Die Schweiz schickt 26 Tonnen medizinische Hilfsgüter nach Thailand
Covid-19 hat Einfluss auf unser Leben in der Schweiz und im Ausland. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) fasst die wichtigsten Informationen in Bezug auf Reisen und Leben im Ausland in ihrem Newsticker Covid-19 zusammen. Die Informationen werden laufend ergänzt.
Bundesrat Ignazio Cassis bei der Übergabezeremonie der Schweizer Hilfsgüter an Thailand. © Thai Government
Informationen und wichtige Links
Die Aktivitäten des EDA
Fokus neues Coronavirus (COVID-19)
Der Bundesrat empfiehlt, weiterhin auf nicht dringliche Auslandreisen zu verzichten. Erkundigen Sie sich vor Auslandreisen bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate).
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
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Die App «Travel Admin» stellt ein wertvolles Hilfsmittel dar, über das Reisende ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort sowie ihre Kontaktdaten erfassen und so im Notfall mit dem EDA teilen können.
Gesundheitsempfehlungen, medizinischer Rat
Vorgehen von Bundesrat, Departementen und Bundesämtern
Offizielle Massnahmen, Erklärungen und Informationen des Bundesrates
Massnahmen Armee, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS
AlertSwiss, Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Massnahmen zur Verkehrssicherheit, Bundesamt für Strassen ASTRA
Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung, SECO
17.08.2021 – 17.00 Uhr
«Eine vielschichtige Antwort auf die Covid-Krise»
An einer Pressekonferenz von Expertinnen und Experten des Bundes hat Manuel Bessler, Botschafter und Delegierter des Bundes für Humanitäre Hilfe, einen Überblick über die Antwort der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz auf die Covid-19 Krise geschaffen. «Es braucht globale Ansätze, es braucht eine internationale Antwort», sagte Manuel Bessler vor den Medien. Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz arbeitet auf zwei verschiedenen Ebenen:
Auf multilateraler Ebene arbeitet die Schweiz zum Beispiel sehr aktiv mit als Geberin in der COVAX Facility der WHO, deren Hauptaufgabe es ist Ländern unabhängig von ihrer Kaufkraft Zugang zu Covid-Impfstoffen zu schaffen.
Auf bilateraler Ebene reagierte die Schweiz einerseits durch Humanitäre Hilfe. «Die Humanitäre Hilfe hat Hilfsgütertransporte organisiert. Es geht darum auf Anfrage der entsprechenden Länder, sie zu unterstützen. Ganz konkret: Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren und Schutzmaterialen wie Masken oder Overalls. Und das vor allem im asiatischen Raum», erklärte Manuel Bessler und führte fort: «Seit Mai machen wir solche Lieferungen. Immer in enger Zusammenarbeit mit den Empfängerländern. Entweder ist es das Gesundheitsministerium, manchmal auch das Rote Kreuz mit dem wir zusammenarbeiten. Dabei ist es sehr wichtig, dass wir Kontakte vor Ort haben. Meistens ist das unsere Botschaft oder unser Kooperationsbüro, wie zum Beispiel in der Mongolei, um sicherzustellen, dass die Materialien richtig verteilt und richtig benutzt werden. Die Hilfsgüterlieferungen organisiert die Humanitäre Hilfe des Bundes in Zusammenarbeit mit dem BAG und der Armeeapotheke, wobei sichergestellt wird, dass die Materialien nicht in der Schweiz gebraucht werden.
Andererseits hat die DEZA auf bilateraler Ebene auch ihre Programme der Entwicklungszusammenarbeit entsprechend auf die neue Realität von Covid-19 angepasst. Das bedeutet zum Beispiel grössere Unterstützung des Gesundheitswesens vor Ort oder das Abfedern der Folgen der Pandemie für Menschen, die ihre Arbeitsstelle im informellen Sektor verloren haben. Die Schweiz gibt also «eine vielschichtige Antwort auf die Covid-Krise», so Manuel Bessler.
02.08.2021 – 11.00 Uhr
Bundesrat Cassis übergibt medizinische Hilfsgüter
Angesichts der prekären Gesundheitssituation in Thailand hat die Humanitäre Hilfe des Bundes beschlossen, das Land im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie zu unterstützen.
Am 28. Juli verliess ein Frachtflugzeug Zürich in Richtung Bangkok mit mehr als 26 Tonnen medizinischem Material an Bord. Die rund 100 Beatmungsgeräte stammen aus den Beständen der Armeeapotheke und die über eine Million Antigentests vom Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Wert der medizinischen Hilfsgüter beträgt rund 9 Millionen Franken.
Bundesrat Ignazio Cassis übergab am 2. August den thailändischen Behörden offiziell die humanitären Hilfsgüter, die die Schweiz letzte Woche nach Thailand geschickt hatte.
Mit der Lieferung von rund 100 Beatmungsgeräten und über einer Million Antigentests reagierte die Schweiz auf die Zunahme der Covid-Ansteckungen in Thailand.
«Bundesrat Cassis besucht wichtige Partnerstaaten in der Mekong-Region»
Covid-19: Unterstützungsaktionen der Humanitären Hilfe des Bundes im Jahr 2021
Datum |
Destination |
Anzahl |
Empfänger |
Communiqué |
|---|---|---|---|---|
06.04.2021 |
Peru |
- 250'000 medizinische Masken |
Regierung |
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03.05.2021 |
Indien |
- 50 Beatmungsgeräte - 600 Sauerstoffkonzentratoren - Div. COVID Hilfgüter |
Indisches Rotes Kreuz |
|
21.05.2021 |
Nepal |
- 40 Beatmungsgeräte - 10 Sauerstoffkonzentratoren - Div. COVID Hilfsgüter |
Regierung |
|
08.06.2021 |
Sri Lanka |
- 50 Beatmungsgeräte - 150 Sauerstoffkonzentratoren - 600'000 Antigen Tests - Div. COVID Hilfsgüter |
Regierung |
|
12.07.2021 |
Mongolei |
- 40 Beatmungsgeräte - 45 Sauerstoffkonzentratoren - Div. COVID Hilfsgüter |
Regierung |
|
16.07.2021 |
Tunesien |
- 15 Beatmungsgeräte - 57 Sauerstoffkonzentratoren - Div. COVID Hilfsgüter |
Regierung |
|
24.07.2021 |
Indonesien |
- 600 Sauerstoffkonzentratoren - Div. Personal Protection Equipment |
Regierung |
|
28.07.2021 |
Thailand |
- 102 Beatmungsgeräte - 1'120'000 Anti-Gen Tests |
Regierung |
|
Quelle: Humanitäre Hilfe des Bundes |
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16.07.2021 – 10.00 Uhr
Schweiz schickt Hilfsgüter nach Tunesien
In Anbetracht der prekären gesundheitlichen Situation in Tunesien und als Reaktion auf das Hilfegesuch der tunesischen Behörden hat die Humanitäre Hilfe der Schweiz beschlossen, das Land im Kampf gegen die Covid-19-Pandemie zu unterstützen. Eine Maschine des Swiss Air Transport Service ist am Freitag, 16. Juli 2021, von Dübendorf aus nach Tunis gestartet. Neben den 15 Beatmungsgeräten, die von der Schweizer Armeeapotheke kostenlos zur Verfügung gestellt wurden, umfasst die Fracht auch rund 60 Sauerstoffkonzentratoren.
Diese Ausrüstung wird in Tunis von den lokalen Behörden in Empfang genommen und dann zu den verschiedenen Standorten transportiert. Die Schweizer Vertretung in Tunesien steht in engem Kontakt mit den Behörden, um sicherzustellen, dass die humanitären Güter bedarfsgerecht verteilt werden.
Die Hilfsgüterlieferung von Freitag, 16. Juli 2021, ist bereits die fünfte Hilfsgüterlieferung der Schweiz ins Ausland innerhalb weniger Wochen.
- 12.07.2021: Mongolei (Medienmitteilung)
- 07.06.2021: Sri Lanka (Medienmitteilung)
- 21.05.2021: Nepal (Medienmitteilung)
- 06.05.2021: Indien (Medienmitteilung)
Die Schweiz verfolgt die Entwicklung der weltweiten Gesundheitssituation im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie aufmerksam. Sie ist bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und gemäss den an sie gerichteten Anfragen Unterstützung zu leisten.
12.07.2021 – 14.30 Uhr
Schweiz schickt medizinische Hilfsgüter in die Mongolei
Die Covid-19-Pandemie trifft auch die Mongolei hart. Um das Land bei der Bewältigung dieser schwierigen Situation zu unterstützen, hat die Humanitäre Hilfe der Schweiz am Montag, 12. Juli, einen Hilfsgüterflug nach Ulan Bator geschickt. Mit dabei unter anderem 40 Beatmungsgeräte und 45 Sauerstoffkonzentratoren im Gesamtwert von rund 850'000 Franken (Medienmitteilung).
Die Mongolei ist eines der Schwerpunktländer der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA). Zusätzlich zur aktuellen Hilfsgüterlieferung hat die DEZA einen Beitrag in Höhe von 150'000 Franken für den Kauf von drei Röntgengeräten für das Gesundheitsministerium bewilligt.
Die Lieferung vom Montag in die Mongolei ist die vierte humanitäre Hilfslieferung der Schweiz nach Asien innert weniger Wochen. Am 6. Mai 2021 lieferte die Humanitäre Hilfe des Bundes 13 Tonnen Hilfsgüter nach Indien (Medienmitteilung), am 21. Mai rund 30 Tonnen Hilfsgüter nach Nepal (Medienmitteilung) und zuletzt am 7. Juni 16 Tonnen Hilfsmaterialien nach Sri Lanka (Medienmitteilung).
23.06.2021 – 14 Uhr
Einreise aus den Schengen-Staaten in die Schweiz wird erleichtert
Für Einreisen aus dem Schengen-Raum wird grundsätzlich die Quarantänepflicht aufgehoben. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Juni 2021 beschlossen. Eine Testpflicht besteht deshalb nur noch für mit dem Flugzeug einreisende Personen, die nicht geimpft und nicht genesen sind. Die Kontaktdaten werden künftig noch bei der Einreise mit dem Flugzeug verlangt. Zudem lockert die Schweiz die noch bestehenden Einreisebeschränkungen für nachweislich geimpfte Drittstaatsangehörige. Die entsprechende Länderliste des Staatssekretariats für Migration (SEM) wurde angepasst. Die Einreise von Drittstaatsangehörigen aus Ländern wie der USA, Albanien oder Serbien ist wieder möglich.
