Medienmitteilung, 06.04.2017

Die interdepartementale Zusammenarbeit in der Schweizerischen Migrationsaussenpolitik wird verstärkt. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz und Polizei Departements (EJPD) und der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) haben am 6. April 2017 eine entsprechende Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Sie stützen sich dabei auf Empfehlungen, die im Rahmen einer externen Analyse entwickelt wurden.

Die Entwicklung der internationalen Flüchtlingssituation, vor allem in den Staaten rund um das Mittelmeer, hat in den letzten Jahren auch die Schweiz innen- und aussenpolitisch stark gefordert. Die Bedeutung der Migrationsaussenpolitik hat deshalb zugenommen. Im Vordergrund stehen die Hilfe und das Engagement vor Ort, der frühzeitige Schutz verletzlicher Menschen sowie die Rückkehrzusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten.  Vor diesem Hintergrund soll auch die Entwicklungszusammenarbeit stärker und strategisch mit migrationspolitischen Anliegen verknüpft werden.

Bewährte Strukturen weiterentwickeln

Die Aktivitäten der Schweiz in der Migrationsaussenpolitik (Migration, Entwicklung, menschliche Sicherheit) werden von verschiedenen Departementen umgesetzt. Wichtig für eine kohärente und wirksame Migrationsaussenpolitik sind eine enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Bundesstellen, insbesondere EJPD, EDA und WBF. Um diese Zusammenarbeit sicherzustellen, wurde 2011 die Interdepartementale Struktur zur internationalen Migrationszusammenarbeit (IMZ) eingesetzt. Diese wurde nun nach fünf Jahren extern evaluiert. Die Ergebnisse zeigen, dass die bestehenden Strukturen insgesamt zweckmässig und im europäischen Vergleich fortschrittlich sind. Gleichzeitig zeigt die Analyse, dass die bestehende Struktur auf strategischer Ebene Defizite aufweist. Deshalb und mit diesem Ziel werden die IMZ-Strukturen nun punktuell angepasst.

Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD und Bundesrat Didier Burkhalter, Vorsteher des EDA haben deshalb am Donnerstag eine Zusammenarbeitsvereinbarung unterzeichnet. Diese stärkt die bewährten Strukturen und setzt Empfehlungen der externen Evaluation um. Gestärkt wird insbesondere die Stellung des interdepartementalen Leitungsgremiums (IAM-Plenum), das durch Staatssekretär Mario Gattiker (SEM) und Staatssekretärin Pascale Baeriswyl (EDA) geleitet wird und dem auch Direktor Manuel Sager (DEZA) sowie Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch (SECO) angehören. Die Zusammenarbeitsvereinbarung sieht unter anderem auch vor, dass gemäss der vom Parlament verabschiedeten Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit 2017 – 2020 die Entwicklungszusammenarbeit vermehrt mit den migrationspolitischen Anliegen verknüpft werden soll.

Die primär im multilateralen Bereich angesiedelten Aufgaben des Ende März in den Ruhestand getretenen Sonderbotschafters für die internationale Migrationszusammenarbeit, Eduard Gnesa, werden zwischen dem EJPD und dem EDA aufgeteilt.


Weiterführende Informationen

Die Dokumente zu dieser Medienmitteilung finden Sie auf der Website des EJPD


Adresse für Rückfragen:

Informationsdienst EJPD, T+41 58 462 18 18; Information EDA +41 58 462 31 53


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Last update 19.07.2023

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