Anfang 2011 beschloss der Bundesrat, allfällige Vermögenswerte von Laurent Gbagbo und seines Umfelds in der Schweiz mit unverzüglicher Wirkung zu sperren, da dieser sich geweigert hatte, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen zu akzeptieren. Der Finanzplatz Schweiz sollte nicht als Hort für Vermögenswerte dienen, die von diesen Personen möglicherweise unrechtmässig erworben worden waren. Mit der Sperrung sollte auch verhindert werden, dass diese Vermögenswerte verschwinden, und die internationale Rechtshilfe zwischen der Schweiz und Côte d’Ivoire unterstützt werden.
Im Mai 2011 trat der gewählte Präsident, Alassane Ouattara, sein Amt an. Seither hat sich die Situation in Côte d'Ivoire beruhigt. Die Schweiz hat diese positive Entwicklung berücksichtigt und im Oktober 2011 eine erste Änderung der Blockierungsverordnung vorgenommen. Damit sank die Höhe der blockierten Vermögenswerte von etwa 70 Millionen Franken im Mai 2011 auf heute etwa 21 Millionen Franken (Wechselkurs vom Mai 2011).
Im Rahmen ihrer Bemühungen zur Unterstützung der Arbeit der ivorischen Strafverfolgungsbehörden hat die Schweiz nun beschlossen, die Blockierungsverordnung auf vier natürliche Personen zu beschränken. Der Anhang der Verordnung wird entsprechend angepasst.
Die Sanktionsverordnung von 2005 wird ebenfalls geändert. Diese Verordnung, mit der die UNO-Sanktionen gegen die Côte d'Ivoire umgesetzt werden, muss aufgrund der Änderung der Blockierungsverordnung von 2011 angepasst werden. Gemäss dieser Verordnung bestehen jetzt noch gegen acht Personen, darunter Laurent Gbagbo und einige Mitglieder seines Umfelds, Reiseeinschränkungen, und deren Vermögenswerte sind gesperrt.
Die Änderung der Blockierungsverordnung von 2011 und die Anpassung der Sanktionsverordnung von 2005 treten gleichzeitig am 22. Januar 2013 in Kraft.
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