07.06.2021
Schweiz schickt humanitäre Hilfsgüter nach Sri Lanka, Nepal und Indien
Die Schweiz hat am 7. Juni 2021 humanitäre Hilfsgüter nach Sri Lanka geschickt. Am späten Freitagnachmittag hob vom Flughafen Zürich aus ein Flugzeug in Richtung Colombo ab. An Bord transportierte es rund eine halbe Million Antigentests, 50 Beatmungsgeräte, 150 Sauerstoffkonzentratoren sowie medizinisches Untersuchungsmaterial. Mit der Lieferung reagierte die Humanitäre Hilfe des Bundes auf ein Hilfsersuchen der sri-lankischen Behörden (vgl. Medienmitteilung).
Bereits in den vergangenen Wochen hat die Schweiz mit Hilfsgütern asiatische Staaten bei der Bewältigung der Covid-Krise unterstützt: Am 6. Mai 2021 lieferte die beim EDA angesiedelte Humanitäre Hilfe des Bundes 13 Tonnen Hilfsgüter nach Indien (vgl. Medienmitteilung), am 21. Mai rund 30 Tonnen Hilfsgüter nach Nepal (vgl. Medienmitteilung). In Nepal hat sich laut der Schweizer Botschafterin Elisabeth von Capeller bewährt, dass die Entwicklungszusammenarbeit rasch auf Krisen wie Covid-19 reagieren kann (vgl. Interview).
28.05.2021 – 16 Uhr
Auslandreisen: Neue Empfehlung ab 31. Mai 2021 in Kraft
Im Hinblick auf die Sommerferien passt der Bundesrat die Reise-Empfehlungen des Bundes an. Er empfiehlt ab dem 31. Mai 2021 neu auf Reisen in Staaten und Gebiete mit einer besorgniserregenden Variante zu verzichten. Das Bundesamt für Gesundheit BAG führt eine entsprechende Liste (Ziffer 2). Es gilt jedoch zu beachten, dass weiterhin überall auf der Welt das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht und sich die epidemiologische Lage jederzeit ändern kann – auch während einer Reise.
Für die Einreise in die Schweiz gelten nach wie vor grenzsanitarische Massnahmen des BAG wie beispielsweise die Quarantänepflicht bei der Einreise aus Risikoländern. Aber auch an vielen Reisedestinationen sind Massnahmen und Einreisevorschriften gegen die Ausbreitung von Covid-19 in Kraft. Eine schnelle medizinische Versorgung ist wegen hoher Auslastung der Spitäler aufgrund der Pandemie nicht überall gewährleistet. In Notfällen kann das EDA im Rahmen des konsularischen Schutzes Unterstützung im Ausland leisten. Eine Rückholaktion, wie Flying Home im Frühjahr 2020, führt das EDA nicht mehr durch.
Vor diesem Hintergrund ist eine sorgfältige und flexible Planung unabdingbar für erholsame Sommerferien ohne Covid-Überraschungen. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz informieren über aktuell geltende Massnahmen und Einreisebestimmungen. Über die Sicherheitslage im Ausland geben die Reisehinweise des EDA Auskunft. Registrieren ihre Reise auf der Travel Admin App des EDA.
28.04.2021 – 13 Uhr
Die Schweiz unterstützt den globalen Gesundheitsschutz mit 300 Millionen Franken
Der Bundesrat setzt sich für einen weltweit gerechten Zugang zu Impfstoffen, Tests und Medikamenten ein, um die Covid-19-Pandemie nachhaltig zu bekämpfen. Er hat deshalb an der Sitzung vom 28. April 2021 entschieden, die Initiative «Access to Covid-19 Tools Accelerator» mit 300 Millionen Franken zu unterstützen. Die Initiative will den Zugang zu Impfungen, Tests und Medikamenten in Entwicklungsländern verbessern und die lokalen Gesundheitssysteme stärken. Die Schweiz erachtet es als wichtig, sich mit internationalen Partnern zu koordinieren und gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Virus auf der ganzen Welt eingedämmt wird. Die Schweiz unterstützte ACT-A deshalb auch letztes Jahr bereits mit 75 Millionen Franken.
23.12.2020 – 15 Uhr
Flüge zwischen der Schweiz, dem Vereinigtem Königreich und Südafrika wieder möglich
Die Rückreise von Personen, die im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhaft sind und sich derzeit in der Schweiz aufhalten, sowie für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern aufhalten, wird ab 24. Dezember 2020 ermöglicht. Es gelten die bekannten Schutz- und Quarantäneauflagen.
Seit Sonntagmitternacht 20.12.2020 sind die Flugverbindungen zwischen der Schweiz, dem UK und Südafrika eingestellt. Der Bund hat ein Konzept erarbeitet, das im Hinblick auf die Festtage Rückreisen mit dem Flugzeug ab dem 24. Dezember 2020 ermöglicht.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird Fluggesellschaften einzelfallweise Ausnahmebewilligungen für Flüge in die Schweiz erteilen.
Die Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, dass nur Personen befördert werden, die einer dieser Kategorien angehören. Sie haben die Passagiere in geeigneter Form darauf hinzuweisen, dass nach Ankunft die schweizerischen Quarantäneregeln einzuhalten sind.
Ausreisen in das Vereinigte Königreich (UK) und nach Südafrika
Von der Schweiz ausgehende Flüge dienen grundsätzlich für die Rückreise für im Vereinigten Königreich (UK) oder in Südafrika wohnhafte Personen, welche sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Schweiz befinden. Bei in Quarantäne befindlichen Passagieren gelten besondere Schutzmassnahmen. Für den Transport an die Flughäfen werden die notwendigen Schutzmassnahmen sichergestellt, um das epidemiologische Risiko beim Binnentransfer zu minimieren (vgl. Medienmitteilung des BAZL)
Das EDA ist nicht für die Organisation von Reisen zuständig. Anfallende Kosten sind von Passagieren selbst zu tragen. Das EDA organisiert keine Rückholaktion in diesem Zusammenhang.
Wichtige Informationen an Flugpassagiere via «Travel App Admin»
Die App «Travel Admin» stellt ein wertvolles Hilfsmittel dar, über das Reisende ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort sowie ihre Kontaktdaten erfassen und so im Notfall mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) teilen können. Alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich aktuell in Grossbritannien oder Südafrika befinden, werden gebeten ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» → Rubrik «Meine Reisen» zu erfassen. So kann das EDA gegebenenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Personen versenden. Wird lediglich ein Benutzerprofil erstellt, ist dies nicht möglich. Keinesfalls möglich ist ferner die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden.
21.12.2020 – 12 Uhr
Einreiseverbot für Personen aus Grossbritannien und Südafrika
Als Reaktion auf das Auftauchen einer neuen Variante des Coronavirus, die nach ersten Erkenntnissen deutlich ansteckender ist als die bekannte Form, hat der Bundesrat ein Einreiseverbot für Personen aus Grossbritannien und Südafrika ausgesprochen. Ausserdem müssen sich Personen aus diesen beiden Ländern, die nach dem 14. Dezember 2020 in die Schweiz eingereist sind, für zehn Tage in Quarantäne begeben.
Um eine weitere Ausbreitung der neuen Virus-Variante zu verhindern, hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) bereits am Sonntagabend die Flugverkehrs-Verbindungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien bzw. Südafrika bis auf weiteres eingestellt. Die betroffenen Flughäfen und Airlines sowie die Geschäftsluftfahrt wurden über die Sofortmassnahme informiert.
Mit dem Einreiseverbot, das der Bundesrat beschlossen hat, sind insbesondere touristische Reisen aus Grossbritannien und Südafrika ausgeschlossen. Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.
Der Bundesrat hat schliesslich den Entzug des Freizügigkeitsprivilegs für Personen mit Wohnsitz in Grossbritannien bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Damit gilt für Personen aus Grossbritannien ein grundsätzliches Einreiseverbot in die Schweiz. Ab dem 1.1.2021 entfällt das Freizügigkeitsprivileg für britische Bürgerinnen und Bürger ohnehin.
Pressemitteilung zum Bundesratsentscheid vom 21. Dezember 2020
An einer Medienkonferenz in Bern sagte der Leiter des Krisenmanagementzentrums (KMZ) im EDA, Hans-Peter Lenz am Montagnachmittag, dass das EDA zurzeit daran ist, sich einen Überblick über die blockierten Schweizer Staatsangehörigen und in der Schweiz wohnhafte ausländische Staatsangehörige zu verschaffen. Man stehe diesbezüglich in engem Kontakt mit den beiden Vertretungen in Pretoria und London. Hans-Peter Lenz unterstrich, dass die Schweiz keine neue Rückholaktion wie noch im März oder April durchführen wird, da die aktuelle Situation bis zu einem gewissen Grad voraussehbar war. «Wir werden aber, auch gemäss dem Auftrag des Bundesrates, «zusammen mit den involvierten Stellen prüfen, inwieweit wir kommerzielle Flüge ermöglichen können, die dann diese blockierten Reisenden zurückbringen können», sagte der Chef des KMZ.
Fragen und Antworten zum Thema
Einreiseverbot
Für wen gelten Einreiseverbote?
Einreiseverbote gelten für alle Ausländerinnen und Ausländer, die aus dem UK oder aus Südafrika herkommen. Diese Einreisebeschränkungen gelten für bewilligungsfreie Aufenthalte unter 3 Monaten. Das betrifft insbesondere Reisen in die Schweiz zu touristischen Zwecken. Die Massnahme gilt ab Montag 21. Dezember 2020 um 13.00 Uhr.
Inhaberinnen und Inhaber eines Schweizer Aufenthaltstitels sind davon nicht betroffen. Falls sie die Möglichkeit haben, in die Schweiz zu reisen, dürfen sie weiterhin einreisen.
Staatsangehörige aus Grossbritannien und Südafrika, die sich bereits im Schengenraum befinden, können weiterhin in die Schweiz einreisen. Die Massnahme zielt nicht auf die Nationalität ab, sondern vielmehr darauf, wo eine Person die Reise angetreten hat.
