Medienmitteilung, 29.05.2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 die Vernehmlassung zu zwei internationalen Verträgen in der Binnenschifffahrt eröffnet: Das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt. Beide Themenbereiche der Übereinkommen sind bereits heute Gegenstand einer Regelung. Neue Umstände erfordern eine Modernisierung der beiden Übereinkommen. Das erste Übereinkommen wurde neu gefasst, das Zweite wurde materiell ergänzt.

Das Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt löst das alte Haftungsabkommen aus dem Jahr 1998 ab. Inhaltlich wurden die Haftungshöchstsummen an die Teuerung angepasst sowie die Möglichkeit geschaffen, diese in Zukunft in einem vereinfachten Verfahren zu adaptieren. Um eine Vereinheitlichung des Haftungsregimes zu erreichen, steht das Übereinkommen neu allen Staaten offen. Bisher konnten dem Übereinkommen lediglich Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien und die Schweiz beitreten.

Als Folge der Neufassung des Übereinkommens muss das Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (SR 747.30) angepasst werden. Art. 126 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes verweist auf das Haftungsübereinkommen aus dem Jahr 1998. Dieser Verweis muss mit einer Annahme der Vorlage angepasst werden.

Das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt wird ergänzt um das Verbot des Entgasens von Ladetanks. Dies erfordert eine Anpassung des Übereinkommens an mehreren Stellen. Neben dem allgemeinen Verbot des Entgasens wurden Bestimmungen aufgenommen, die dem Befrachter die Kosten des Entgasens auferlegen. Dies entspricht dem Verursacherprinzip, welches dem Übereinkommen zu Grunde liegt.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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