15.11.2012

Zürich, 15.11.2012 - Es gilt das gesprochene Wort

Meine Damen und Herren

„Ein schlechter Nachbar ist eine so grosse Plage, wie ein guter ein Segen ist“. Dieses Zitat stammt nicht aus diesen Tagen. Auch nicht von einem Politiker, sondern vom griechischen Dichter und Geschichtsschreiber Hesiod.

Hesiod lebte vor rund 2700 Jahren - und damit einige Zeit früher, als die Handelskammer Deutschland-Schweiz ihre Tätigkeit aufnahm. Seit genau einem Jahrhundert begleitet und fördert Ihre Institution intensiv und mit Erfolg die wirtschaftliche Entwicklung zwischen der Schweiz und Deutschland. Zu Ihrem Jubiläum, das Sie in diesem Jahr feiern, gratuliere ich Ihnen und möchte an dieser Stelle für Ihre wichtige Arbeit ausdrücklich danken. Sie tragen dazu bei, dass Hesiod mit Blick auf unser bilaterales Verhältnis mit Sicherheit von einem Segen gesprochen hätte.

Mit Recht, meine Damen und Herren! Denn die Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten sind von einer ausserordentlichen Intensität und Vielfalt. Beide Staaten teilen auch gemeinsame Werte.

Für uns sind Freiheit und Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaat, Rechtsgleichheit, Menschenwürde, Gleichheit von Mann und Frau, Solidarität und Schutz der Umwelt ebenso wichtig wie Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit, Fleiss und Produktivität.

Dazu ein Beispiel aus jüngster Zeit: Am 10. Oktober dieses Jahres unterzeichnete ich zusammen mit Bundesaussenminister Guido Westerwelle und den Aussenministern der anderen Nachbarn der Schweiz (Österreich, Liechtenstein, Italien und Frankreich) einen offenen Brief anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Internationales Tages gegen die Todesstrafe. Wir haben uns innerhalb von nur wenigen Tagen ohne Schwierigkeiten auf diese Initiative und den Text geeinigt. Einige Wochen zuvor waren wir vier Aussenminister der deutschsprachigen Länder in Vaduz übereingekommen, uns in den nächsten Jahren für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen. Auch dort hatten wir uns sehr schnell darauf einigen können, dass wir im Dienst der Menschheit und der Menschenrechte gemeinsam für einen der Grundwerte unserer Länder eintreten wollen.

Deutschland ist ausserdem mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Umgekehrt ist die Schweiz drittwichtigster deutscher Handelspartner ausserhalb der EU (und damit achtwichtigster Wirtschaftspartner Deutschlands):

  • Die Schweiz exportierte 2011 Waren im Wert von CHF 42 Milliarden. nach Deutschland und importierte Güter im Wert von CHF 59 Milliarden. Dieses Handelsvolumen von 101 Milliarden Franken – also fast 400 Millionen pro Werktag - ist grösser als das Handelsvolumen der Schweiz mit Italien, Frankreich und den USA zusammen. Über ein Viertel des weltweiten Schweizer Handelsvolumens wird mit Deutschland abgewickelt.
  • Der Gesamtbestand der schweizerischen Direktinvestitionen in Deutschland lag Ende 2010 bei CHF 54 Milliarden – das sind ca. 6750 Franken pro Einwohner der Schweiz. Der Gesamtbestand aus Deutschland in der Schweiz lag bei rund CHF 28 Milliarden. Dass die Schweiz beinahe im doppelten Umfang investiert wie umgekehrt, liegt vor allem daran, dass Deutschland für Schweizer Firmen klar der wichtigste Absatzmarkt ist. Entsprechend sind Schweizer Unternehmen in Deutschland sehr präsent. (Die Schweiz liegt unter den ausländischen Investoren in Deutschland an siebter Stelle, Deutschland ist umgekehrt der sechstwichtigste Investor in der Schweiz.)
  • Schweizer Firmen sind der zweitgrösste ausländische Arbeitgeber in Deutschland. Während Schweizer Unternehmen über eine viertel Million Personen in Deutschland beschäftigen, schaffen deutsche Firmen rund 100'000 Arbeitsplätze in der Schweiz.
  • Zudem bilden seit 2004 deutsche Staatsangehörige die grösste Gruppe von ausländischen Neuzuzügern. 2011 nahm die Zahl der in der Schweiz lebenden deutschen Staatsangehörigen um rund 12‘000 zu. Somit leben heute rund 280‘000 deutsche Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz. Damit ist Deutschland nach Italien zweitgrösstes Herkunftsland von Ausländern in der Schweiz.

Es ist klar, dass solche Zahlen nur eine Momentaufnahme wiedergeben. Doch im Falle der Beziehungen Schweiz-Deutschland gründen sie auf einer mehr als stabilen Basis: Nicht nur bildet ein Vertragswerk von über 200 Abkommen einen soliden Rahmen für das bilaterale Verhältnis – geradezu unverrückbar ist der geografische Aspekt: Auf 316 Kilometern grenzen die Schweiz und Deutschland aneinander. Wir blicken uns sozusagen täglich in die Augen. Hinzu kommt noch der Bodensee, der im wahren Sinne des Wortes „grenzenlos“ ist.

