Beziehungen zur EU: Der Bundesrat legt Stossrichtung für Verhandlungspaket fest

Medienmitteilung, 25.02.2022

Anlässlich der europapolitischen Klausur vom 23. Februar 2022 hat der Bundesrat seine Aussprache über die Europapolitik weitergeführt und die Stossrichtung für ein Verhandlungspaket mit der EU verabschiedet. Bei den institutionellen Fragen hat er sich für einen vertikalen Ansatz entschieden, mit dem Ziel, diese Elemente in den einzelnen Binnenmarktabkommen zu verankern. Auf dieser Grundlage sollen Sondierungsgespräche mit der EU aufgenommen werden. Parallel dazu werden die laufenden Arbeiten zu den bestehenden Regelungsunterschieden fortgeführt.

Flaggen Schweiz und EU
An seiner europapolitischen Klausur bekräftigte der Bundesrat das Interesse der Schweiz, den bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen. © EDA

An seiner europapolitischen Klausur bekräftigte der Bundesrat das Interesse der Schweiz, den bilateralen Weg mit der EU fortzusetzen, um weiterhin gute und geregelte Beziehungen zum Vorteil beider Seiten zu unterhalten.

Die offenen Punkte in den Gesamtbeziehungen mit der EU will die Landesregierung auf der Grundlage eines breiten Paketansatzes angehen. Dazu gehören unter anderem institutionelle Elemente, die mit einem vertikalen, das heisst sektoriellen Ansatz in den einzelnen Binnen-marktabkommen verankert werden sollen. Es sind dies namentlich die dynamische Rechtsübernahme, die Streitbeilegung sowie Ausnahmen und Schutzklauseln. Der horizontale Ansatz, wie ihn das im letzten Jahr gescheiterte Institutionelle Abkommen vorsah, ist für den Bundesrat keine Option.

Weitere mögliche Teile des Pakets sind neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom und Lebensmittelsicherheit sowie Assoziierungsabkommen in den Bereichen Forschung, Gesundheit und Bildung. Zudem ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Verhandlungspakets eine Verstetigung des Schweizer Beitrags zu prüfen. 

Der Beschluss des Bundesrates vom 23. Februar dient als Grundlage für die Aufnahme von Sondierungsgesprächen mit der EU. Parallel dazu werden die laufenden Arbeiten zu den vorhandenen Regelungsunterschieden zwischen dem Recht der Schweiz und jenem der EU weitergeführt. Das EJPD hat im Bereich der Binnenmarktabkommen der Bilateralen I in einem ersten Schritt eine Auslegeordnung der bestehenden Regelungsunterschiede vorgenommen.

Die Ergebnisse dieser Arbeiten sind in einen Bericht eingeflossen, den der Bundesrat am 25. Februar 2022 veröffentlicht.

Im Auftrag des EJPD hat Alt-Staatssekretär Mario Gattiker in einem zweiten Schritt eine Analyse und Bewertung der ermittelten Spielräume vorgenommen und wird diese Arbeiten in den nächsten Wochen mit wichtigen innenpolitischen Akteuren vertiefen. Das Ergebnis dient dem Bundesrat als eine der Grundlagen, um Verhandlungsmasse zu schaffen. Der Bundesrat wird in seinen Sitzungen künftig regelmässig Standortbestimmungen zum Dossier Schweiz-EU vornehmen.


Bericht an den Bundesrat(pdf, 278kb)


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