Personen, die weiterhin in die Schweiz einreisen dürfen und können, müssen die geltenden Quarantänebestimmungen einhalten (s. Kapitel Quarantänebestimmungen oder auf der Website des Bundesamts für Gesundheit).
Kann ich (Wohnsitz in der Schweiz) noch aus Grossbritannien oder Südafrika in die Schweiz zurückkehren?
Für in Grossbritannien oder Südafrika wohnhafte Personen, die sich derzeit in der Schweiz befinden, wird eine Ausnahmeregelung des Flugverbots für die Heimreise geprüft. Dasselbe gilt für in der Schweiz wohnhafte Personen, die sich derzeit in den beiden Ländern befinden. Dabei ist jedoch zwingend sicherzustellen, dass Ansteckungen im Rahmen dieser Rückreisen verhindert werden können.
Was muss ich machen, wenn ich mich in Grossbritannien und Südafrika aufhalte?
Wir bitten alle Schweizerinnen und Schweizer, die sich aktuell in UK oder in Südafrika befinden, ihre Reise und ihren aktuellen Aufenthaltsort über die App «Travel Admin» → Rubrik «Meine Reisen» zu erfassen. So kann das EDA gegebenenfalls nützliche Informationen gezielt an registrierte Personen versenden. Wird lediglich ein Benutzerprofil erstellt, ist dies nicht möglich. Keinesfalls möglich ist ferner die persönliche Kontaktaufnahme mit allen Reisenden.
Luftverkehr
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte gestern die Flugverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien und Südafrika eingestellt. Wie ist das BAZL dazu vorgegangen?
Das BAZL war hierzu bereits gestern während des Tages mit diversen Bundesstellen in Kontakt. Nachdem der Entscheid gefallen war, wurden die ausländischen Flugsicherheitsbehörden, die Airlines und die Luftfahrtsicherung offiziell informiert und zusätzlich ein so genanntes NOTAM (Notice to Airmen) herausgegeben. Dieses machte Pilotinnen und Piloten auf die neuen Einschränkungen aufmerksam.
Warum ging das so schnell?
Die Einstellung des Luftverkehrs von und nach Grossbritannien resp. Südafrika war eine Sofortmassnahme, um eine mögliche Ausbreitung der neuen Virus-Variante möglichst schnell einzudämmen. Wie das bereits beim Flugverbot der Boeing 737 Max der Fall war, wussten wir genau, welche Schritte dafür notwendig waren. Im Grunde genommen ist es immer einfacher, den Flugbetrieb einzuschränken als wieder hochzufahren.
Bis wann gelten diese Flugeinschränkungen?
Die Einschränkungen gelten vorerst bis 28.01.2021. Je nach epidemiologischer Lage können diese Einschränkungen auf Anordnung des BAG verlängert oder gar auf andere Länder ausgeweitet werden.
Können Flugpassagiere anstelle mit Direktflügen nicht auch über Umwege z.B. via Deutschland in die Schweiz gelangen?
Der Bundesrat hat ab heute ein grundsätzliches Einreiseverbot für alle Ausländerinnen und Ausländer beschlossen, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz einreisen wollen, auch über Umwege via Drittstaaten. Insofern fordern wir die Flugpassagiere auf, zuhause zu bleiben. Der Bund prüft gegenwärtig die Möglichkeiten einer Rückkehr für Schweizerinnen und Schweizer.
Quarantänebestimmungen
Für wen und ab wann gelten die Quarantäneregeln, die am 21. Dezember beschlossen wurden?
Alle Personen aus Grossbritannien und Südafrika, die seit 14. Dezember 2020 eingereist sind, müssen sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne gilt ab dem Zeitpunkt der Einreise.
Warum müssen Personen aus diesen beiden Staaten in Quarantäne?
Die neue Variante des Coronavirus wurde gemäss bisherigen Informationen hauptsächlich in Grossbritannien und Südafrika festgestellt. Deshalb müssen Personen aus diesen beiden Staaten in Quarantäne.
Warum gilt die Quarantäne rückwirkend auf den 14. Dezember?
Vor allem Personen, welche sich seit dem 14. Dezember in der Schweiz befinden, könnten aktuell noch ansteckend sein oder werden. Deshalb müssen diese sich in Quarantäne begeben.
Müssen sich auch Kinder unter Quarantäne stellen lassen?
Ja. Kinder müssen ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden. Für die Betreuung sind die Eltern zuständig.
Was müssen Personen aus diesen Ländern, die unter Quarantäne gestellt wurden, nun tun?
Zu Beginn der Quarantäne muss jede quarantänepflichtige Person innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde seine oder ihre Einreise melden und die Anweisungen dieser Behörde befolgen.
An wen können sich die Personen unter Quarantäne wenden, um weitere Informationen zu erhalten?
Sie können sich an die zuständige kantonale Behörde wenden.
Sind bei Missachtung der Quarantänepflicht Sanktionen vorgesehen?
Wer sich einer Quarantäne entzieht, begeht nach Artikel 83 des Epidemiengesetzes eine Übertretung, die mit Busse (maximal CHF 10 000) bestraft wird (Abs. 1 Bst. h), bei Fahrlässigkeit mit Busse bis zu CHF 5000. Zuständig für die Strafverfolgung sind die Kantone.
Darf man während der Quarantänezeit gelegentlich hinausgehen, spazieren gehen, frische Luft schnappen oder Besorgungen machen?
Nein. Der Zweck der Quarantäne besteht darin, die Übertragungskette zu unterbrechen. Der physische Kontakt mit anderen muss vermieden werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass soziale Kontakte verboten sind. Kontakt per Telefon oder Skype ist erlaubt.
Was soll ich tun, wenn während der 10-tägigen Quarantäne Symptome auftreten?
Wenn Krankheitssymptome auftreten, ist es wichtig, die zuständigen kantonalen Behörden umgehend zu informieren. Diese entscheiden über das weitere Vorgehen, beispielsweise über einen Test.
Die Quarantäne dauert 10 Tage. Wohin sollen Personen, deren Aufenthalt eigentlich beendet wäre und die somit keine Unterkunft mehr haben?
Es ist davon auszugehen, dass alle Personen, welche für einen Aufenthalt in die Schweiz eingereist sind, über eine Unterkunft verfügen. Bei Gästen, bei denen die Aufenthaltsdauer in einer Unterkunft abläuft, müssen Gäste und Unterkunftsanbieter wenn möglich eine einvernehmliche Lösung finden. Ansonsten hat die zuständige kantonale Behörde eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, damit die Quarantäne eingehalten werden kann.
Wer ist für die Überwachung der Quarantäne zuständig?
Die kantonalen Behörden sind für die Einhaltung der Quarantänemassnahmen verantwortlich und dafür zuständig, den Personen in Quarantäne die Unterstützung und die Informationen zu bieten, die sie brauchen.
15.12.2020 – Schweiz hilft Griechenland bei der Bewältigung der Gesundheitskrise durch das Coronavirus
Griechenland wird mit der COVID-19-Pandemie auf die Probe gestellt. In diesem Land mit mehr als 120'000 Migranten oder Flüchtlingen besteht ein grosses Risiko, dass das nationale Gesundheitssystem überlastet wird. Das Feuer im Lager Moria Anfang Dezember hat gezeigt, dass sich die Situation schnell verschlechtern kann. Um die Kapazität des nationalen Gesundheitssystems zu stärken und die Schwächsten zu schützen, haben die Schweiz und Griechenland ein Projekt entwickelt, das der Bekämpfung von COVID-19 in den Inselregionen mit der grössten Migranten- und Flüchtlingsbevölkerung gewidmet ist.
In diesem Rahmen wird die Schweiz medizinische Ausrüstung zur Verfügung stellen und Ausbildungskampagnen für die Rückverfolgung von Kontaktfällen unterstützen. Für Dezember und Januar sind mehrere Aktionen geplant. 800 COVID-Tests wurden Anfang des Monats in einem Aufnahmezentrum für minderjährige Migranten in Athen verteilt. Am 15. Dezember wurden in Athen zwei mobile Container für die medizinische Versorgung sowie zwei Autos für die Betreuung von Patienten übergeben. Bis Ende Januar werden dem Hauptkrankenhaus auf der Insel Lesbos medizinische Geräte übergeben, darunter Bluttransfusionsgeräte, Blutanalysegeräte usw.
Auf Ersuchen der griechischen Behörden wurde dieses Projekt von der Schweizer Botschaft in Athen in Zusammenarbeit mit der medizinischen Fakultät der Universität Athen und dem Krankenhaus in Lesbos initiiert. Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) unterstützt das Projekt mit rund 700'000 CHF. Zusätzlich leistet die Schweiz finanzielle Beiträge an die COVID-19-Programme der Organisation Médecins du Monde und des Griechischen Roten Kreuzes zugunsten von Migrantinnen und Migranten sowie der lokalen Bevölkerung. Die Schweiz unterstützt Griechenland seit 2015 in mehreren Bereichen - Asyl und Migration, Gesundheit, humanitäre Hilfe. Griechenland und Lesbos stehen seit mehr als fünf Jahren vor enormen Herausforderungen, und die Schweiz beabsichtigt, nachhaltige Hilfe zu leisten.
Mehr Informationen
Schweiz unterstützt Griechenland bei der COVID-Bekämpfung
30.10.2020 – 11.00 Uhr
Nach der Repatriierungsaktion für Schweizer und ausländische Reisende, die im März und April 2020 wegen der Coronavirus-Pandemie im Ausland blockiert waren, hat das EDA für die Reisekosten Pauschalbeträge definiert und Rechnungen an die Reisenden verschickt. Derzeit sind noch rund 600 Rechnungen offen.
Die säumigen Rechnungsempfängerinnen und -empfänger wurden bereits gemahnt. Bei Personen, die im Ausland leben, behält sich das EDA vor, die diplomatischen Kanäle zu aktivieren. Bleiben die Mahnungen gegenüber Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind, ohne Folgen, wird das EDA die weitere Bearbeitung der Zentralen Inkassostelle (beim Eidgenössischen Finanzdepartement) zum Inkasso abtreten.
Die Pauschalkosten für die Rückholflüge richteten sich nach der Länge der Flugstrecke. Die Kostenbeteiligung durch die Passagiere hatte das EDA von Anfang an klar kommuniziert. Die Fluggäste mussten sich damit einverstanden erklären, bevor sie den Flug nutzen durften.
