Abkommen Schweiz-EU: Standortbestimmung des Bundesrates

Medienmitteilung, 19.02.2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 eine Standortbestimmung über die laufenden Arbeiten zur Vernehmlassungsvorlage über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der Europäischen Union (EU) vorgenommen. Er liess sich über den Stand der formalen Bereinigung der Abkommenstexte und der inländischen Umsetzungsgesetzgebung und Begleitmassnahmen informieren und legte die nächsten Schritte fest.

Der Bundesrat wurde heute über den Stand der Abschlussarbeiten betreffend die Abkommen informiert. Nach dem materiellen Abschluss der Verhandlungen im Dezember 2024 wurde die rechtliche und formale Überprüfung der Abkommenstexte eingeleitet. Diese Überprüfung läuft noch und wird im Hinblick auf die Paraphierung der Texte durch die Chefunterhändler, die voraussichtlich im Mai 2025 in Bern stattfinden wird, abgeschlossen. Die Übersetzung der Abkommenstexte in die Amtssprachen wurde inzwischen ebenfalls aufgenommen. Sie erfolgt mit Blick auf die Eröffnung der Vernehmlassung, die noch vor dem Sommer stattfinden sollte.

Der Bundesrat wurde zudem über den Stand der Umsetzung der ausgehandelten Abkommen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der EU informiert. Er wurde auch über die inländischen Begleitmassnahmen sowie über die Ergebnisse der Gespräche in den Schlüsselbereichen des Pakets mit den Kantonen, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und anderen Interessengruppen informiert. Diese betreffen den Lohnschutz, die Studiengebühren, die Zuwanderung, den Strom und den Landverkehr.

In Bezug auf den Lohnschutz hat der Bundesrat die «gemeinsame Verständigung» der Sozialpartner und der Kantone zur Kenntnis genommen. Die «gemeinsame Verständigung» enthält Massnahmen zur Absicherung des aktuellen Lohnschutzniveaus. Der Bundesrat hat auf dieser Grundlage weitere Massnahmen vorgeschlagen und das SECO beauftragt, die detaillierte Ausgestaltung aller Massnahmen bis Ende März 2025 mit den Sozialpartnern und den Kantonen zu finalisieren (vgl. separate Medienmitteilung).

Der Bundesrat hat das Konzept zur inländischen Umsetzung der konkretisierten Schutzklausel gutgeheissen und das EJPD beauftragt, die entsprechenden Arbeiten im Hinblick auf die Vernehmlassung zum Gesamtpaket Schweiz-EU weiterzuführen und abzuschliessen.

Abkommen über die Teilnahme an den EU-Programmen

Der materielle Abschluss der Verhandlungen im Dezember 2024 hat die vollständige Aktivierung der Übergangsregelung in den Bereichen Forschung und Innovation per
1. Januar 2025 ermöglicht. Damit die Assoziierung der Schweiz am Horizon-Paket (Horizon Europe, Euratom-Programm, Digital Europe Programme) rückwirkend ab
1. Januar 2025 sichergestellt ist, muss die Unterzeichnung des
EU-Programmabkommens noch in diesem Jahr erfolgen. Die Unterzeichnung dieses Teils des Gesamtpakets ist im November vorgesehen; es wird voraussichtlich im April 2025 in Brüssel paraphiert.

Der oben erwähnte Zeitplan wurde zusammen mit der EU-Kommission festgelegt. Die wichtigsten Schritte sind:

April 2025: Paraphierung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen durch die Chefunterhändler (sowie seitens der Schweiz auch durch den Verhandlungsführenden des SBFI) in Brüssel (als Teil des Gesamtpakets)

Mai 2025: Paraphierung des Gesamtpakets durch die Chefunterhändler (sowie seitens der Schweiz auch durch die Co-Verhandlungsführenden aus den zuständigen Ämtern) in Bern

Vor Sommer 2025: Eröffnung der Vernehmlassung über das Gesamtpaket Schweiz-EU

November 2025: Unterzeichnung des Abkommens zur Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen durch den Bundesrat und die EU-Kommission (Ort tbd)

Erstes Quartal 2026 (tbc): Unterzeichnung der Abkommen Schweiz-EU durch den Bundesrat und die EU-Kommission; Verabschiedung der Botschaft zuhanden des Parlaments


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