Reisehinweise für Myanmar

Gültig am:

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Publiziert am: 12.04.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Spezifische regionale Risiken ist aktualisiert worden: Neu wird von Reisen in die ganze Provinz Rakhine abgeraten. Die Einschätzung der Lage bleibt unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Wegen verschiedener hoher Risiken wird von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Myanmar abgeraten. Von Reisen in gewisse Landesteile wird generell abgeraten.

Eine weitere Verschlechterung der Lage ist möglich.

Falls Sie aus zwingenden Gründen nach Myanmar reisen müssen, informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und/oder bei einer ortskundigen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Ausgangssperren, Anordnungen, die sich spezifisch an ausländische Staatsangehörige richten. 

Im ganzen Land werden praktisch täglich Anschläge verübt. Sie können Personen- und/oder Sachschaden verursachen. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Am 1. Februar 2021 hat das Militär die Macht übernommen und den Ausnahmezustand verhängt. Dieser berechtigt die Armee, verschiedene Einschränkungen gegen Grundrechte wie Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit, Ausgangssperren etc. zu verfügen.
In einigen Regionen des Landes und in einigen Stadtteilen von Yangon gilt das Kriegsrecht. Das Kriegsrecht erlaubt den Sicherheitskräften den sofortigen Schusswaffengebrauch und unterstellt die Gerichtsbarkeit dem lokalen Militärkommandanten.

Die Sicherheitskräfte kontrollieren Personen an zahlreichen Checkpoints. Auch Durchsuchungen von Fahrzeugen sind üblich.

Es sind Vergewaltigungen und andere sexuelle Übergriffe durch die Sicherheitskräfte gemeldet worden, insbesondere bei Hausdurchsuchungen und bei Überfällen auf Dörfer in den Konfliktgebieten.

Kundgebungen, Streiks und Strassenblockaden können im ganzen Land stattfinden, vor allem in den grossen Städten. Dabei kann es zu Ausschreitungen, Brandstiftungen, gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften und zu zahlreichen Festnahmen kommen. In der Vergangenheit wurden bei solchen Zusammenstössen auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt. Sie forderten mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte. Es besteht das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten.

Es bestehen Versorgungsengpässe, die je nach Region und Gütern schwanken können. Besonders betroffen sind:

  • das Gesundheitswesen. Die medizinische Versorgung ist nur eingeschränkt gewährleistet. Die fristgerechte Erteilung einer Landeerlaubnis für internationale Rettungsdienste ist nicht in jedem Fall gewährleistet.
  • der Bankensektor. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bargeldbezüge zeitweise nicht mehr möglich sein werden.

Heftige Zusammenstösse zwischen den Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen kommen im ganzen Land vor. In gewissen Gebieten bestehen zusätzliche Spannungen. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Zwischen gewissen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen latente Spannungen. Diese können sich in gewaltsamen Zusammenstössen entladen und sich mitunter gezielt gegen die muslimische Minderheit richten. Solche Gewaltakte fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Ereignisse dieser Art sind landesweit örtlich begrenzt möglich.

Meiden Sie Kundgebungen und Massenveranstaltungen jeder Art. Für ausländische Staatsangehörige ist die Teilnahme an Demonstrationen verboten. Halten Sie sich mit politischen und religiösen Diskussionen und Äusserungen (auch in den sozialen Medien) zurück.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Das Risiko von Landminen besteht in früheren und aktuellen Konfliktzonen, vor allem in den Provinzen Kachin, Chin, Kayah (Karenni), Mon, Kayin (Karen), in der sogenannten Dry Zone (Sagaing, Magway), in der östlichen und nördlichen Hälfte von Shan und Tanintharyi sowie im Norden der Provinz Rakhine. Die Minenfelder sind nur selten abgesperrt oder markiert. Falls Sie dringende Reisen unternehmen müssen, halten Sie sich deshalb strikt an die Strassen und häufig benutzten Wege und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Provinz Kachin: Von Reisen in die Provinz Kachin wird abgeraten.
Es kommt immer wieder zu heftigen Gefechten zwischen der Armee und bewaffneten Rebellengruppen, vor allem im Grenzgebiet zu China, wo kein Waffenstillstand vereinbart oder dieser gebrochen worden ist. Die Gefechte fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist sehr angespannt.

Provinz Shan und Mandalay: Von Reisen in die nördlichen Gebiete der Provinzen Shan und Mandalay wird abgeraten.
Die Lage ist sehr angespannt. Es kommt immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen der Armee und Rebellengruppen. Die Lage hat sich seit der Machtübernahme durch das Militär im Februar 2021 weiter verschlechtert. Die Zusammenstösse fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.

Provinzen Rakhine und Chin: Von Reisen in die Provinzen Rakhine und Chin wird abgeraten. 
Die Lage ist angespannt. Der bewaffnete Konflikt zwischen der Rebellengruppe Arakan Army (AA) und der Armee hat sich seit Anfang 2020 von der nördlichen Hälfte der Provinz Rakhine auf die angrenzende südliche Hälfte der Provinz Chin ausgeweitet. Seit der Machübernahme des Militärs im Februar 2021 haben Konfrontationen zwischen der Armee und bewaffneten Gruppierungen stark zugenommen. Sie haben sich allmählich auf das gesamte Gebiet der Provinzen Rakhine und Chin ausgedehnt.
Es besteht auch das Risiko von Entführungen.