Denn der Grenzverlauf ist hier nicht staatsvertraglich geregelt, was angesichts der Beziehungen auch absolut kein Problem darstellt.

Als Liberaler kann ich Ihnen hier bestätigen: Nicht alles benötigt ein Gesetz oder ein Abkommen, damit es gut funktioniert. Dass zwischen der Schweiz und Deutschland vor allem Wasser liegt und einzig bei Basel, Schaffhausen und im Thurgau Grenzabschnitte auf dem Land bestehen, hindert die gute Nachbarschaft in keinster Weise.

Denn mag der Rhein auch breit sein - Flüsse kann man mit Brücken überqueren. Schweizer und Deutsche haben viele Brücken zwischen ihren beiden Ländern geschlagen. Nicht weniger als 20 solcher Übergänge wurden gebaut, auf denen man den Rhein zu Fuss oder mit dem Fahrzeug überqueren kann. Sie verbinden die Schweiz und Deutschland zwischen Westen und Osten, also zwischen Basel und Stein am Rhein. Und im Bodensee stellt die Fähre die Verbindung zwischen Deutschland und der Schweiz sicher.

Diese Brücken haben zunächst einmal eine ganz reale Funktion. Sie sind der Boden für den alltäglichen Austausch. 110‘000 Lastwagen transportieren jeden Monat Güter über die Schweizer Grenze nach Deutschland, 110‘000 Lastwagen von Deutschland in die Schweiz. Verschiedene Maschinen, Medikamente, Energieträger oder Fahrzeuge werden im Laufe eines Produktzyklus – teilweise sogar mehrfach – über unsere Landesgrenze transportiert, bevor sie auf den Markt kommen können.

Auf diesem Weg wird ein wesentlicher Teil unseres wirtschaftlichen Handels mit Deutschland abgewickelt: Etwa ein Drittel der Exporte, die von der Schweiz nach Deutschland gehen, haben ihren Bestimmungsort in Baden-Württemberg, woher auch umgekehrt rund ein Viertel aller Schweizer Importe stammen. Es ist unübersehbar, dass alleine schon dieser regional ausgerichtete Grenzverkehr eine grosse wirtschaftliche Dynamik hat.

Die 20 Brücken öffnen aber nicht nur den Spediteuren den Weg ins andere Land, sondern stellen auch für die Menschen die Verbindung her. Jeden Tag kommen rund 55‘000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland zur Arbeit in die Schweiz.

Sie sind ein Teil der rund 1,3 Millionen Menschen die täglich die Schweizer Grenze in die eine oder andere Richtung überqueren. Bei solchen Zahlen wird verständlich, was die erleichterte Reisemobilität bedeutet, die für die Schweiz seit dem Beitritt zu Schengen gilt. Natürlich gibt es heute noch manchmal Staus an den Grenzen. Doch müssen wir uns bewusst sein, wie viel Wartezeit man für den Grenzübertritt rechnen müsste, wenn zwischen der Schweiz und Deutschland eine Schengen-Aussengrenze bestünde. Das kommt den Menschen und dem Handel zugute – sowohl auf Deutscher als auch auf Schweizer Seite.

Unsere beiden Länder sind zudem durch Dutzende von bilateralen Verträgen verbunden, ausserdem durch Verträge mit der EU. Diese Abkommen sind sozusagen rechtliche «Brücken» und erleichtern die Kontakte und den Austausch zwischen unseren beiden Völkern, zwischen ihrer Kultur, ihrer Wirtschaft, ihrer Gesellschaft, ihren Verkehrswegen, ihren Hochschulen, ihren Stromleitungen und zwischen vielen weiteren Bereichen.


Meine Damen und Herren

Der ehemalige Deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker meinte einmal: „Aus Grenzen sollen Brücken werden“. Wir haben mit den Brücken über den Rhein zumindest die Grenzen überschritten. Doch auch die symbolische Bedeutung des Wortes von Richard von Weizsäcker gilt: Das meinte er natürlich symbolisch, denn wer Brücken schlägt, knüpft Kontakte und kann diese ausbauen und vertiefen. Brücken sind deshalb eine entscheidende Voraussetzung, wenn es darum geht, offene Fragen zu diskutieren, gemeinsam Lösungen zu suchen. Dies gilt auch bei den schweizerischen-deutschen Beziehungen.

Natürlich kann es beim Schlagen von Brücken auch ab und zu zu Missverständnissen kommen. Das wissen die Schweiz und Deutschland aus eigener gemeinsamer Erfahrung, als sich zum Beispiel im Jahr 2003 beide Länder beim Bau der Hochrheinbrücke in Laufenburg auf falsche Höhen bezogen.