09.09.2020 – 10.00 Uhr
Im März und April dieses Jahres startete das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) nach der Coronavirus-Pandemie eine beispiellose Repatriierungsaktion. Im Rahmen dieser Aktion wurden 7311 Reisende, darunter rund 4100 im Ausland gestrandete Schweizer Passagiere, in die Schweiz zurückgeholt. Der Bund hatte die Finanzierung der Flüge vorgezogen, um eine schnellstmögliche Rückführung sicherstellen zu können. Es wurde stets transparent kommuniziert, dass und wie die speziellen Repatriierungsflüge in Rechnung gestellt werden würden. In den letzten Monaten hat das EDA Rechnungen für diesen vordefinierten Kostenbeitrag verschickt. Bis heute sind 76 Prozent der Rechnungen bezahlt worden, 16 Prozent sind noch offen, 7 Prozent werden in Raten bezahlt und ein Prozent befinden sich aktuell in Bearbeitung. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Rechnungsstellung der Repatriierungsflüge zusammengefasst (Update des Eintrags vom 25.08.2020).
Fragen und Antworten zum Thema
Wie viele Rechnungen hat das EDA verschickt?
Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7311 Passagiere, darunter etwa 4111 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren. Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt.
Warum müssen sich die Passagiere der Rückholflüge an den Kosten beteiligen?
Das EDA hat am 22. März 2020 aufgrund der COVID-19-Krise eine noch nie dagewesene Rückholungsaktion ins Leben gerufen. Das Ziel war es, im Ausland gestrandete Schweizer Reisende in die Schweiz zurückzuholen. Der Bund hat die Kosten dieser Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten belaufen sich auf rund 10 Millionen Franken. Das EDA hat von Anfang an öffentlich kommuniziert, dass sich die blockierten Reisenden an den Kosten der Rückholflüge beteiligen müssen. Zudem haben sämtliche Passagiere vor dem Flug eine Einverständniserklärung unterschrieben, sich an den Kosten zu beteiligen. Damit soll verhindert werden, dass blockierte Reisende, die mit Unterstützung des EDA zurückkehren sind, bessergestellt werden, als Personen, die ihre Rückreise selbst organisiert haben.
Wie viele Rechnungen sind noch ausstehend?
Von den 7181 Rechnungen zur Kostenbeteiligung sind aktuell rund 1100 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat die letzten Wochen Mahnungen für diese Rechnungen versendet.
Was geschieht, wenn die Rechnungen nicht bezahlt werden?
Das EDA wird für die unbezahlten Rechnungen Mahnungen verschicken. Bei einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung behält sich das EDA die Einleitung eines Inkassoverfahrens vor.
Was geschieht, wenn im Ausland lebende Reisende die Rechnung nicht bezahlen?
Ausstehende Zahlungen von ausländischen Personen könnten im Rahmen der bestehenden zwischenstaatlichen Prozesse, beispielsweise via Rechtshilfegesuche, eingefordert werden. Mit Hilfe der Vertretungen vor Ort steht die Schweiz im engen Austausch mit den dortigen Behörden.
Wie kamen die Kosten für die Rückholflüge zustande?
Das EDA hat sich für einen Pauschalbetrag entschieden, der sich nach der Länge der Flugstrecke berechnet. Auch andere europäische Staaten haben diesen Ansatz gewählt. Aufgrund der Schliessung von Grenzen und Flughäfen konnten viele Destinationen nicht mehr angeflogen werden. In dieser ausserordentlichen Lage sind die Ticketpreise nicht vergleichbar mit den Preisen, die unter normalen Umständen gelten. Die vom EDA eingekauften Leistungen für Charterflüge entsprechen einer, unter den gegebenen Umständen, marktüblichen Preisspanne.
- für Kurzstrecken (bis 1500 km) beträgt die Kostenbeteiligung 400 Franken
- für Mittelstrecken (bis 3500 km) beträgt die Kostenbeteiligung 600 Franken
- für Langstrecken (bis 12'000 km) beträgt die Kostenbeteiligung 1100 Franken
- für Flüge über 12’000 km beträgt die Kostenbeteiligung 1700 Franken
Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der entstandenen Flugkosten zu decken. Das EDA übernimmt die restlichen 20 Prozent.
25.08.2020 – 13.00 Uhr
Das EDA hat in den letzten Wochen und Monaten die Rechnungen für die im Rahmen seiner Rückholaktion wegen der COVID-19-Pandemie durchgeführten Flüge verschickt. Bei Nichtzahlung verschickt das EDA Mahnungen. Doch, wie werden national und international eigentlich Zahlungen eingefordert?
Fragen und Antworten zum Thema
Wie viele Rechnungen hat das EDA verschickt?
Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7255 Passagiere, darunter etwa 4111 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren. Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt.
Wie viele Rechnungen sind noch ausstehend?
Von den 7132 Rechnungen zur Kostenbeteiligung sind aktuell rund 1500 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat die letzten Wochen Mahnungen für diese Rechnungen versendet.
#flyinghome: Grösste Repatriierungsaktion in der Geschichte der Schweiz
Das EDA organisierte 35 Rückholflüge und brachte rund 4200 Schweizer Reisende von allen Kontinenten in die Schweiz zurück. Mehr zur grössten Repatriierungsaktion in der Schweizer Geschichte in der Online-Übersicht und im Video.
19.08.2020 – 15.00 Uhr
Von den 7'100 Rechnungen zur Kostenbeteiligung an der Rückholaktion des EDA, die der Bund an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt hat (vgl. Bericht vom 14.08.2020, 10 Uhr), sind aktuell rund 1'500 Zahlungen in Verzug. Das EDA hat diese und letzte Woche Mahnungen für diese rund 1'500 Rechnungen versendet.
14.08.2020 – 10.00 Uhr
Das EDA hat im Juni, Juli und August die Rechnungen für die im Rahmen seiner Rückholaktion wegen der COVID-19-Pandemie durchgeführten Flüge verschickt. Die Passagiere waren darüber informiert worden, dass sie sich an den Reisekosten beteiligen müssen. Bei Nichtzahlung verschickt das EDA Mahnungen.
Im Rahmen der im März und April 2020 durchgeführten Rückholaktion des EDA konnten 7255 Passagiere, darunter etwa 4100 Schweizerinnen und Schweizer, die aufgrund der COVID-19-Pandemie im Ausland blockiert waren, in die Schweiz zurückkehren.
Wie angekündigt hat der Bund den Reisenden die zu bezahlende Kostenbeteiligung in Rechnung gestellt. Rund 7100 Rechnungen wurden an die Passagiere aus dem In- und Ausland verschickt. Der Versand erfolgte gestaffelt seit dem 11. Juni gestaffelt und werden im August fortgesetzt. Der letzte grössere Versand (über 1000 Rechnungen) fand am 9. Juli 2020 statt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Die Passagiere waren vor dem Besteigen des Flugzeugs darüber informiert worden, dass sie sich an den Reisekosten beteiligen müssen, auch wenn die genauen Kosten zu diesem Zeitpunkt wegen der sehr kurzfristig anberaumten Flüge und der besonderen Umstände noch nicht feststanden.
Das EDA wird für die unbezahlten Rechnungen Mahnungen verschicken. Bei einer erfolglos gebliebenen Zahlungsaufforderung behält sich das EDA die Einleitung eines Inkassoverfahrens vor.
#flyinghome: Die grösste Repatriierungsaktion in der Schweizer Geschichte
04.08.2020 – 19.00 Uhr
Einreise-Beschränkung in die Kantone Wallis und Waadt für belgische Staatsangehörige aufgehoben
Aufenthalte von belgischen Staatsangehörigen in den Kantonen Wallis und Waadt sind wieder uneingeschränkt möglich. Aufgrund der angeblich hohen Ansteckungsgefahr hatten die belgischen Behörden seit dem 1. August 2020 die Kantone Wallis, Waadt und Genf in die «catégorie rouge» eingestuft. Damit waren belgischen Bürgerinnen und Bürgern nicht zwingende Aufenthalte in diesen drei Kantonen untersagt. Bundesrat Cassis hatte am Montag mit seinem belgischen Amtskollegen Philippe Goffin telefoniert und ihn gebeten, die Einschätzungen zu überprüfen. Unter anderem unterstrich er, dass es zwischen den Kantonen grosse Unterschiede gebe, was die Auswirkungen der Pandemie angehe.
Die zuständige belgische Behörde (Cellule d'évaluation belge, CELEVAL) hat – wie von Aussenminister Goffin zugesagt – die Einteilung am Dienstag noch einmal geprüft: Die Kantone Wallis und Waadt werden nun nicht mehr in der «catégorie rouge» aufgeführt. Dies teilte Aussenminister Goffin Bundesrat Cassis heute Dienstag am Telefon mit. Belgische Staatsangehörige können damit wieder in die Kantone Wallis und Waadt reisen und sich dort aufhalten, auch ohne dass dafür ein «zwingender Grund» vorliegen muss.
06.07.2020 – 11.00 Uhr
Quarantänebestimmungen und Maskenpflicht im ÖV
Die Coronavirus-Krise ist noch nicht überstanden, auch wenn wir versuchen, zu einer gewissen Normalität zurückzukehren, Massnahmen teilweise gelockert werden und erste Grenzen wieder geöffnet sind. Die Schweiz passt daher ihre Einreisebestimmungen laufend der aktuellen epidemiologischen Lage an.
Quarantäneregeln bei einzelnen Ländern
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einem Anstieg der COVID-19-Fallzahlen in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen eingereist sind. Ab dem 6. Juli 2020 müssen sich alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne begeben. Eine laufend aktualisierte Liste zu den betroffenen Ländern ist jederzeit auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit BAG zu finden.
Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
Ab dem 6. Juli 2020 gilt zudem im öffentlichen Verkehr in der Schweiz eine Maskenpflicht. Beachten Sie die in der Schweiz geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. In öffentlichen Einrichtungen wie Restaurants, Geschäften oder Museen müssen Sie die Vorschriften der jeweiligen Schutzkonzepte der Betriebe befolgen. Informationen dazu erhalten Sie vor Ort.
