Der Schutz der Menschenrechte ist eine Daueraufgabe

Bern, Medienmitteilung, 10.12.2012

Artikel - Bundesrat Didier Burkhalter zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Heute vor 64 Jahren haben die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Seither wird jeweils am 10. Dezember mit dem Internationalen Tag der Menschenrechte dieses Ereignisses gedacht. Dieser Tag darf aber nicht nur ein Gedenktag sein: Weil in allen Teilen der Welt Verletzungen der Grundrechte stattfinden, ist es wichtig, an diesem Tag die Freiheit und die Rechte des Menschen auch einzufordern. Der Schutz der Menschenrechte erfordert an 365 Tagen im Jahr unsere Aufmerksamkeit.

Das führt uns das Beispiel Syrien deutlich vor Augen. Hier werden die Menschenrechte auf das Gravierendste verletzt. Diese Menschenrechtsverletzungen müssen unbedingt geahndet werden, damit die Bevölkerung Syriens eine Chance hat, dereinst wieder friedlich zusammen zu leben. Die Schweiz setzt sich deshalb zusammen mit gleichgesinnten Staaten dafür ein, dass alle Menschenrechtsverletzungen mit aller Konsequenz untersucht werden, egal von wem sie begangen werden. Das Syrien-Dossier soll nach Ansicht der Schweiz an den Internationalen Strafgerichtshof übergeben werden.

Doch Syrien ist nur eines von vielen Beispielen, wo Menschen in ihren Freiheiten und Rechten bedroht sind oder ihre Rechte gar mit Füssen getreten werden. Auch in vielen anderen Staaten werden Menschen gefoltert oder hingerichtet, werden Frauen vergewaltigt oder Kinder als Kindersoldaten in kriegerische Auseinandersetzungen geschickt. Häufig spielt sich dies abseits der Weltöffentlichkeit ab. Der heutige Tag ist deshalb wichtig, um für die Grundrechte aller Menschen einzutreten. Und dies überall auf der Welt, denn die Menschenrechte sind universell gültig.

Dieses Einstehen für die Menschenrechte ist eine Daueraufgabe aller, und es ist gerade auch für die Schweiz und ihre Aussenpolitik seit Langem ein zentraler Pfeiler ihres Engagements. Erfreulicherweise gibt es hier auch positive Entwicklungen. Erst kürzlich hat die UNO-Generalversammlung eine Resolution für ein Moratorium gegen die Todesstrafe angenommen. Es besteht also heute eine grosse Mehrheit von Staaten, welche die Todesstrafe abgeschafft haben oder de facto nicht mehr anwenden. Diesen Trend will die Schweiz mit allen Kräften unterstützen. Und wir können uns glücklich schätzen, dass unsere Nachbarländer hier mit uns mit einer Stimme sprechen. Im Oktober hat die Schweiz einen Aufruf gegen die Todesstrafe lanciert. Innert weniger Tage hatten die Aussenminister Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Österreichs und des Fürstentums Liechtenstein unsere Initiative zu diesem Aufruf unterzeichnet. Und dass dieser Aufruf nötig ist, ist leider eine Realität. Denn in verschiedenen Ländern nimmt die Zahl an Exekutionen jedes Jahr sogar zu – auch bei nicht kapitalen Verbrechen wie Drogenhandel, Ehebruch, Hexerei oder ganz einfach aus politischen Gründen.

Trotz dieser positiven Tendenz müssen wir unser Engagement für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe mit aller Kraft fortsetzen.

Wie das Recht auf Leben, ist auch der Schutz vor Folter ein zentrales Menschenrecht. Es ist ein Grundrecht, über dessen Unantastbarkeit weltweite Einigkeit bestehen muss. Wer foltert oder Folter zulässt, macht sich strafbar, verletzt ein internationales Menschenrecht. Um hier entgegenzuwirken, müssen wir den Kampf gegen die Straflosigkeit führen. Nicht nur in Syrien. Diktatoren überall auf der Welt sowie deren Handlanger und Folterknechte müssen wissen, dass sie für ihre grausamen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Noch aber müssen Millionen Kinder, Frauen und Männer in ständiger Angst und in einem Klima von Gewalt leben. Weltweit und jeden Tag – und auch am heutigen Tag der Menschenrechte.

Die Einhaltung der Menschenrechte ist nicht nur ein aussenpolitisches Anliegen. Wir müssen die Grundrechte in erster Linie auch im eigenen Land achten. Der Menschenrechtsschutz in der Schweiz ist auf einem hohen Niveau. Die kürzlich erfolgte periodische Überprüfung des UNO-Menschenrechtsrates hat dies klar bestätigt. Dennoch lassen sich auch in der Schweiz Verbesserungen erzielen, beispielsweise im Bereich des Menschenhandels.

Die Geschichte lehrt uns, dass die Freiheit und die Würde des Menschen nicht garantiert sind. Vielmehr muss man für diese Rechte einstehen und kämpfen. Der Schutz der Menschenrechte ist eine Daueraufgabe, die jeden von uns angeht. Der heutige Tag der Menschenrechte erinnert uns daran, hinzuschauen, uns zu wehren, die Stimme zu erheben und uns einzusetzen für den Schutz der Freiheit und der Rechte aller Menschen überall auf der Welt.


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