Deutschland orientiert sich am Wasserspiegel der Nordsee, die Schweiz auf den Wasserspiegel des Mittelmeers bei Marseille. Beide Meere haben einen Höhenunterschied von 27cm. Das war beiden Ländern bekannt, doch da bei der Konstruktion der Hochrheinbrücke die falschen Vorzeichen eingesetzt wurden, lief man Gefahr, beim Vortrieb 54cm zu hoch bzw. zu tief aufeinander zu treffen. Glücklicherweise wurde der Rechenfehler rechtzeitig entdeckt – und man traf sich in der gewünschten Höhe.

Diese wahre Geschichte veranschaulicht, dass auch dann, wenn die kulturellen Bezugspunkte und die Werte zwischen beiden Staaten weitgehend übereinstimmen, unerwartete Unterschiede und Differenzen auftreten können. Deshalb ist es notwendig, dass auf allen Ebenen zwischen der Bevölkerung und zwischen den Behörden ein Dialog besteht. Nur so können Missverständnisse ausgeräumt und zweckmässige Regelungen entwickelt werden. Oder, um im Bild zu bleiben: Nur so können wir uns auf derselben (Meeres)Höhe treffen.


Meine Damen und Herrn

Damit Herausforderungen auch in Zukunft gemeinsam gelöst werden können, müssen die bestehenden Verbindungen funktionieren.

Im Sinne einer vorausschauenden Aussenpolitik müssen wir deshalb dafür sorgen, dass hier rechtzeitig ein stabiles Fundament besteht – die Brücken also wirklich tragfähig sind.

Deshalb stellt die Pflege und der Ausbau der schweizerischen Beziehungen mit den Nachbarstaaten eine von vier Achsen dar, die der Bundesrat in seiner aussenpolitischen Strategie für die Jahre 2012-2015 definiert hat. Die weiteren Achsen betreffen die Beziehungen zur EU, das Engagement für Stabilität in Europa und der Welt, sowie strategische Partnerschaften und globale Themen.

Diese Schwerpunkte betten sich in das Ziel ein, das die Bundesverfassung der schweizerischen Aussenpolitik vorgibt: Die Wahrung unserer grundlegenden Interessen – das heisst der Unabhängigkeit, der Sicherheit und der Wohlfahrt des Landes – sowie die Förderung unserer Werte, namentlich die Linderung von Not und Armut in der Welt, die Achtung der Menschenrechte, die Förderung der Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Völker sowie die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Dieses Ziel – Wahrung unserer Interessen und Förderung unserer Werte – ist auf einem Fundament von fünf Grundsätzen aufgebaut, an denen sich die schweizerische Aussenpolitik orientiert: Rechtsstaatlichkeit, Universalität und Neutralität, Solidarität und Verantwortung.

Aus diesem Rahmen leiten sich nun die oben erwähnten vier Achsen der aussenpolitischen Strategie ab – die Beziehungen zu Nachbarstaaten, die Beziehungen zur EU, das Engagement für Stabilität und die strategischen Partnerschaften und globale Themen.

Auch wenn wir mit Recht und Zufriedenheit sagen können, dass die schweizerischen Beziehungen zu den Nachbarn heute eng und intensiv sind, müssen wir uns bewusst sein, dass Beziehungen nicht automatisch gut bleiben.

Die anfängliche Unklarheit beim Bau der Hochrheinbrücke ruft uns anschaulich in Erinnerung, dass die Dinge nicht immer von sich aus funktionieren, sondern dass man miteinander sprechen muss, um sich zu verstehen, um Schwierigkeiten zu verhindern oder auszuräumen, bevor die Schwierigkeiten unüberwindbar werden.

Was wäre geschehen, wenn die Ingenieure beim Bau der Hochrheinbrücke nur ein einziges Mal miteinander gesprochen hätten – nämlich in dem Moment, in dem sich beide Seiten über dem Rhein getroffen hätten? Die beiden Hälften der Brücke wären fertig gewesen, doch sie hätten sich um einen halben Höhenmeter verpasst. Auch fertig gestellte Brücken brauchen übrigens wie alle anderen Bauwerke eine sorgfältige Pflege, sonst werden sie instabil und können ins Wanken geraten.

Deshalb hat der Bundesrat seit Anfang 2012 die Beziehungspflege zu unseren Nachbaren auf allen Ebenen intensiviert. Auch mit Vertretern Deutschlands gab es in diesem Jahr bereits zahlreiche Kontakte.

Dies ist sinnvoll und nötig, denn je enger und komplexer ein bilaterales Verhältnis ist, desto mehr Themen und Bereiche umfasst es. Umso wichtiger ist deshalb der direkte Kontakt, wenn sich Fragen stellen. Nur so können wir erreichen, dass die verschiedenen Interessen berücksichtigen werden – und dabei das Gesamtinteresse, das beide Partner verbindet, nicht aus den Augen verloren geht. Die Interessen beider Partner müssen immer zwingend gleichermassen berücksichtigt werden.

