Medienmitteilung, 19.06.2020

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 beschlossen, dass die Schweiz die «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe» unterzeichnen soll. Die Unterzeichnung dieser Charta steht im Einklang mit der humanitären Politik der Schweiz und bekräftigt ihren Willen, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu humanitärer Hilfe zu erleichtern und ihre besonderen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

In humanitären Notlagen wie bewaffneten Konflikten oder Katastrophen sind Menschen mit Behinderungen besonders gefährdet. Sie haben während einer humanitären Krise oftmals nicht die gleichen Möglichkeiten, um an Wasser, Nahrungsmittel oder medizinische Versorgung zu kommen. Damit die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen auch in solchen Notsituationen besser berücksichtigt werden, haben Staaten, Uno-Agenturen und Organisationen der Zivilgesellschaft gemeinsam die «Charta zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe» verfasst.

Die Charta stellt fünf Prinzipien auf:
- Nicht-Diskriminierung und Achtung der verschiedenen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
- Menschen mit Behinderungen gestalten humanitäre Programme mit.
- Humanitäre Dienstleistungen sind auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet.
- Schaffung einer weltweiten inklusiven Politik.
- Humanitäre Akteure arbeiten koordiniert zusammen, um den Einbezug von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Im Einklang mit der humanitären Politik der Schweiz

Die Charta und ihre fünf Prinzipien entsprechen den Zielen und Werten der humanitären Politik der Schweiz. Mit ihrer Unterzeichnung unterstreicht die Schweiz gegenüber ihren Partnerländern ihren Willen, den Einbezug von Menschen mit Behinderungen in der humanitären Hilfe weiter zu verbessern.

Auch in der Botschaft zur Strategie zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2021–2024 (IZA-Strategie 2021–2024) hat der Bundesrat die Wichtigkeit des Einbezugs von Menschen mit Behinderungen in humanitären Aktionen bestätigt: Die IZA-Strategie 2021–2024 bezeichnet Menschen mit Behinderungen als besonders verletzliche Gruppe, die in Notsituationen geschützt werden müssen.

Bezug zur Behindertenrechtskonvention der UNO

Die Charta wurde im Mai 2016 am Humanitären Weltgipfel in Istanbul verabschiedet. Sie gründet auf Artikel 11 des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention), welches die Schweiz 2014 ratifiziert hatte. Mit ihrem Beitritt zur Behindertenrechtskonvention hatte sich die Schweiz verpflichtet, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen zu beheben, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihren Einbezug und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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