Provinzen Sagaing, Kayin, Kayah, Magway und Mon: Es wird abgeraten von Reisen in die Provinzen Sagaing, Kayin, Kayah und Mon. In der Provinz Magway wird von Reisen in die Stadt Magwe und die Gebiete nördlich davon abgeraten. Für dringende Reisen in die Gebiete südlich von Magwe, erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die empfohlene Reiseroute.

Unterschwellige Konflikte zwischen Regierungstruppen und bewaffneten Rebellengruppen ethnischer Minderheiten sind seit der Machtübernahme des Militärs im Februar 2021 wieder aufgeflammt. Zudem haben sich bewaffnete Selbstverteidigungsgruppierungen (People Defense Forces PDF) gebildet. Es kommt zu häufigen Zusammenstössen und Gefechten zwischen der Armee und Rebellengruppen. Die Auseinandersetzungen fordern immer wieder zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Die Lage ist sehr angespannt.

Provinz Tanintharyi: Von Reisen ins Grenzgebiet zu Thailand wird abgeraten.
Die Lage ist sehr angespannt, vor allem im Grenzgebiet zu Thailand. Es kommt zu regelmässigen Zusammenstössen und heftigen Gefechten zwischen der Armee und Rebellengruppen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Taschen- und andere Diebstähle sind immer häufiger, vor allem in den Städten. Entreissdiebstähle werden vorwiegend von Personen auf Motorrädern verübt. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäusern und von Autos. Vereinzelt wurden auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Wertsachen im hoteleigenen Safe.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Verkehr und Infrastruktur

Ausländische Staatsangehörige können grundsätzlich nur über die internationalen Flughäfen einreisen. Für Informationen in Bezug auf Grenzübergänge kontaktieren Sie bitte die Botschaft von Myanmar in der Schweiz.
Botschaft von Myanmar

Die internationalen Flugverbindungen von/nach Myanmar sind reduziert worden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage Flugverbindungen weiter reduziert oder eingestellt werden.

Der schlechte Strassenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird. Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten und nur tagsüber zu fahren. Die Sicherheitskräfte sperren zeitweise Strassen für sämtlichen Verkehr. 

Die Wartung der Eisenbahn, der Fähren und der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht nicht immer europäischem resp. internationalem Standard. Aufgrund der bewaffneten Konflikte werden nationale Flüge manchmal reduziert oder gar total eingestellt.

Die Stromversorgung sowie die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Besonders die Internetverbindung kann über längere Zeit nicht verfügbar sein. Generell ist der Zugang zu internationalen und mobilen Telefonverbindungen sowie Internet nicht überall gewährleistet.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Funkgeräte, Satellitentelefone und funkferngesteuerte Drohnen dürfen nur mit einer Bewilligung der myanmarischen Behörden benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Politische Aktivitäten sind für ausländische Staatsangehörige verboten. Ebenfalls strafbar sind Kritik an den staatlichen Institutionen und deren Vertretern, wie zum Beispiel Kritik an Armeeangehörigen. Dies gilt auch für Äusserungen in den sozialen Medien.
Bestraft wird auch, wer sich dem Buddhismus oder anderer Religionen gegenüber respektlos verhält. Dies gilt zum Beispiel auch für Tätowierungen, die buddhistische Abbildungen oder Symbole anderer Religionen repräsentieren.

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) bestraft. In schwerwiegenden Fällen kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen grossen Einfluss auf das Alltagsleben. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Naturbedingte Risiken

Während der Monsunzeit (Mai bis Oktober) können speziell im Süden des Landes und in den Küstengebieten Überschwemmungen und einzelnen Wirbelstürmen vorkommen. Bei solchen Ereignissen kann es zu Unterbrüchen im Strassen- und Eisenbahnverkehr sowie den Telefonverbindungen kommen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Erdbeben sind möglich. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Myanmar erreichen.
Indian Tsunami Early Warning System (INCOIS)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Yangon.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist im Landesinnern nicht gewährleistet; in Yangon können Notfälle betreut werden. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Thailand, Singapur oder Europa) behandelt werden.

Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Für planbare stationäre Behandlungen und Operationen verlangen die Krankenhäuser in der Regel eine Kostengarantie. Notfälle müssen unverzüglich in bar (USD) bezahlt werden. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Zahlungen mit Kreditkarten sind in Myanmar zunehmend möglich, ausserhalb der Touristenregionen jedoch noch schwierig. Führen Sie genügend Bargeld mit (US-Dollar in exzellentem Zustand); Schweizer Franken werden nicht angenommen.

Einige Regionen, insbesondere ethnische Gebiete, sind für ausländische Staatsangehörige nicht oder nur mit einer behördlichen Bewilligung zugänglich. Reisen Sie keinesfalls ohne die Zustimmung der Behörden in solche Gebiete. Die Botschaft von Myanmar in Genf erteilt Auskunft über die nicht zugänglichen oder bewilligungspflichtigen Destinationen, sowie über Einreise- und Zollvorschriften (Währungsvorschriften etc.).
Ministry of Hotels and Tourism: Traveller Tips

Nützliche Adressen

Notruf Polizei (Yangon): 199, 01549309
Notruf Touristenpolizei (Yangon): 01376166 / 01642742 / 01549209
Notruf Sanität (Yangon): 01256112 / 01256123

Notruf Polizei (Naypyitaw): 067414224
Notruf Sanität (Naypyitaw): 067420096

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Myanmar
Regionales Konsularcenter in Bangkok, Thailand

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 12.04.2024

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