Ein gutes Beispiel einer angemessenen Balance zwischen den verschiedenen Interessen der beiden Staaten stellt das Steuerabkommen dar. Hier hat die Schweiz ein Interesse an einem stabilen und attraktiven Finanzplatz, welcher die Privatsphäre der Kundinnen und Kunden wahrt – der aber nicht missbraucht werden darf, um unversteuerte Gelder zu verstecken. Denn nur ein starker und international akzeptierter Finanzplatz ist für die Zukunft gerüstet. Deutschland hat seinerseits ein Interesse daran, die Steuern seiner Bürgerinnen und Bürger einnehmen zu können, auch wenn deren Konten im Ausland liegen.

Beide Parteien konnten sich in der Frage nach der Besteuerung von Personen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und in der Schweiz ein Konto oder Wertschriftendepot haben, auf ein Steuerabkommen einigen.

Die Schweiz hat entsprechende Abkommen auch mit Grossbritannien und Österreich abgeschlossen. Die Besteuerung gilt sowohl rückwirkend mittels einer Abgeltungssteuer, als auch für die Zukunft, mittels einer Quellensteuer. Gelder, die bisher unversteuert waren, können pauschal nachversteuert werden.

Künftige Kapitaleinkünfte, wie beispielsweise Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen oder aber auch Erbschaften werden gemäss den Steuersätzen des Partnerlandes besteuert.

Das Abkommen entschärft ausserdem die Problematik gestohlener Bankkundendaten und verbessert den gegenseitigen Marktzutritt für Banken. Für den Schweizer Bundesrat, der im Gegensatz zu anderen Bundesräten auf der Welt mit einer einzigen Stimme spricht, stellt das Quellensteuerabkommen auch eine gute Alternative zum automatischen Informationsaustausch dar – es ist diesem klar vorzuziehen: Auf der einen Seite schützt es die Privatsphäre der ausländischen Kunden. Auf der anderen Seite ist es eine effizientere Lösung – im Gegensatz zum automatischen Informationsaustausch generiert das Quellensteuerabkommen tatsächliche Steuerzahlungen für Deutschland und nicht eine Flut an Informationen, die erst noch verarbeitet werden müssen.

Die Lösung wurde sowohl vom Ständerat, als auch vom Nationalrat angenommen und ein Referendum ist in der Schweiz nicht zustande gekommen.

In Deutschland hat der Bundestag das Abkommen bereits gebilligt und der Deutsche Bundesrat wird sich voraussichtlich in einigen Tagen zu diesem Thema äussern. Er wird sich entscheiden müssen zwischen dogmatischer Überzeugung und dem Kriterium der Effizienz.

Aus unserer Sicht ist das Abkommen gerecht, weil es eine Lösung für alle Steuerpflichtigen gleichermassen bedeutet und nicht einzelne Fälle herausgreift, die zufällig ins Blickfeld der Justiz geraten sind.

Ähnlich wie im Steuerbereich ist die Ausgangslage beim Fluglärmstreit: Auch dieses Thema bewegt schon viele Jahre die Gemüter diesseits und jenseits des Rheins und hat mit der Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Schweiz und Deutschland nun eine Chance, zu einem Ende zu kommen.

Der Staatsvertrag über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland sichert dem Flughafen die nötigen Voraussetzungen für seinen Flugbetrieb. Er strebt eine ausgeglichene Lärmverteilung an und sieht die gleiche Rechtsstellung und Verfahrensbeteiligung in allen schweizerischen Verwaltungsverfahren auf beiden Seiten der Grenze vor.

Auch in diesem Fall müssen verschiedene Interessen unter einen Hut gebracht werden: Auf der einen Seite steht das Interesse der ganzen (Grenz-)Region, der Schweiz und auch von Süddeutschland, das hohe Niveau eines international kompetitiven Flughafens zu wahren.

Der Flughafen Zürich ist ein wichtiger Arbeitgeber in der Region – rund 500 Mitarbeitende leben in Deutschland – und er ist durch sein Verbindungsnetz für die Schweiz ein wichtiges Tor zur Welt. 

Auf der anderen Seite steht das Anliegen der Menschen in Schweizer und süddeutschen Gemeinden, nicht durch den Fluglärm übermässig gestört zu werden und Ruhezeiten zu haben. Man muss sich aber bewusst sein, dass Flugzeuge in den nächsten Jahren dank technischer Fortschritte leiser werden. Die reale Lärmbelastung dürfte deshalb zurückgehen.

Mit dem Abkommen ist nach Einschätzung des Bundesrates ein guter Kompromiss gefunden worden, um die Interessen der verschiedenen Regionen angemessen auszugleichen. Wenn jede Partei von ihrem Standpunkt aus einen Schritt auf den Partner zugeht, um gemeinsam eine Lösung zu finden, ist dies im Gesamtinteresse der ganzen Region. Denn ein Flughafen hat bekanntlich eine Multiplikatorwirkung – rund 75‘000 Arbeitsplätze hängen sowohl direkt, als auch indirekte vom Flughafen Zürich ab.

Zudem resultiert laut einer Studie alleine aus den Konsumausgaben, die dank der am Flughafen generierten Einkommen möglich sind, eine zusätzliche Wertschöpfung von CHF 8,1 Milliarden.


