Botschaft zur Neutralitätsinitiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag

Medienmitteilung, 27.11.2024

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) verabschiedet. Er empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses in der Verfassung nicht im Interesse der Schweiz ist und den aussenpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde.

Am 11. April 2024 wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) eingereicht. Die Initiative will ein starres Verständnis der Neutralität in der Bundesverfassung verankern. So könnten in Zukunft ausserhalb der UNO keine Sanktionen mehr gegen kriegsführende Staaten ergriffen werden und die Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen würde stark eingeschränkt.

Annahme wäre eine Kursänderung in der Schweizer Neutralität

Die Annahme der Initiative würde eine Abkehr von der bewährten Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität bedeuten und den Handlungsspielraum des Bundesrates einschränken. Dieser Handlungsspielraum ist für die Wahrung der Interessen der Schweiz zentral. Eine Annahme der Initiative hätte negative Auswirkungen auf die Aussen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Schweiz. Die Neutralität würde als starres Konzept in der Bundesverfassung verankert und liesse kaum noch Spielraum, um auf aussenpolitische Herausforderungen reagieren zu können. So wäre zum Beispiel die Übernahme von Sanktionen gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der UNO nicht mehr möglich. Sanktionen sind heute ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Zudem wäre die Möglichkeit zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit stark eingeschränkt, was die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen würde.   

Entscheid des Bundesrates

Der Bundesrat ist vom Wert der Neutralität für die Schweiz überzeugt. Er ist der Meinung, dass sich die 175-jährige Praxis zur Neutralität bewährt hat. Gerade im heutigen internationalen Umfeld braucht es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses ist für die Wahrung der Landesinteressen schädlich.

Der Bundesrat ist insbesondere der Ansicht, dass ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz ist. Diese dienen der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung. Auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen liegt nach Ansicht des Bundesrats im Interesse der Schweiz. Der Beitritt zu einem solchen Bündnis ist bereits heute nach internationalen Neutralitätsrecht ausgeschlossen.

Aufgrund dieser Überlegungen hat der Bundesrat beschlossen, die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.


Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»(pdf, 189kb)
Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»(pdf, 451kb)


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