Medienmitteilung, 11.11.2020

Einheitliche Begriffe, ein neuer Konsultationsmechanismus, klare Zuständigkeiten: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. November 2020 die Verordnung zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) angepasst.

In der überarbeiteten Verordnung wird ein Konsultationsmechanismus zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF und dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS festgelegt. Dieser lehnt sich an den bereits bestehenden Konsultationsmechanismen im Kriegsmaterial- und im Güterkontrollgesetz an. Gemäss diesem Mechanismus müssen die Behörden diejenigen Geschäfte dem Bundesrat vorlegen, zu denen unterschiedliche Meinungen bestehen oder welche von grosser politischer Tragweite sind.

Neu werden zudem Dienstleistungen von der Meldepflicht ausgenommen, wenn diese in engem Zusammenhang mit einer Ausfuhr nach dem Kriegsmaterial-  bzw. dem Güterkontrollgesetz erbracht werden. Mit den Anpassungen reagiert der Bundesrat auch auf Vorstösse aus dem Parlament zum Fall Pilatus, welche eine verbesserte Kohärenz in diesem Bereich gefordert haben.

Weiter werden in der Verordnungsänderung relevante Begriffe wie «operationelle und logistische Unterstützung, Beratung und Ausbildung von Streit- und Sicherheitskräften sowie Betrieb und Wartung von Waffensystemen» präziser definiert. Damit werden die Begriffe klarer abgegrenzt, was es den betroffenen Unternehmen vereinfacht, das Gesetz anzuwenden.

Notwendigkeit einer weitergehenden Gesetzesänderung wird geprüft
Diese Verordnungsanpassungen wurden vom EDA in Zusammenarbeit mit dem WBF, dem VBS und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD ausgearbeitet. Sie gehen zurück auf den Entscheid des Bundesrats vom Februar 2020, in welchem er einen Bericht zu diesem Thema verabschiedet und diese Verordnungsänderung in Auftrag gegeben hat.

Nach der Verabschiedung der Verordnungsänderungen werden diese Departemente nun gemeinsam prüfen, ob eine weitergehende Revision des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen BPS noch notwendig ist.


Dieser Text ist eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird(pdf, 288kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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