Schweiz will UNO-Sicherheitsrat „demokratisieren“

Bern, Medienmitteilung, 28.03.2012

Die fünf Staaten der Gruppe der S-5, zu der auch die Schweiz gehört, haben am Mittwoch in New York Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsmethoden des UNO-Sicherheitsrats eingereicht. Ziel ist, dass dieses mächtigste UNO-Organ offener, transparenter, aber auch effizienter wird und die übrigen UNO-Mitgliedstaaten besser einbezieht. Die Reform des Sicherheitsrates im Sinne einer „Demokratisierung“ seiner Arbeitsmethoden stellt einen Schwerpunkt der Schweizer UNO-Politik dar.

Die überwiegende Mehrheit der UNO-Mitglieder ist nicht im Sicherheitsrat vertreten, alle Mitglieder sind aber verpflichtet, dessen Entscheide umzusetzen. „Es ist daher ein legitimes Anliegen, über die Entscheidprozesse des Rates besser informiert und nach Möglichkeit darin einbezogen zu werden“, betonte Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, in Bezug auf die Initiative der S-5: „Diese Forderung entspricht den Prioritäten der schweizerischen UNO-Politik, welche institutionelle Reformen und menschliche Sicherheit als Schwerpunkte für die nächsten Jahre setzt.“ 

Mehr Transparenz und Einbezug der Nichtmitglieder haben zudem zur Folge, dass die Beschlüsse des Sicherheitsrats besser von den Staaten umgesetzt würden. Die Vorschläge der  S-5 machen den Sicherheitsrat damit auch effizienter und stärken das mächtigste Organ der UNO bei der Ausübung seines Mandats, der Wahrung von Frieden und Sicherheit.

Die Schweiz schlägt gemeinsam mit Costa Rica, Jordanien, Singapur und Liechtenstein vor, dass der Sicherheitsrat mehr Sitzungen öffentlich und damit auch für Nicht-Mitglieder zugänglich macht. Namentlich sollen diejenigen Staaten besser in die Entscheidprozesse einbezogen werden, die von Konfliktsituationen betroffen sind oder im Rahmen von Friedensoperationen Truppen stellen. Zudem fordert die S-5 eine Einschränkung bei der Ausübung des Vetorechts: Die fünf permanenten Mitglieder mit Vetorecht im Sicherheitsrat – kurz P-5 genannt - sollen in Fällen von Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Gebrauch des Vetos verzichten. 

Die Reformvorschläge waren bei den UNO-Mitgliedstaaten vorgängig informell konsultiert worden. Nach vorwiegend positiven Rückmeldungen haben die S-5 die Vorschläge nun am Mittwoch in Form eines offiziellen Resolutionsentwurfs bei der UNO-Generalversammlung in New York eingereicht. Diese wird in den nächsten Wochen über die Vorschläge beraten und entscheiden. 

Eine Resolution der Generalversammlung hätte für den Sicherheitsrat keine bindende Wirkung, schafft aber politischen Druck. Ein früherer Resolutionsentwurf der S-5 aus dem Jahr 2006 hatte bereits zu gewissen Verbesserungen der Arbeitsmethoden geführt: Beispielsweise wurden mehr öffentliche Debatten sowie ein verstärkter Austausch mit anderen UNO-Organen (bspw. mit der Kommission für Friedenskonsolidierung) eingeführt.

Die Reformbemühungen der S-5, kurz für „Small 5“, konzentrieren sich auf konkrete, pragmatische Schritte, durch welche die Arbeit im Sicherheitsrat sowie die Zusammenarbeit mit der Generalversammlung verbessert werden soll. Diese können ohne Anpassung der UNO-Charta umgesetzt werden -  im Unterschied zu den „grossen“ Reformvorschlägen über die Zusammensetzung und Erweiterung des Sicherheitsrates, über welche seit 20 Jahren ohne Ergebnisse debattiert wird.


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