Meine Damen und Herren

Der Fluglärmstreit zeigt, wie Fragen, die zunächst eher regionaler Natur sind, rasch zu einem Thema zwischen Nationen werden können. Die Frage um den Fluglärm stellte sich zuerst im unmittelbar betroffenen Gebiet, also im Raum Zürich und in Süddeutschland, und wurde in den hier bestehenden grenzüberschreitenden Strukturen erörtert. Bald aber auch zwischen Bern und Berlin. Das regionale Thema wurde zum inter-nationalen Thema. Man suchte also in der Grenzregion wie auch auf Ebene der Landesregierungen nach Lösungen.

Man darf aber nicht vergessen, dass aus internationalen Themen auch wieder regionale werden können: Beispielsweise könnte sich die Frage stellen wie Anwohner von Flughäfen an anderen Orten in Deutschland oder Europa generell mit der Flugbelastung umgehen und welche Konsequenzen sie für ihren Kampf ziehen. Man darf nicht vergessen: Was hier in der Schweiz geschieht, kann auch zum Modell für andere werden.


Meine Damen und Herren

Wir können mit Blick auf unser bilaterales Verhältnis sagen, dass hier die nötigen Brücken auf nationaler Ebene ebenso bestehen wie in der schweizerisch-deutschen Grenzregion. Hier ist die Zusammenarbeit vielfach institutionalisiert. Da sowohl die Schweiz als auch Deutschland föderalistische Staaten sind, sind für die sogenannte „Kleine Aussenpolitik“ vor allem die Bundesländer und Landkreise resp. Kantone zuständig. Und auf dieser Ebene bestehen auch vielerlei Kontakte. Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen:

  • Seit 1972 verfolgt die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) das Ziel, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken.

Die IBK hat zum Erreichen ihrer Ziele einige innovative Projekte lanciert, beispielsweise die „Internationale Bodensee-Hochschule“ (IBH) die ein aktives Netzwerk zwischen 30 Hochschulen bildet. Zu diesem gehören auch die Universität St. Gallen oder die Universität Konstanz. Synergien werden zum gemeinsamen Vorteil genutzt. Hochschulen, Forscher, Lehrende und Studierende tauschen Wissen und Ressourcen aus.

Oder aber das Projekt eines Lehrlingsaustauschs,  in dessen Rahmen Lehrlinge für vier Wochen ihre Ausbildung in einer Firma eines anderen Landes absolvieren. Im Gegenzug kommt ein Lehrling der Austauschfirma in das eigene Unternehmen. Diese beiden Beispiele illustrieren für mich eine gute Eigenschaft, die Brücken haben: Von einer Brücke profitieren immer beide Seiten.

  • (Die 1997 gegründete Hochrheinkommission verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Hochrhein zu vertiefen. Ihr Kleinprojektefond „Begegnungen am Hochrhein“ wurde im Juli dieses Jahres ins Leben gerufen und soll grenzüberschreitende Projekte in der Hochrheinregion fördern. Diese sollen beim Bau von „menschlichen Brücken“ helfen und so das gegenseitige Verständnis der Menschen am Hochrhein vertiefen.
    Es sollen kleinräumige Initiativen von lokaler Bedeutung unterstützt werden, wie beispielsweise die interkulturelle Begegnung zwischen Jugendlichen oder gemeinsame Schulprojekte beidseits der Grenze.)
  • In der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz widmen sich verschiedene Arbeitsgruppen und Ausschüsse den Interessen der Region, zum Beispiel in den Bereichen Erziehung, Gesundheit, Katastrophenhilfe, Wirtschaft oder Verkehr. Diese Kooperation am Oberrhein ist ein Beleg dafür, wie dauerhaft die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bereits funktioniert: Sie fand hier schon unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der humanitären Hilfe statt, obwohl die Grenzen noch weitgehend abgeschottet waren. Es gab Schülerspeisungen, Kleiderabgaben und Erholungstage für Kinder in der Schweiz.

In den genannten Institutionen verwirklichen die betroffenen Kantone und Bundesländer die alltägliche Beziehungspflege zwischen unseren Staaten. Tag für Tag bauen Menschen, die durch ganz praktische Interessen miteinander verbunden sind, ihre Kontakte aus. Wenn man im Bild bleiben möchte, kann man auch sagen: Sie bauen Tag für Tag neue Brücken.


Meine Damen und Herren

Sie sehen: die Voraussetzungen sind bereits gut, um gemeinsame Interessen zu fördern, beispielsweise in Forschung, Wissenschaft und Technologie. Hier sind beide Staaten eng verbundene Partner, die auf hohem technologischem Niveau kooperieren und in gesunder Konkurrenz zueinander stehen.

Auch bei der europaweiten Forschungszusammenarbeit, insbesondere den Forschungsprogrammen der Europäischen Union, ist Deutschland der wichtigste Partner der Schweiz.