Auslandreisen in der Verantwortung des Reisenden
Aufgrund der weltweiten Pandemie-Bekämpfung ist das Planen von Auslandsreisen komplexer als zuvor. Die Einreisevorschriften unterscheiden sich von Land zu Land. Einige Staaten halten ihre Grenzen für Reisende weiterhin geschlossen. Andere öffnen sie schrittweise unter Auflagen: obligatorische Quarantäne, Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes oder das Vorweisen eines negativen COVID-19-Tests. Die Einreisevorschriften können sich aufgrund der epidemischen Entwicklung sehr schnell ändern.
Vor einer Reise ins Ausland sollten sich Schweizer Reisende über die Pandemiesituation an ihrem Reiseziel informieren. Sie sollten auch die Regeln für die Rückkehr in die Schweiz kennen. Die Planung, Organisation und Durchführung einer Reise liegt in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Die wichtigsten Tipps im Zusammenhang mit Reisen in der aktuellen Zeit finden Sie im Newsbeitrag «Wiedereröffnung der Grenzen EU/EFTA/Vereinigtes Königreich: 5 Reisetipps».
23.06.2020 – 17.30 Uhr
Gerade in Krisenzeiten ist hochstehende Bildung wichtig
Die COVID-19-Pandemie macht es schwieriger, gemeinsame Schritte für eine hochwertige Bildung in der Welt und mit Zugang für alle zu unternehmen. Die Krise destabilisiert die Bildungssysteme in vielen Ländern. Zahlreiche Schulen wurden geschlossen, rund 1,6 Milliarden Schülerinnen und Schüler sind davon betroffen. In Ländern, die sich bereits vor Ausbruch der Pandemie in einer Krisensituation befanden, ist die Situation noch schwieriger. Krisen können wirtschaftliche, politische, soziale, gesundheitliche Ursachen haben oder auf Naturereignisse zurückgehen – in jedem Fall haben sie haben verheerende Auswirkungen auf die Bildungssysteme.
Denn Millionen von Kindern, insbesondere von vulnerablen Gruppen, auf der Flucht oder Migration, bleiben aufgrund der Schulschliessungen ohne Schulbildung. Ein solcher Unterbruch kann für ihre Zukunft, ihre Gesundheit oder ihren Schutz schlimme Folgen haben. Zum Beispiel steigt das Risiko, dass die Schulausbildung abgebrochen wird oder dass es vermehrt zu Kinderarbeit oder sexueller Gewalt kommt. Dadurch sind die Fortschritte gefährdet, die in den letzten Jahren im Bildungswesen erzielt wurden.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, die Auswirkungen von Krisen auf die Bildung einzudämmen. Angesichts von COVID-19 hat sie zusammen mit Partnerorganisationen einen Aufruf lanciert. Darin wird gefordert, gerade in Notsituationen die Bildung zu stärken.
Die Schweiz setzt sich seit langem für eine qualitativ hochstehende Bildung für alle ein. Es ist ein grundlegendes Menschenrecht und wurde von der Staatengemeinschaft in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung als 4. Ziel definiert. Die Schweiz beteiligt sich auf multilateraler Ebene an der Entwicklung von Konventionen, Initiativen, Berichten und Prozessen. Der Global Monitoring Report on Education der UNESCO, der mit Unterstützung der Schweiz erstellt wurde, ist einer der Indikatoren zur Überwachung des globalen Fortschritts. Die diesjährige Ausgabe, die am 23. Juni 2020 veröffentlicht wurde, erinnert die Länder daran, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die Gefahr laufen, zurückgelassen zu werden. Und sie unterstreicht, dass Fortschritte bei der Integration im Bildungsbereich nötig sind, damit das Ziel 4 der Agenda 2030 erreicht werden kann.
19.06.2020 – 18 Uhr
Viele Schweizer Vertretungen in schwierigen Kontexten im Ausland können auf kommerziellem Weg nicht erreicht werden
Allerdings erschweren die Folgen von COVID-19 die Durchführung der Versetzungen und andere wichtige Personalverschiebungen. Auch wenn die Fluggesellschaften wieder vermehrt Tickets verkaufen, fallen immer wieder Flüge aufgrund mangelnder Nachfrage und behördentlicher Auflagen aus.
Da die Flotte des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) aufgrund der COVID-19 Lage über freie Kapazitäten verfügt, setzt das EDA diese Kapazitäten zugunsten wichtiger dienstlicher Personalverschiebungen ein, welche nicht mit kommerziellen Mitteln erfüllt werden können.
08.06.2020 – 17 Uhr
EDA initiiert und unterstützt kommerziellen Rückflug von Schweizer Reisenden
Rund 7000 Reisende (darunter rund 4200 Schweizer Reisende), die wegen der Coronavirus-Pandemie im Ausland blockiert waren, hat das EDA im Rahmen seiner Rückholaktion im März und April 2020 in die Schweiz zurückgebracht. Ein Flug aus Accra (Ghana) nach Zürich mit Zwischenhalten in Abidjan (Elfenbeinküste) und Ouagadougou (Burkina Faso) war am 29. April 2020 der letzte von 35 Charterflügen, die das EDA organisiert hatte. Diese grosse Rückholaktion ist nun abgeschlossen. Den Schweizer Reisenden, die nicht mehr zurückkehren konnten und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern bietet das EDA seither Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.
Zu dieser Unterstützung gehört - trotz nach wie vor bestehender Reisebeschränkungen - auch die weitere Suche nach Rückreisemöglichkeiten. So versuchen die Schweizer Vertretungen im Ausland, bei den wenigen noch stattfindenden Sonderflügen anderer Staaten Schweizerinnen und Schweizern freie Plätze zu vermitteln. Wo die Zahl der blockierten Passagiere einen kommerziellen Flug möglich macht, steht das EDA in Kontakt mit den Schweizer Fluggesellschaften Swiss und Edelweiss.
Solche Flüge würden durch Swiss und Edelweiss durchgeführt, die auch für Buchung und Ticketing zuständig sind. Das EDA definiert und reserviert das für Schweizer Rückkehrende benötigte Kontingent im Flugzeug und unterstützt im Sinne einer ausserordentlichen Massnahme mit einer Defizitgarantie, sollten die gesamthaft verkauften Flugtickets die Kosten eines Fluges nicht vollumfänglich decken. Ausserdem unterstützt das EDA die Fluggesellschaften auch beim Erhalt der notwendigen Lande- und Startbewilligungen (diplomatic clearance).
Flugzeug aus Casablanca bringt Reisende in die Schweiz
Im Rahmen eines solchen Fluges traf am 8. Juni 2020 in Zürich ein Flugzeug aus der marokkanischen Stadt Casablanca ein. An Bord befanden sich 102 Schweizer Reisende und 67 Passagiere aus anderen Staaten. Weitere Flüge sind nicht ausgeschlossen, sollten an einer Destination genügend Schweizer Reisende in die Schweiz zurückkehren wollen, damit Swiss oder Edelweiss einen «kommerziellen Flug» durchführen könnte. Rückkehrwillige Schweizer Touristen und ausländische Touristen mit Wohnsitz in der Schweiz werden von den Fluggesellschaften für diese Flüge prioritär behandelt.
05.06.2020 – 16 Uhr
Die Schweiz öffnet die Grenze zu allen EU/EFTA-Staaten am 15. Juni
Ende Mai 2020 hatte der Bundesrat entschieden, dass die Schweizer Grenze zu Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz am 15. Juni 2020 wieder vollständig geöffnet wird. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage können an diesem Tag auch die geltenden Einreisebeschränkungen gegenüber den weiteren EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich aufgehoben werden.
Zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland wurden die Einreisebeschränkungen bereits am 16. Mai 2020 gelockert. Aus allen anderen EU/EFTA-Staaten ist die Einreise in die Schweiz bis am 15. Juni nur in Ausnahmefällen erlaubt.
28.05.2020 – 16 Uhr
Schweizer Grenze zu Deutschland, Frankreich und Österreich ist ab 15. Juni 2020 wieder offen
Ab 15. Juni 2020 sind die Grenzen zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern wieder offen: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 entschieden, dass die Reisefreiheit und Personenfreizügigkeit zwischen Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz ab diesem Tag wieder vollständig hergestellt wird.
Italien hat die Aufhebung der Binnengrenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni 2020 angekündigt. Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu früh wäre. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie allfällige begleitende grenzsanitarische Massnahmen in den kommenden Wochen mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.
Das EDA hat entsprechend den Corona-Fokus bei den Reisehinweisen aktualisiert. Darin werden Schweizer Staatsangehörige dazu aufgefordert, im Ausland die jeweiligen Weisungen und Empfehlungen der betroffenen Staaten zu befolgen. Auch wenn in vielen Staaten die Einreisevorschriften gelockert oder aufgehoben wurden, können innerhalb des Landes Massnahmen angeordnet werden, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen.
Informationen zu gesundheitlichen Aspekten bietet das Bundesamt für Gesundheit an. Die Weltgesundheitsorganisation WHO informiert in ihren Situation Reports über die Länder, die vom Virus betroffen sind.
28.05.2020 – 11 Uhr
Schweiz unterstützt UNO-Fonds zur Hilfe von Entwicklungsländern beim sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau
Am 31. März 2020 lancierte UNO-Generalsekretär António Guterres den COVID-19 Response and Recovery Multi-Partner Trust Fund (MPTF). Der Fonds ist ein Finanzierungsinstrument des UNO-Entwicklungssystems zugunsten der ärmsten Bevölkerungsgruppen in einkommensschwachen Entwicklungsländern. Er unterstützt die mittelfristigen Bemühungen dieser Länder beim sozialen und wirtschaftlichen Wiederaufbau.
Der Fonds ist auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt und rechnet mit einem Mittelbedarf von 2 Milliarden USD. Die Schweiz unterstützt den Fonds mit einem Beitrag von 8 Mio. CHF. Die Schweiz übernimmt eine aktive Rolle im Leitungsgremium des Fonds. Mit diesem Beitrag bringt die Schweiz ihre Solidarität mit Menschen in Entwicklungsländern zum Ausdruck, welche von COVID-19 besonders hart betroffen sind.
Der Fonds ergänzt als Instrument des UNO-Entwicklungssystems den Global Humanitarian Response Plan (GHRP) und den WHO Strategic Preparedness and Response Plan. Diese decken die unmittelbaren humanitären und sanitären Bedürfnisse ab.
