe an den Irak von neun auf zehn Millionen Franken. Seit 2014 hat die Schweiz mehr als 34 Millionen Franken für die humanitäre Krise im Irak bereitgestellt. Unterstützt werden Aktivitäten des IKRK, der UNO-Agenturen und von internationalen und irakischen Nichtregierungsorganisationen. Ausserdem stellt die DEZA der UNO Expertinnen und Experten des Schweizerischen Korps für Humanitäre Hilfe (SKH) zur Verfügung. Zurzeit sind drei Experten für Schutzmassnahmen und Trinkwasser im Irak im Einsatz. 2014 führte die Schweiz ausserdem zwei Direktaktionen durch. Sie lieferte 170 Tonnen Hilfsgüter für den Winter zuhanden der vertriebenen Bevölkerung im Norden des Landes.

Die Schweiz ruft alle Konfliktparteien dazu auf, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen, namentlich das humanitäre Völkerrecht, einzuhalten. Die Zivilbevölkerung und die Personen, die nicht mehr an den Feindseligkeiten teilhaben, müssen geschützt und menschlich behandelt werden.

Die Schweiz erinnert daran, dass schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht sowie Missbrauch und Verletzungen der Menschenrechte ausnahmslos untersucht und verfolgt werden müssen. Sie ist überzeugt, dass einzig der institutionelle Weg sowie inklusive politische Entscheidungsmechanismen zu Frieden und Stabilität im Irak führen werden.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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