Seit Dezember 2022 führt das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Gespräche mit Sozialpartnern und Kantonen über Massnahmen zur inländischen Absicherung des Lohnschutzniveaus. Bereits während der exploratorischen Gespräche mit der EU hatte es sich abgezeichnet, dass zusätzlich zum aussenpolitischen Verhandlungsergebnis eines dreiteiligen Schutzkonzepts (bestehend aus Prinzipien, Ausnahmen und einer Non-Regression-Klausel) auch innenpolitische Massnahmen notwendig sind, damit der Lohnschutz gesichert werden kann. Darüber sind sich der Bundesrat, die Sozialpartner und die Kantone seit Beginn des Prozesses einig.
Die in der «Gemeinsame Verständigung» enthaltenen Massnahmen zur Absicherung des aktuellen Lohnschutzniveaus lassen sich in drei Kategorien einteilen:
- Massnahmen, die Zugeständnisse an die EU (beispielsweise die Verkürzung der Voranmeldefrist) direkt kompensieren;
- Massnahmen, die der Befürchtung entgegenwirken, dass die Dienstleistungssperre als Sanktionsmöglichkeit unter Druck geraten könnte;
- Massnahmen, weil aussenpolitisch in einem Teilbereich keine Ausnahme erzielt werden konnte. Konkret geht es um die Spesenregelung, bei deren Übernahme der bestehende Spielraum innenpolitisch maximal genutzt werden soll.
Aus Sicht des Bundesrates sind darüber hinaus weitere Massnahmen zur Sicherung des Lohnschutzniveaus notwendig. Mit ihnen sollen die sozialpartnerschaftlichen Strukturen beim Lohnschutz und namentlich die heute bereits allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge gewährleistet werden. Gleichzeitig soll der Rechtsschutz für inländische Betriebe gestärkt werden, die einem allgemeinverbindlichen GAV unterstellt werden sollen.
Alle Massnahmen zusammen sichern das aktuelle Lohnschutzniveau ab. Sie sind gezielt auf diejenigen Bereiche ausgerichtet, in denen Handlungsbedarf zur Sicherung des Lohnschutzniveaus besteht. Anvisiert werden in erster Linie Entsendebetriebe aus dem EU-Raum. Soweit sich die Massnahmen auch an Schweizer Unternehmen richten, bauen sie auf dem Bestehenden auf und schaffen keine neuen Belastungen für Schweizer Firmen. Der flexible Arbeitsmarkt wird nicht eingeschränkt. Detaillierte Informationen sind im Faktenblatt «Innenpolitische Massnahmen zum Lohnschutz» enthalten.
Der Bundesrat hat das SECO beauftragt, die detaillierte Ausgestaltung aller Massnahmen bis Ende März 2025 mit den Sozialpartnern und den Kantonen zu finalisieren.
Weiterführende Informationen
Schweizerische Europapolitik (EDA)
Faktenblatt: Innenpolitische Massnahmen zum Lohnschutz(pdf, 47kb)
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