23.05.2020 – 13.05 Uhr
Schweizer Studierende kehren in die Schweiz zurück – dank Eigeninitiative und der Unterstützung der Schweizer Botschaft in Bukarest.
Am Samstag, 23. Mai 2020, konnten mehrere Studierende aus der Schweiz und Frankreich in ihr Heimatländer zurückkehren. Dies obwohl es derzeit aufgrund der globalen COVID-Pandemie schwierig ist, Rumänien auf direktem Flugweg zu verlassen. Der Rückflug wurde von den Studierenden selbst organisiert. Die Schweizer Botschaft in Bukarest hat diese Initiative eng unterstützt und konnte sich dabei auf ihre langjährige Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden stützen.
Lanciert wurde das Rückreiseprojekt durch einen Zusammenschluss französischsprechender Medizinstudenten der Universitäten Cluj und Iasi. Gemeinsam mit einem Reiseunternehmen konnten sie einen Sonderflug für eine Ausreise von Studierenden aus der Schweiz und Frankreich organisieren. Aufgrund der örtlich geltenden COVID-Notfallverordnung benötigen Flüge nach Rumänien jedoch zusätzlich zu der üblichen Fluggenehmigung eine schriftliche Unterstützung des Ziellandes.
Die Schweizer Botschaft stand daher in engem Kontakt mit den Studierenden und unterstützte sie in der Ausarbeitung ihrer privaten Rückreiseinitiative. Zudem koordinierte die Schweizer Botschaft in Bukarest die Sonderbewilligung mit dem rumänischen Krisenstab.
Angesichts der Tatsache, dass der Sonderflug durch die frankophonen Studierenden nicht hätte ausgelastet werden können, wurde die Ausreise weiteren Schweizer Staatsangehörigen angeboten.
Dank der guten Zusammenarbeit aller beteiligten Personen und Behörden vor Ort konnte schliesslich das Flugzeug mit 125 Personen an Bord, darunter 10 Schweizern, Rumänien Richtung Basel verlassen. Die Unterstützung der Schweizer Botschaft in Bukarest hat keine Kostenfolge für die Schweiz. Der Sonderflug wurde privat finanziert.
13.05.2020 – 11 Uhr
Die Schweiz reagiert auf humanitäre Bedürfnisse und unterstützt die Entwicklung von Diagnostika, Therapien und Impfstoffen
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 über die Verwendung von 175 Millionen Franken im weltweiten Kampf gegen die COVID-19-Pandemie entschieden. Mit diesem Betrag soll einerseits humanitäre Hilfe geleistet und andererseits die Entwicklung, die Produktion und ein global gerechter Zugang zu Diagnostika, Therapien und Impfstoffen gefördert werden. Die 175 Millionen Franken sind Teil eines Pakets von 400 Millionen Franken, welches der Bundesrat vor zwei Wochen verabschiedet hatte.
Am 29. April 2020 hatte der Bundesrat 400 Millionen Franken für die internationale Bewältigung der COVID -19-Pandemie beschlossen. Damit sollen Menschen in Armut und Not unterstützt werden, insbesondere in Entwicklungsländern. So gewährt die Schweiz dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein Darlehen in der Höhe von 200 Millionen Franken und leistet einen Sofortbeitrag von 25 Millionen Franken an den Katastrophenfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF). An seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 hat der Bundesrat nun die Verwendung der restlichen 175 Millionen Franken konkretisiert.
Humanitäre Hilfe, Innovation und Gesundheit im Fokus
Von diesen 175 Millionen Franken hat die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) bereits Beiträge in Höhe von 52 Millionen geleistet: Dazu gehören Beiträge an die UNO und die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie bilaterale Hilfe in humanitären Krisenregionen, inklusive Hilfsgüterlieferungen. Der «Coalition for Epidemic Preparedness Innovations» (CEPI) stellte die Schweiz zudem 10 Millionen Franken für die Forschung an einem Impfstoff gegen das neue Coronavirus zur Verfügung.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, weitere Aktionen zu unterstützen:
- 60 Millionen sind für die Entwicklung und Bereitstellung von Diagnostika, Therapien und Impfstoffen für COVID-19 vorgesehen. Die Hälfte davon erhält die in Genf ansässige Organisation «Gavi», die sich auf das Bereitstellen von Impfstoffen in Entwicklungsländern spezialisiert hat. Die andere Hälfte geht an die Stiftungen «Wellcome Trust» und die «Foundation for Innovative New Diagnostics», die den Zugang zu Diagnostika und Therapien für COVID-19 für Menschen in Entwicklungsländern fördern.
- 50,5 Millionen werden zur Deckung des weltweit zunehmenden Bedarfs nach humanitärer Hilfe verwendet, einerseits für die Nothilfe-Appelle der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie der UNO und andererseits für bilaterale Hilfe.
- 2,5 Millionen stellt die Schweiz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die Koordination der internationalen Reaktion gegen COVID-19 zur Verfügung.
Diese Beiträge sind im Interesse der Schweiz für eine starke internationale Reaktion auf eine Pandemie, die keine Grenzen kennt. Der Entscheid folgt einer Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, die für das Jahr 2020 eine Erhöhung der Kredite für humanitäre Hilfe um 100 Millionen Franken fordert.
Aufgrund der aktuellen Situation kann das EDA bis Ende Jahr rund 20 Millionen Franken einsparen. Dieses Geld soll für die humanitäre Hilfe im Rahmen von COVID-19 ausgegeben werden.
Entwicklungsländer besonders stark gefährdet
COVID-19 wirkt sich nicht nur auf die Gesundheit, sondern auch auf das wirtschaftliche und soziale Leben aus. Entwicklungsländer trifft das Virus besonders stark: Oft fehlt ein funktionierendes Gesundheitssystem und die Menschen haben weder Ersparnisse noch geregelte Arbeitsverhältnisse oder ein stabiles Sozialsystem, das sie vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage schützen könnte. Mit dem Verlust der Existenzgrundlage steigt das Risiko von Unruhen, Flucht und irregulärer Migration. Die Schweiz hat ein grosses Interesse, diesen von Armut und Not betroffenen Menschen rasch und unbürokratisch zu helfen. Als Gaststaat zahlreicher internationaler Organisationen in Genf verfügt die Schweiz über wichtige Werkzeuge einen bedeutenden Beitrag zu leisten, um die Folgen dieser Pandemie weltweit abzufedern.
11.05.2020 – 14 Uhr
Rückreise aus Usbekistan dank Zusammenarbeit der Botschaften – und sozialen Medien
In der vergangenen Woche ging auf der Botschaft in Tashkent die Rückmeldung eines evakuierten Schweizers ein, der nun zu Hause angelangt ist. Für ihn war die Heimreise besonders kompliziert gewesen.
Der Schweizer Bürger gehörte zu einer kleinen Gruppe in Usbekistan festsitzender Europäer aus verschiedenen Ländern, die letzte Woche die Gelegenheit erhielt, via das benachbarte Tadschikistan auszureisen. Die Kollegen der Vertretung der Europäischen Union in Tashkent stellten eine Liste der Ausreisewilligen zusammen, eine europäische Botschaft in Dushanbe stellte den Kontakt zu den tadschikischen Behörden sicher, eine andere Botschaft in Tashkent organisierte den Transport bis an die usbekisch-tadschikische Grenze, wo die Gruppe schliesslich von einem Minibus des tadschikischen Aussenministeriums erwartet und direkt an den Flughafen von Dushanbe gebracht wurde. Dies obwohl die Grenze für Reisende im Prinzip geschlossen war und trotz den strengen Quarantänevorschriften, die bei den wenigen noch möglichen Ausnahmen angewendet werden.
Social-Media-Gruppe mit dem Vizepremierminister
«Ohne eine intensive Zusammenarbeit aller Beteiligten wären diese Evakuierungen nicht möglich», sagt Botschafter Olivier Chave. «Und ohne den Einsatz Sozialer Medien ebensowenig.» So gebe es etwa eine Telegram-Gruppe mit dem usbekischen Vizepremierminister Abukhakhimov und den in Taschkent ansässigen Botschaftern. «Diese Telegram-Gruppe ist in der Krise zu einer der wichtigsten Kommunikationsplattformen geworden», so Olivier Chave.
Schweiz unterstützte norwegischen Staatsbürger
Die Bedeutung der Zusammenarbeit und der Sozialen Medien hatte sich bereits bei der Evakuation von über hundert europäischen Reisenden Ende März gezeigt. Darunter befanden sich damals auch acht Schweizer Bürger sowie eine Französin und drei usbekische Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in der Schweiz.
Da der Flug durch Uzbekistan Airways organisiert wurde, mussten sämtliche Passagiere mit einer Note beim Aussenministerium angemeldet werden. Nicht alle Herkunftsländer der Gestrandeten haben jedoch in Taschkent eine Vertretung, so dass zuerst abgesprochen werden musste, wer sich um welche Reisenden kümmern würde (die Schweizer Botschaft «adoptierte» einen Norweger).
Gleichzeitig hielten sich die europäischen Botschaften gegenseitig auf dem Laufenden über das geplante Abflugdatum, welches mehrmals verschoben wurde. In der Zwischenzeit galt es auch, den gestrandeten Landsleuten zu versichern, dass die Botschaft weiterhin in engem Kontakt mit den Behörden stehe und alles tue, um eine baldige Ausreise zu ermöglichen.
Schliesslich spielte auch das Generalkonsulat in München eine wichtige Rolle, wo das Flugzeug schliesslich landete. Die ankommenden Passagiere mussten betreut und ihre Weiterreise in die Schweiz organisiert werden.
Umso grösser war die Erleichterung für die Beteiligten, als schliesslich alle wieder zu Hause waren.
07.05.2020 – 14.00 Uhr
Schweizer Botschaft in Moskau ermöglicht russischen Kindern mit seltener Form von Augenkrebs Reise zur Behandlung in Lausanne
Fünf Kinder konnten am 6. Mai 2020 mit ihren Müttern aus Russland in die Schweiz reisen, damit sie in Lausanne wegen ihres Augenkrebsleidens behandelt werden. Morgen werden in einem Flugzeug weitere fünf Kinder in Genf landen und in die Spezialklinik nach Lausanne weiterreisen. Die Klinik ist die einzige Klinik, in der diese seltene Form von Augenkrebs behandelt werden kann, ohne dass die Sehkraft dadurch Schaden nimmt.