(Im laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm arbeiten etwa 4000 Teams in rund 1000 Projekten mit deutschen Forschungsgruppen zusammen, namentlich im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien sowie in der Gesundheit und Nanotechnologie. Dieses Beispiel zeigt gut, dass die Zusammenarbeit mit Deutschland oft auch mit einer internationalen Kooperation einhergeht. In einem internationalen Kontext gereicht die gemeinsame Zusammenarbeit dabei zum Vorteil beider – denn zusammen sind wir stärker. Eins und eins ergibt hier mehr als zwei.)

Zudem gehört die Schweiz allen grossen europäischen Forschungsorganisationen als aktives und zuverlässiges Vollmitglied an. Der Zusammenarbeit mit der EU kommt hier natürlich eine spezielle Bedeutung zu.

Entsprechend der grossen Bedeutung, die die EU auch in anderen Bereichen für die Schweiz einnimmt, gilt die zweite Achse der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates den schweizerischen Beziehungen zur EU.

Wie wichtig es ist, hier günstige Rahmenbedingungen zu haben, zeigt sich alleine schon daran, dass 60 Prozent aller Schweizer Exporte in die EU gehen und sogar fast 80 Prozent aller Schweizer Importe aus der EU stammen. Rund 260 Milliarden Franken betrug das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU im vergangenen Jahr. Jeden dritten Franken verdient die Schweizer Wirtschaft im EU-Markt.

Das heisst auch, dass jeder dritte Arbeitsplatz in unserem Lande direkt oder indirekt damit zusammenhängt, wie es Europa geht. Die Euro-Krise führt uns dies derzeit wieder deutlich vor Augen.

Rund 120 bilaterale Abkommen umfasst heute unser Vertragswerk mit der EU. Sie betreffen verschiedenste Kooperationsbereiche wie auch Bereiche des Marktzugangs. Schweizer Firmen sind heute in vielen Sektoren des Binnenmarktes präsent und dank entsprechender bilateraler Abkommen dort gegenüber ihren Konkurrenten aus dem EU-Raum konkurrenzfähig.

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass der bilaterale Weg, der sich gerade in wirtschaftlicher Hinsicht für die Schweiz als sehr erfolgreich erwiesen hat, weitergeführt werden kann. Dazu bedarf es einer Erneuerung, über die die Schweiz derzeit mit der EU diskutiert. Wir müssen den bilateralen Weg renovieren, oder um es anders zu sagen, müssen wir ihn einem „Facelifting“ unterziehen. 

Im Vordergrund stehen die so genannten institutionellen Fragen. Sie betreffen Mechanismen, dank denen bilaterale Verträge effizient an neue Entwicklungen des Rechts angepasst werden können. Die EU strebt an, dass für alle Teilnehmer am Binnenmarkt die Regeln einheitlich und zeitgleich gelten. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich die Regelungen ändern.

Auch die Schweiz hat ein Interesse daran, dass unsere bilateralen Verträge flexibel an neue Entwicklungen angepasst werden können und die grösstmögliche Homogenität gesichert ist.

Es nützt unserer Wirtschaft nichts, wenn sie Produkte in die EU ausführen will, die nach anderen Standards produziert wurden als jene, die auf dem Binnenmarkt der EU vorgeschrieben sind. Allerdings muss die Schweiz auch in Zukunft darüber entscheiden können, ob sie neue rechtliche Regelungen übernehmen will. Wir dürfen nicht vergessen, dass sich die Entscheidprozesse in unserem Land von denjenigen in der EU und in ihren Mitgliedstaaten unterscheiden. Wir haben ein föderalistisches und ein direktdemokratisches System, das zum Beispiel die Möglichkeit von Referenden vorsieht. Eine automatische Übernahme neuer Rechtsentwicklungen ist für den Bundesrat daher ausgeschlossen. Auf eine kurze Formel gebracht: Dynamik ja, Automatismus nein.

Zudem haben die Diskussionen gezeigt, dass eine unabhängige Überwachung der Einhaltung der Verträge notwendig ist.

Hier schlägt die Schweiz eine unabhängige nationale Überwachungsbehörde vor. Der Rat der Europäischen Union selbst hat in seinen Schlussfolgerungen 2010 bestätigt, dass eine Lösung die Souveränität beider Parteien respektieren muss. Aus diesem Grund lehnt die Schweiz ein supranationales Überwachungsorgan klar ab. Mit anderen Worten: Unabhängigkeit ja, Supranationalität nein.

Im Juni dieses Jahres hat der Bundesrat Vorschläge für institutionelle Lösungen nach Brüssel geschickt. Die Schweizer Vorschläge sind substanziell und konstruktiv. Das wird weitherum anerkannt, was ich bei vielen bilateralen Kontakten mit Amtskollegen aus EU-Staaten feststellen konnte. Eine offizielle Antwort der EU steht noch aus, im Gegenteil zu dem, was hier und dort geschrieben worden ist: die erste juristische Analyse einer Behörde ist noch nicht die offizielle Position der Union.

Diese Antwort wird wahrscheinlich im Dezember eintreffen. Der Bundesrat erwartet, dass die EU die Vorschläge der Schweiz mit einer offenen und konstruktiven Haltung prüft.

