Medienmitteilung, 05.08.2018

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), weilt für einen viertägigen Arbeitsbesuch in Sri Lanka, um die Zusammenarbeit beider Länder weiter zu vertiefen. Sie will sich dabei auch ein Bild machen vom Engagement der Schweiz in verschiedenen Bereichen, etwa bei der Versöhnung, der Vergangenheitsbewältigung und der Stärkung des Rechtsstaats. Geplant sind zudem die Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding (MoU) zum Aufbau einer Migrationspartnerschaft sowie verschiedene Treffen mit Vertretern der Regierung, der Opposition und der Zivilgesellschaft.

Bundesrätin Sommaruga wird auf ihrer Reise von einer gemischten Delegation des EJPD und des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) begleitet. Geplant ist unter anderem der Besuch eines Programms im Bereich der regulären Arbeitsmigration, das die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA in Sri Lanka führt.

Mehrere Hunderttausend Menschen aus Sri Lanka migrieren jährlich in Golfstaaten, oder in asiatische Länder, um dort zu arbeiten. Die Schweiz unterstützt die sri-lankische Regierung bei der Umsetzung ihrer Arbeitsmigrationspolitik. Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten erhalten Informationen über ihre Rechte, Rechtshilfe und Beratung. Sie sollen besser vor Ausbeutung geschützt werden. Ausserdem unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) Berufsbildungsprojekte in Sri Lanka. Junge Menschen sollen dadurch bessere Perspektiven auf dem heimischen Arbeitsmarkt erhalten.

Treffen mit Präsident und Premierminister

Auf dem Programm stehen auch Treffen mit Sri Lankas Präsident Maithripala Sirisena, Premierminister Ranil Wickremesinghe und Justizministerin Thalatha Atukorale. Geplant sind ferner ein Austausch mit der Nationalen Menschenrechtskommission und dem Büro für Vermisste. Diese beiden unabhängigen staatlichen Kommissionen spielen eine wichtige Rolle für die Vergangenheitsbewältigung und die Rechtsstaatlichkeit. Die Schweiz unterhält zu beiden Kommissionen enge Kontakte. Die Nationale Menschenrechtskommission wird von der Schweiz auch finanziell unterstützt.

Vorgesehen ist zudem ein Gespräch mit Oppositionsführer Rajavarothiam Sampanthan. Bundesrätin Sommaruga wird sich mit dem Vorsteher der wählerstärksten tamilischen Partei, der Tamil National Alliance (TNA), unter anderem über die Situation der tamilischen Minderheit in Sri Lanka austauschen.

Etablierte Zusammenarbeit weiter vertiefen

Die Schweiz und Sri Lanka haben 2016 ein Migrationsabkommen abgeschlossen. Dieses bildete die Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen der freiwilligen Rückkehr von Personen im Asylbereich sowie der Wiedereingliederung von Rückkehrern.

Um die inzwischen etablierte und gut funktionierende Zusammenarbeit sowie das Engagement der Schweiz vor Ort weiter zu vertiefen, wollen die Schweiz und Sri Lanka nun ein MoU für den Aufbau einer Migrationspartnerschaft unterzeichnen. Die Zusammenarbeit im Rahmen einer solchen Migrationspartnerschaft, wie sie die Schweiz bereits mit fünf anderen Ländern pflegt, umfasst die Bereiche der Migration und der Entwicklung. Das Augenmerk der Partnerschaft mit Sri Lanka liegt auf dem Versöhnungsprozess und der Verfassungsreform, der Vergangenheitsbewältigung, der Aus- und Weiterbildung von jungen Leuten sowie der sicheren Arbeitsmigration für Menschen aus Sri Lanka in der Region.

Die Schweiz wendet bei Migrationspartnerschaften einen gesamtheitlichen Ansatz an («Whole of Government Approach»), der die Positionen aller interessierten Politik-Bereiche berücksichtigt. Die Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka ist eines der Ziele der Migrationsaussenpolitik des Bundesrats. Dies hat er im aktuellen Bericht vom 25. April 2018 festgehalten und den zuständigen Kommissionen des Parlaments zur Kenntnis gebracht. Die Unterzeichnung des MoU hat der Bundesrat am 8. Juni 2018 genehmigt.

Für die Schweiz von besonderer Bedeutung

Sri Lanka ist für die Migrationsaussenpolitik der Schweiz seit Jahrzehnten von besonderer Bedeutung: Im Zuge des fast 30 Jahre dauernden Bürgerkriegs, der 2009 zu Ende ging, fanden viele Vertriebene in der Schweiz Schutz. So leben heute rund 51‘000 Sri Lankerinnen und Sri Lanker in der Schweiz, etwa die Hälfte von ihnen hat inzwischen das Schweizer Bürgerrecht. Gleichzeitig hat die Zahl der Asylgesuche in den letzten Jahren deutlich abgenommen.

Hinsichtlich der Rückkehr von sri-lankischen Staatsangehörigen im Asylbereich wird die bestehende und gut funktionierende Zusammenarbeit mit Sri Lanka auf Grundlage des Migrationsabkommens von 2016 fortgesetzt. Beide Staaten wollen weiterhin die freiwillige Rückkehr von Asylsuchenden fördern. Eine gemeinsame Expertengruppe tauscht sich regelmässig aus, um bei Bedarf konkrete Fragen zur operationellen Zusammenarbeit im Bereich Identifikation, Papierbeschaffung und Ausreiseorganisation zu besprechen und zu klären. Dieser Austausch hat sich bewährt. Fragen der Rückkehr stehen deshalb auch nicht im Zentrum der neuen Migrationspartnerschaft.

Die geplante Migrationspartnerschaft wird auch die Praxis des Staatsekretariats für Migration (SEM) bei seinen Entscheiden nicht tangieren. Das SEM trägt im Rahmen der üblichen Einzelfallprüfung der Asylgesuche weiter der aktuellen Lage in Sri Lanka und den nach wie vor bestehenden Defiziten bei den Menschenrechten Rechnung.

Weitere Informationen in einem Web-Dossier

Weitere Informationen zu den Beziehungen Schweiz-Sri Lanka sowie zu den Unterschieden zwischen Rückkehrabkommen, Migrationsabkommen und Migrationspartnerschaften finden Sie in einem Web-Dossier.


Weiterführende Informationen

Web-Dossier


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Herausgeber:

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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