Ermöglicht hat die Reisen nach Lausanne die Schweizer Botschaft in Moskau. Trotz der Reisebeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie konnte sie die Flugmöglichkeiten nach Genf vermitteln. Mitarbeitende des EDA in Genf sowie das VBS stellten die Weiterreise von Genf nach Lausanne sicher. Für die Reisekosten kam ein privater Sponsor auf.
Bereits Anfang April hatte die Schweizer Botschaft einen russischen Jungen, der an dieser seltenen Form von Augenkrebs leidet, bei der Reise nach Lausanne unterstützt. Dort konnte er Junge dann in der Spezialklinik behandelt werden. Bis zur Wiederaufnahme von kommerziellen Flüge will die Schweizer Botschaft in Moskau weitere Reisen von russischen Kindern, die vom Augenleiden betroffen sind, nach Lausanne ermöglichen, zum Beispiel im Juni und Juli 2020. Private Sponsoren haben die Übernahme der Kosten für diese Reisen bereits zugesagt.
06.05.2020 – 14.00 Uhr
Internationale Solidarität in der weltumspannenden Krise
Am Mittwoch, 6. Mai 2020, nahm Bundesrat Ignazio Cassis im Nationalrat Stellung zur Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-NR) «Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe» (20.3131). Die Motion will erreichen, dass die Kredite für die humanitäre Hilfe für das Jahr 2020 um insgesamt 100 Millionen Franken aufgestockt werden. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt.
Der Vorsteher des EDA verwies auf die Entscheidung des Bundesrats vom Mittwoch, 29. April, internationale Aktionen mit 400 Millionen Franken zu unterstützen. Diese Unterstützung setzt sich aus drei Teilen zusammen: aus einem zinslosen Darlehen im Umfang von maximal 200 Millionen Franken für das IKRK, aus einem Beitrag von 25 Millionen Franken an den Katastrophenfonds («Catastrophe Containment and Relief Trust») des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie aus weiteren Beiträgen in der Höhe von maximal 175 Millionen Franken an verschiedene international aktive Organisationen. Mit dieser Entscheidung ist der Bundesrat der Motion der APK-NR entgegengekommen. Die Motion wurde von der Grossen Kammer mit 114 zu 72 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen.
«Das Virus kennt keine Grenzen – seine Folgen auch nicht», sagte Bundesrat Ignazio Cassis während der Nationalratsdebatte. Die Schweiz zeigt sich solidarisch in der weltumspannenden Krise und lebt die Solidarität über ihre Grenzen hinaus.
06.05.2020
COVID-19: Mehr Schutz für Frauen und Mädchen!
Seit Beginn der COVID-19-Pandemie ist in gewissen Ländern aufgrund der Lockdown-Massnahmen und des eingeschränkten Zugangs zu Hilfsangeboten ein erhöhtes Risiko von häuslicher Gewalt zu beobachten. Vor diesem Hintergrund hat Bundesrat Ignazio Cassis zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von 58 anderen Ländern eine gemeinsame Erklärung zur Stärkung des Schutzes von Frauen und Mädchen in Zeiten von COVID-19 unterzeichnet.
Die gemeinsame Erklärung ruft die internationale Gemeinschaft auf, sich für den Schutz der Gesundheit und der körperlichen Integrität von Frauen einzusetzen und sicherzustellen, dass die Frauen an allen Entscheidungsprozessen im Zusammenhang mit der Pandemie umfassend teilhaben. Sie appelliert ausserdem an alle Akteure (inkl. Privatsektor), ihre Anstrengungen zu vereinen, um in besonders betroffenen Ländern Soforthilfe zu leisten, und die globale Verpflichtung für einen universellen Zugang zur Gesundheitsversorgung vollumfänglich wahrzunehmen.
Die Schweiz achtet auf allen Ebenen darauf, dass sämtliche Initiativen und Programme im Umgang mit der COVID-19-Krise eine genderspezifische Dimension enthalten. Die Schweiz setzt sich bereits weltweit und in ihren Partnerländern über die UNO, die einzelnen Regierungen und über Nichtregierungsorganisationen für eine Verbesserung der Mutter-Kind-Gesundheit sowie für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ein. Ein Beispiel ist das laufende humanitäre Hilfsprogramm in Myanmar: Es unterstützt den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) dabei, in seiner humanitären Hilfe einen integrierten Ansatz anzuwenden, der geschlechtsspezifische Gewalt, sexuelle und reproduktive Gesundheit, psychische Gesundheit und psychosoziale Unterstützung berücksichtigt. Ausserdem unterstützt die Schweiz ihre Büros und Partner vor Ort bei der Suche nach Lösungen, um die neuen Herausforderungen im Rahmen der bestehenden Programme zu geschlechtsspezifischer Gewalt zu bewältigen.
Für Bundesrat Ignazio Cassis ist es wichtig, der aktuellen Gesundheitsbedrohung mit gemeinsamen Lösungen entgegenzuwirken. «Wir müssen die Gesundheit und Integrität der Frauen auf internationaler Ebene gewährleisten und eine globale Antwort auf die COVID-19-Krise finden.»
Gemeinsame Erklärung (PDF, 373.7 kB, Deutsch)
01.05.2020 – 11.00 Uhr
Erfolgreicher Rückholflug aus Istanbul auch für Mitarbeitende der Schweizer Vertretungen in der Türkei ein spezieller Moment
«Es war eine aufreibende Zeit, die aber den Mitarbeitenden unserer Botschaft in Ankara und des Generalkonsulats in Istanbul als grosses Erfolgserlebnis in Erinnerung bleibt», blickt der Generalkonsul der Schweiz in Istanbul, Julien Thöni, auf den 23. April zurück: An diesem Tag konnten über 300 Personen mit zwei kommerziellen Flügen aus der Türkei zurück in die Schweiz gebracht werden.
Seit der Ausbreitung des Coronavirus standen das Schweizerische Generalkonsulat in Istanbul und die Botschaft in Ankara in ständigem Kontakt mit Bürgern, die in der Türkei gestrandet sind und gerne in die Schweiz zurückkehren wollten. Die Liste der Rückreisewilligen wuchs über die Zeit so an, dass ein Rückführungsflug in Betracht gezogen werden konnte. Das KMZ in Bern erteilte dem Generalkonsulat den Auftrag, einen solchen Flug durchzuführen. «In Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden, welche mit der gleichen Lage von türkischen Bürgern in der Schweiz konfrontiert war, erreichten wir, dass Turkish Airlines zwei kommerzielle Flüge vorsah», blickt Julien Thöni zurück. Diese Flüge fanden am Donnerstagnachmittag, 23. April von Istanbul nach Zürich statt.
Dank Unterstützungsbrief zum Flughafen
Das Generalkonsulat übernahm die Koordination der Operation und stellte mittels der Botschaft in Ankara den Kontakt mit den Behörden sicher. Das Generalkonsulat in Istanbul informierte alle rückehrwilligen Personen. Dies war auch nötig, da die türkischen Behörden wegen eines nationalen Feiertages für den gesetzten Rückflugtag kurzfristig eine Ausgangssperre verhängten. Dies führte zu einer grossen Hektik, die dank einer reibungslosen Organisation auf dem Generalkonsulat und Einsatz über das Wochenende bewältigt wurde. Allen Passagieren wurde einen Unterstützungsbrief ausgestellt, mit dem sie dann an den Flughafen reisen konnten. Zudem wurden alle Passagiere auch dem Aussenministerium gemeldet, um die Reise in der Türkei zu erlauben. Dies klappte dann auch zur Erleichterung aller gut.
Am Flughafen selber empfing und unterstützte ein Team des Generalkonsulats die Passagiere beim Boarding und bei der Passkontrolle, da Visa und Aufenthaltsbewilligungen abgelaufen waren. Dank unbürokratischer Hilfe und guter Absprache mit dem Sekretariat für Migration und den kantonalen Migrationsbehörden sowie der Flughafenpolizei Zürich gelang es dem Team am Flughafen, alle Probleme vor Ort zu lösen und die Ausreise aus der Türkei und die Einreise in die Schweiz sicherzustellen.
Dass an diesem 23. April über 300 Personen zurück in die Schweiz gebracht werden konnten, machte alle Beteiligten glücklich und stolz, konnten sie doch den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in Zeiten der Not beistehen.
30.04.2020 - 09.00 Uhr
Coronavirus: Schweiz unterstützt internationale Aktionen mit 400 Millionen Franken
Covid-19 trifft Entwicklungsländer besonders stark. In Staaten, die geprägt sind von Armut, Konflikten und Katastrophen, verschärft sich die bereits prekäre Situation. Um diese Entwicklung abzufedern hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 entschieden, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ein zinsloses Darlehen von insgesamt 200 Millionen Franken zu gewähren und mit 25 Millionen einen IWF-Katastrophenfonds zu unterstützen. Mit weiteren 175 Millionen sollen international aktive Organisationen und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Covid-19 gestärkt werden. Die Schweiz zeigt sich damit solidarisch in der weltumspannenden Krise.
Die Covid-19-Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf das Leben aller Menschen. Die wirtschaftlichen Einschränkungen im Rahmen eines Lockdowns gefährden weltweit vor allem Menschen in Entwicklungsländern: Wenn die Ärmsten der Welt nicht mehr arbeiten können, können sie ihre Familie nicht ernähren. Diesen Menschen fehlen geregelte Arbeitsverhältnisse und ein stabiles staatliches Sozialsystem, die sie im Fall einer solchen Krise schützen würden. Das Risiko für soziale Unruhen steigt und mehr Menschen werden sich wegen der fehlenden Lebensgrundlage gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen. Es ist im Interesse der Schweiz, den Ursachen von Flucht entgegenzuwirken.
Beiträge für Linderung der Pandemie an internationale Organisationen
Der Bundesrat folgt den dringenden Aufrufen der UNO, der WHO, dem IKRK, der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRC), der G20 und anderen Organisationen nach finanzieller Unterstützung, um handlungsfähig zu bleiben. Die grossen international aktiven Organisationen brauchen Mittel für zusätzliche Massnahmen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen und um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern.