Doch unser bilaterales Verhältnis zur EU besteht aus weit mehr als aus offenen Fragen zu institutionellen Mechanismen. Die Beziehungen sind viel enger und breiter gefächert. Auch hier existieren zahlreiche Brücken.

(Ich habe ihnen bereits dargelegt wie die Schweizer Wirtschaft mit derjenigen im EU-Raum verbunden ist. Die Schweizer Unternehmen haben Zugang zu vielen Sektoren des EU-Binnenmarkts, wir kooperieren im Forschungs- und im Bildungsbereich, die Schweiz ist Mitglied von Schengen und Dublin und hat durch bilaterale Verträge zahlreiche weitere Bereiche geregelt, von Umwelt, Landverkehr und Luftverkehr bis hin zu Statistik oder Filmförderung. )

Zudem leben über 1,1 Millionen EU-Staatsangehörige in der Schweiz, rund 280‘000 von ihnen stammen wie bereits erwähnt aus Deutschland.

Entscheidend unterstützt wird diese Mobilität durch die Personenfreizügigkeit. Das entsprechende bilaterale Abkommen ist einer der zentralen Pfeiler in unserem Verhältnis zur EU.

So sind im letzten Jahrzehnt aus der EU und namentlich auch aus Deutschland viele gut qualifizierte Arbeitskräfte in die Schweiz gekommen.

Selbstverständlich dürfen wir nicht ausser Acht lassen, dass die Personenfreizügigkeit auch problematische Folgen hat. Der Bundesrat verfolgt dies genau und ergreift dort, wo es nötig ist, entsprechende Massnahmen.

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind ein wichtiges Element dieser Politik. Sie sind aus unserer Sicht allesamt mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.

(Sie sind verhältnismässig und sind – wie die Erfahrungen zeigen – nötig, um die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz sicherzustellen. Wir haben alle ein Interesse, dass auch in den Grenzregionen diese Bedingungen eingehalten werden.) Es ist übrigens kein Zufall, dass auch die EU-Mitgliedstaaten ihrerseits nationale Massnahmen ergreifen, um ihre Arbeitsmärkte gegen Missbrauch zu schützen. Ihre Regelungen sind zwar anders gestaltet, doch deren Inhalte und Ziele sind die gleichen. Die Schweiz ist also nicht das einzige Land, das flankierende Massnahmen getroffen hat.


Meine Damen und Herren

Damit der bilaterale Weg fortgeführt werden kann, braucht es konkrete Lösungen für konkrete Probleme, zum Beispiel beim Marktzugang oder in Steuerfragen, und es muss ein institutioneller Rahmen gefunden werden, der die Funktionsweise und die Souveränität der Institutionen beider Seiten respektiert.

Die Schweiz und die EU haben aber schon in der Vergangenheit immer wieder neue Brücken zueinander gebaut und gemeinsam Lösungen gefunden.

(Trotz der schwierigen Ausgangslage bin ich deshalb zuversichtlich, dass auch jetzt wieder ein Ausgleich der verschiedenen Anliegen möglich ist. Der bilaterale Weg hat der Schweiz verschiedene Vorteile gebracht – aber nicht nur uns: Immerhin erwirtschaftet die EU im Handel mit der Schweiz einen Handelsüberschuss von über 20 Milliarden Euro - und damit (nach den USA) den zweitgrössten Handelsüberschuss überhaupt, den sie im Handel mit einem Land erreicht.)

Ausserdem bietet die dynamische Wirtschaft der Schweizer Arbeitsplätze für über eine Million von EU-Bürgerinnen und Bürger hier in der Schweiz, aber auch in ihren Heimatländern. Und angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der EU, die zurzeit nicht stabil ist, ist die Schweiz auf diesem Kontinent ein Garant wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität.

Angesichts dessen erscheint es uns sinnvoll, mit der EU Lösungen für Probleme zu suchen, die institutionell zwar schwierig, jedoch nicht unüberwindlich sind, da die bilateralen Abkommen sehr gut funktionieren und es vor Ort kaum konkrete Probleme gibt. Es ist besser, gemeinsam nach konstruktiven Regelungen zu suchen, als neue und überflüssige juristische Probleme zu schaffen. Frei nach dem Zitat von Richard von Weizsäcker: Wir müssen heute gemeinsam neue Brücken bauen, anstatt neue Grenzen zu ziehen.


Meine Damen und Herren

Nicht nur Europa entwickelt sich weiter, auch die ganze Welt verändert sich ständig. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Unterschiede sind mögliche Auslöser von Spannungen. Das haben die jüngste globale Finanzkrise oder auch die Ereignisse in Nordafrika wieder deutlich gemacht. Wir müssen deshalb flexibel und gut vernetzt sein – und uns für ein möglichst stabiles und dauerhaftes Umfeld einsetzen.

Der Stabilität in Europa und der Welt, den strategischen Partnerschaften und der Zusammenarbeit im multilateralen Rahmen gelten deshalb die dritte und vierte Achse der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates.

