Die UNMOGIP ist seit 1949 in der Region Jammu und Kashmir tätig. Sie wurde aufgrund der Resolutionen 39 (1947) und 47 (1948) des UN-Sicherheitsrats eingerichtet. Ihre Aufgabe besteht darin, den Waffenstillstand zu überwachen und Beschwerden sowie Erkenntnisse beiden Parteien und dem UNO-Generalsekretariat zu übermitteln.
Es liegt weiterhin im Interesse der internationalen Gemeinschaft die Präsenz der UNMOGIP in diesem Gebiet aufrechtzuerhalten, da sich hier zwei Mächte, die im Besitz von Atomwaffen sind, in einem ungelösten Konflikt gegenüberstehen. Die UNMOGIP trägt in diesem politisch instabilen Gebiet zur Deeskalation bei.
Die Entsendung von unbewaffneten Militärbeobachtern zugunsten der UNMOGIP entspricht dem Bundesrats- und Parlamentsentscheid zur Teilnahme der Schweizer Armee an friedensfördernden Einsätzen. In Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG, RS 510.10) erfolgt die Mission unter UNO-Mandat.
Die schweizerische Zusammenarbeit mit diesen beiden Ländern besteht seit den 1960er-Jahren. Die Schweiz engagiert sich mit beträchtlichen Mitteln in Projekten zur Zusammenarbeit und Entwicklung mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern und zur Förderung der Menschenrechte beizutragen. Ohne Stabilität und Frieden kann der Erfolg der Zusammenarbeitsbemühungen nicht garantiert werden. Die Teilnahme an dieser Mission ist als Beitrag der Schweiz an die in dieser Region über mehrere Jahrzehnte geleistete Arbeit zu verstehen. Als wichtiger Exporteur und Investor, sowohl in Indien als auch in Pakistan, hat die Schweiz auch wirtschaftliche Interessen an einer stabilen und friedlichen Entwicklung im asiatischen Subkontinent.
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