Der Bundesrat erklärt sich bereit, sich mit 400 Millionen Franken an den internationalen Bemühungen zur Linderung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, insbesondere in den Entwicklungsländern, zu beteiligen. In einem ersten Schritt will er deshalb dem IKRK ein zinsloses Darlehen im Umfang von maximal 200 Millionen Franken gewähren. Dieses muss innerhalb von sieben Jahren zurückbezahlt werden. Zudem hat er sich für einen Beitrag in Höhe von 25 Millionen Franken an den Katastrophenfonds («Catastrophe Containment and Relief Trust») des Internationalen Währungsfonds (IWF) ausgesprochen. Über Kredit und Beitrag entscheidet das Parlament in der Sommersession. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat im Mai über weitere Beiträge in der Höhe von maximal 175 Millionen Franken an verschiedene international aktive Organisationen befinden. Mit diesem Entscheid kommt der Bundesrat auch einer Motion der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats nach, die eine Aufstockung der Kredite der Humanitären Hilfe für das Jahr 2020 um 100 Millionen Franken verlangt hat.
Rasche und effektive Reaktion der internationalen Zusammenarbeit
Die Schweiz konnte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit rasch und effektiv auf die Krise reagieren. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat zur Bewältigung der Pandemie gezielte Anpassungen vor allem in den laufenden DEZA-Programmen vorgenommen. Das gleiche hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in den laufenden SECO-Programmen getan. Über 100 Millionen Franken wurden im Rahmen des bestehenden Budgets zusätzlich bereitgestellt. Damit werden sowohl die Arbeit von Organisationen wie der UNO (inkl. WHO), dem IKRK und der IFRC als auch humanitäre und pandemierelevante Projekte der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit gestärkt. Die Humanitäre Hilfe der DEZA hat auf Anfrage betroffener Länder bereits Hilfsgüter geliefert. Die Schweiz unterstützt zudem Massnahmen der Weltbank-Gruppe und des Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria zur Bewältigung der Covid-19-Krise.
29.04.2020 – 20.40 Uhr
#flyinghome: Flugzeug aus Ouagadougou landete in Zürich mit 46 Schweizer Reisenden an Bord
Der Flug aus Ouagadougou landete am Mittwochabend in Zürich mit 46 Passagieren aus der Schweiz und 46 Passagieren aus anderen Ländern (davon 24 mit Wohnsitz in der Schweiz) an Bord. Der von Helvetic durchgeführte Flug startete in Akkra (Ghana) und machte in Abidjan (Elfenbeinküste) Halt, um die Passagiere vor der Ankunft in der Hauptstadt von Burkina Faso abzuholen. Dies ist der zehnte von der Schweiz organisierte Flug vom afrikanischen Kontinent und dürfte der letzte vom EDA organisierte Rückführungsflug sein.
29.04.2020 – 12.00 Uhr
Philippinen: Von den Inseln via Hauptstadt in die Schweiz
Über 7500 Inseln umfasst das Staatsgebiet der Philippinen. Viele von ihnen sind attraktive Reiseziele – und auf vielen von ihnen machen Schweizerinnen und Schweizer gerne Ferien. Kein einfaches Unterfangen für die Schweizer Botschaft in Manila, wenn es darum geht, die Schweizer Reisenden im Rahmen der Rückholaktion des EDA in die Schweiz zurückzubringen, da der interne Flugverkehr in den Philippines komplett lahmgelegt ist.
Die Schweizer Botschaft hat deshalb Ende letzter Woche Flüge in die Hauptstadt organisiert und eng mit anderen europäischen Botschaften zusammengearbeitet. Rund 40 Schweizerinnen und Schweizer (und weitere ausländische Touristinnen und Touristen) kamen auf diese Weise von Siargao, Sipalay, Dumaguete, Palawan, Cebu und Boracay nach Manila. Von dort aus konnten sie dann die Flugzeuge Richtung Europa besteigen.
Bereits am 30. März 2020 hatte die Botschaft einen Flug von der Insel Cebu über Manila in die Schweiz organisiert, der 208 Schweizer Reisende und über 100 Passagiere aus anderen Staaten nach Zürich brachte.
29.04.2020 – 11.00 Uhr
Olympische Spiele und Weltausstellung Dubai verschoben – die Schweiz ist auch 2021 dabei
Aufgrund der Coronavirus-Epidemie haben das Internationale Olympische Komitee (IOC), das Internationale Paralympische Komitee (IPC) und die zuständigen Behörden Japans beschlossen, die Durchführung der Spiele um ein Jahr zu verschieben.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. April 2020 seine Absicht bestätigt, die beiden Grossveranstaltungen ein Jahr später, im Jahr 2021, für die Promotion der Schweiz zu nutzen, und unterstreicht die wirtschaftliche Bedeutung der beiden Plattformen zur Erholung der internationalen Märkte.
Er hat ausserdem die mit den Verschiebungen verbundenen Mehrkosten genehmigt und Präsenz Schweiz im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, die Vorbereitungsarbeiten für das House of Switzerland an den Olympischen Spielen 2020 in Tokio und den Schweizer Pavillon an der Expo 2020 in Dubai innerhalb eines neuen Budgetrahmens weiterzuführen.
28.04.2020 – 12.00 Uhr
Vorerst letzter Flug der Rückholaktion des EDA landet am Mittwoch
34 Flüge aus Lateinamerika, Afrika, Asien, Ozeanien und innerhalb Europas hat das EDA im Rahmen seiner Rückholaktion bislang organisiert. Am 29. April dürfte das vorerst letzte Flugzeug in dieser zweiten Phase der Rückholstrategie in Zürich landen: Es wird blockierte Reisende aus Accra (Ghana), Abidjan (Elfenbeinküste) und Ouagadougou (Burkina Faso) in die Schweiz zurückbringen.
Die zweite Phase konzentrierte sich auf die Rückholaktion der im Ausland gestrandeten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die nicht mehr selber zurückfliegen konnten, weil ihre Flüge aufgrund des Coronavirus gestrichen und die Grenzen geschlossen wurden. Weitere Rückholflüge nach demjenigen von morgen aus Westafrika sind derzeit nicht geplant.
In einer dritten Phase bietet das EDA Reisenden, die nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.
Liste der Rückholflüge des EDA
26.04.2020 – 07.05 Uhr
#flyinghome: Dritter und letzter Rückholflug aus Indien in Zürich gelandet
Am frühen Sonntagmorgen ist ein Flugzeug mit 91 blockierten Schweizer Staatsangehörigen und 122 Personen anderer Staaten (davon 44 mit Wohnsitz in der Schweiz) in Zürich gelandet. Die Swiss-Maschine hob am Samstag im Osten Indiens in Kolkata ab, machte einen Zwischenstopp in Kochi im Südwesten des Landes und erreichte am Sonntag ihr Ziel in der Schweiz.
Dies war einer der letzten Flüge im Rahmen der zweiten Phase der gross angelegten Rückholaktion des EDA. Das Departement richtet nun den Fokus auf die dritte und letzte Phase seiner Strategie: Reisenden, die nicht mehr zurückkehren können und deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern bietet das EDA Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.
24.04.2020 – 10.30 Uhr
Das EDA hat bisher fast 7000 im Ausland blockierte Reisende in die Schweiz zurückgeholt
Mit dem für Samstag, 25. April 2020, vorgesehenen Rückflug aus Indien und demjenigen aus Afrika von nächster Woche endet die grösste Rückholaktion in der Geschichte des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Im Vordergrund steht nun jedoch die Betreuung derjenigen Personen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in die Schweiz zurückkehren können oder wollen.
Vor einem Monat startete das EDA in Zusammenarbeit mit Swiss, Edelweiss und Helvetic die bisher grösste Rückholaktion. Am 22. März 2020 hob der erste Repatriierungsflug der Schweiz von Zürich nach San José (Costa Rica) ab. Seither hat das EDA unter der Leitung des Krisenmanagement-Zentrums (KMZ) 35 Rückflüge aus allen Teilen der Welt organisiert. 33 Flüge sind bereits abgeschlossen. Damit kehrten insgesamt 6950 im Ausland blockierte Personen zurück. Darunter sind 3974 Schweizer Staatsangehörige. Die übrigen 2976 Passagiere stammen aus anderen Ländern, zu zwei Dritteln europäischen. Jeder dritte dieser ausländischen Passagiere hat Wohnsitz in der Schweiz. Im gleichen Zeitraum konnten mehr als 1500 Schweizer Bürgerinnen und Bürger dank Repatriierungsflügen anderer Staaten heimkehren.
#flyinghome: Die grösste Rückholaktion der Schweizer Geschichte
Am Samstag, 25. April 2020 wird ein weiterer Sonderflug von Kolkata über Kochi (Indien) Richtung Zürich fliegen, wo er am Sonntagmorgen erwartet wird. Am Mittwoch, 29. April 2020 ist ein vorläufig letzter Rückholflug vorgesehen, und zwar aus Afrika mit Schweizer Reisenden aus Accra (Ghana), Abidjan (Côte d’Ivoire) und Ouagadougou (Burkina Faso). Diese Rückholflüge wären ohne die Beteiligung und den Einsatz des Vertretungsnetzes des EDA nicht möglich gewesen. Für viele Destinationen war die Arbeit des Personals der Schweizer Botschaften und Konsulate entscheidend, um – in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden - Reisenden in entlegenen Gebieten mit den notwendigen Fluggenehmigungen, Personentransporten und Laissez-passer die Anreise zum Abflughafen der jeweiligen Länder zu ermöglichen.
Beteiligung an den Rückführungskosten
Der Bund hat die Repatriierungsflüge vorfinanziert. Die Kosten, die sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen, werden von den Reisenden mitgetragen. Ihre Beteiligung entspricht dem marktüblichen Preis für einen entsprechenden Flug.
Beteiligung der Passagiere an den Rückführungskosten |
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Länge der Flugstrecke |
Pauschalbetrag |
Bis 1500 Km (Kurzstrecke) |
400 CHF |
1500-3500 Km (Mittelstrecke) |
600 CHF |
Über 3500 Km (Langstrecke) |
1100 CHF |
Flüge über 12000 Km |
1700 CHF |
Dieser Verteilschlüssel erlaubt es, rund 80 Prozent der Kosten für die Rückholaktion zu decken. Das EDA beteiligt sich zu rund 20% an den entstandenen Flugkosten. Die Beteiligung an den Rückführungskosten entspricht dem marktüblichen Preis für einen entsprechenden Flug |
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