Hier geht es darum, dass wir neue Brücken bauen, um Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, auch ausserhalb von Europa.

Für Stabilität und Sicherheit in Europa setzt sich die Schweiz zum Beispiel im Rahmen des Europarats und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ein. Ziel ist die Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Sicherheit und Stabilität auf dem europäischen Kontinent. 2014 wird die Schweiz die OSZE präsidieren.

Ausserdem setzt sich die Schweiz ein, mit präventiven Massnahmen die Entstehung von Konflikten zu verhindern. Dies lässt sich gut am Thema Wasser illustrieren: Die Nutzung von Wasser wird immer häufiger zu einem Grund für Konflikte.

(Um solche Konflikte zu vermeiden, müssen frühzeitig Strukturen für ein gemeinsames Wassermanagement geschaffen werden. Dadurch können die Akteure die Verteilung von Wasser gemeinsam regeln. Auch die Schweiz hat mit dem grenzüberschreitenden Wassermanagement gute Erfahrungen gemacht: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde im Einzugsgebiet des Rheins eine integrierte grenzüberschreitende Wasserbewirtschaftung eingeführt. Sie hat dazu beigetragen, dass eine früher umstrittene Region zu einer der friedlichsten Gegenden der Welt wurde.)

Weil die Schweiz viel Erfahrung im Bereich der Friedensförderung und der Mediation hat und gleichzeitig – als Wasserschloss Europas - über reichlich Know-how im Umgang mit Wasser verfügt, werden wir uns verstärkt im Bereich der so genannten „Blue Diplomacy“ einsetzen. Schon heute unterstützt die Schweiz Blue-Peace-Initiativen im Nahen Osten und im Niltal zwischen Sudan und Ägypten. Sie tragen dort dazu bei, die Wasserbewirtschaftung zu verbessern und gleichzeitig den Frieden zu sichern.


Meine Damen und Herren

Ich bin mir im Klaren, dass nicht alle Aspekte der aussenpolitischen Strategie des Bundesrates direkt den Aufgabenbereich der Handelskammer Schweiz-Deutschland betreffen. Und doch hat unser Engagement zum Beispiel in Asien, in Nordafrika oder in multilateralen Organisationen einen Einfluss auch auf die Arbeit dies- und jenseits des Rheins. Denn die Werte, die wir im Rahmen der Aussenpolitik fördern wollen, sind überall dieselben, egal ob in Nordafrika, in Asien, im Rahmen der UNO – oder in Deutschland. Gerade hier können wir uns glücklich schätzen, dass wir in Deutschland einen wichtigen Verbündeten haben.

(Diese gemeinsame Grundhaltung, die wir bezüglich der Grundwerte und Grundlagen der Gesellschaft einnehmen, ist ein weiterer wichtiger Pfeiler bei unseren Gesprächen mit Deutschland. Nur wenn in Europa Stabilität und Rechtssicherheit herrschen, können sich auch die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen weiter gut entwickeln. Denn zwischen Wirtschaft und Politik herrscht eine enge Wechselbeziehung: Das wirtschaftliche Potenzial und der wirtschaftliche Erfolg sind ein steter Anreiz für die Politik, Strukturen zu schaffen, die den Handlungsspielraum der Unternehmen sicherstellen. Umgekehrt aber ist es die Politik, welche die Rahmenbedingungen fixiert, die die Wirtschaft benötigt.

Diese Wechselwirkung zwischen Politik und Wirtschaft hat auch die Handelskammer Deutschland-Schweiz in den 100 Jahren ihres bisherigen Bestehens immer wieder erlebt. Sie haben Ihre Arbeit unter verschiedensten Umständen ausgeübt: während Wirtschaftskrisen, in Zeiten von Kriegen, nach der Wiedervereinigung - aber vor allem auch in Zeiten zunehmenden Freihandels und Wirtschaftsaufschwungs. Stets waren hier die wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland stark und stabil. Das ist nicht zuletzt auch Ihr Verdienst. Dafür danke ich Ihnen.)

Auch in Zukunft ist die Handelskammer Deutschland-Schweiz für die Schweizer Aussenpolitik (deshalb) ein wichtiger Partner. Sie sind eine wichtige Brücke für die bilaterale (und grenzüberschreitende) Zusammenarbeit mit Deutschland – auf Augenhöhe und also nicht bezogen auf unterschiedliche Meereshöhen – und Sie sind ein Beweis dafür, dass diese Zusammenarbeit funktioniert, weil die Grundlage dafür gegeben ist und immer weiter ausgebaut werden kann. Im Sinne, zum Vorteil und zur Zufriedenheit aller beteiligten Partner. Bitte üben Sie noch lange diese wichtige Rolle des Brückenbauers aus!

Herzlichen Dank.


Adresse für Rückfragen:

Information EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel.: +41 58 462 31 53
Fax: +41 58 464 90 47
E-Mail: info@eda.admin.ch


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten


Letzte Aktualisierung 29.01.2022

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang