Medienmitteilung, 07.06.2019

Die Delegierten der Schweiz und der Europäischen Union (EU) erörterten am 7. Juni 2019 anlässlich des 35. Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses in Brüssel verschiedene aktuelle Themen im Strassen- und im Schienenverkehr. Zur Berücksichtigung des technischen Fortschritts verabschiedeten sie eine erneute Änderung des Anhangs 1 des Landverkehrsabkommens. Die Anpassungen bewirken namentlich, dass elektrische Fahrzeuge aus Sicherheitsgründen akustisch besser wahrnehmbar und Lastwagen mit dem neuen intelligenten Fahrtschreiber ausgerüstet werden müssen.

Das Landverkehrsabkommen sieht die Übernahme von einschlägigen EU-Rechtsbestimmungen vor, sobald in der Schweiz gleichwertige Rechtsvorschriften in Kraft sind. Diese Voraussetzung ist durch die Anpassung mehrerer Verordnungen des Bundes inzwischen erfüllt. Die Delegationen der Schweiz und der EU unterzeichneten deshalb einen Beschluss, mit dem eine Reihe von Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen in den Anhang 1 des Landverkehrsabkommens überführt werden können. Der Bundesrat hatte der Revision des Anhangs 1 an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 zugestimmt.

Die Harmonisierung hat zur Folge, dass ab dem 15. Juni 2019 neu zugelassene Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Fahrzeuge, die mit Brennstoffzellen angetrieben werden, in der Schweiz wie auch in der EU über ein akustisches Warnsystem verfügen müssen. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit herkömmlichen Verbrennungsmotoren sind solche Fahrzeuge viel leiser. Dies kann für andere Strassenbenutzer gefährlich sein, insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen. Ebenfalls ab Mitte Juni müssen neu zugelassene Lastwagen und weitere betroffene Fahrzeuge mit intelligenten Fahrtschreibern (Tachografen) ausgestattet sein. Diese Fahrtschreiber der neusten Generation sind an das globale Satellitennavigationssystem (GNSS) angebunden und zeichnen den Standort des Fahrzeugs beim Beginn und am Ende der täglichen Arbeitszeit sowie jeweils nach drei Stunden kumulierter Lenkzeit automatisch auf. Zudem werden die gezielten Kontrollen durch die Behörden dank der neuen Geräte einfacher (Detailinformationen zu den intelligenten Fahrtschreibern).

Im Weiteren informierten sich die Delegierten der Schweiz und der EU gegenseitig über die jüngsten Entwicklungen bei der Schienen- und Strassenverkehrspolitik in ihren jeweiligen Gebieten. Die EU stellte den Fortschritt bei der Umsetzung des «Mobilitätspakets» vor. Dieses Projekt behandelt unterschiedliche Aspekte des Strassentransports in ganz Europa: den Zugang zum Beruf, die Arbeitsbedingungen von Berufsfahrerinnen und Berufsfahrern sowie die Verbesserung der Sicherheit und der Umweltfreundlichkeit der Branche.
 
Ein weiteres Thema war die neue Rolle der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA). Die ERA wird ab dem 16. Juni 2019 als neue zentrale Eisenbahnbehörde Mehrländerzulassungen für Schienenfahrzeuge und einheitlichen Sicherheitsbescheinigungen erteilen. Die Schweiz hat die erforderliche Anpassung ihrer nationalen Verfahren vorbereitet und wird sie so rasch als möglich umsetzen. Zuvor sind jedoch noch einige Punkte zwischen der EU und der Schweiz zu klären. Schliesslich kam auch die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zur Sprache. Die EU-Kommission wurde informiert, dass im Jahr 2021 eine Anpassung erfolgen soll.
 
Die Schweizer Delegation an diesem 35. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, angeführt. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Elisabeth Werner, Direktorin für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Dezember 2019 in Brüssel vorgesehen.


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Last update 19.07.2023

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