Verlagerungsbericht 2013 – Bundesrat will alpenquerenden Schienenverkehr bis 2023 finanziell unterstützen

Medienmitteilung, 29.11.2013

Bern - Der Bundesrat hat heute den neuen Bericht zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene verabschiedet. Mit den bisherigen Massnahmen können pro Jahr rund 650'000 Lastwagenfahrten über die Alpen vermieden werden. Dank der Erneuerung der Lastwagenflotte, welche durch die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gefördert wird, werden die Luftschadstoffe deutlich reduziert. Die gesetzlichen Ziele zur Anzahl alpenquerender Lastwagenfahrten werden indes weiterhin verfehlt. Bis die NEAT durchgehend in Betrieb und der Vier-Meter-Korridor am Gotthard verwirklicht ist, soll der unbegleitete kombinierte Verkehr weiterhin unterstützt werden. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, den entsprechenden Zahlungsrahmen bis 2023 zu verlängern und um 180 Millionen Franken aufzustocken.

Im Güterverkehr durch die Schweizer Alpen werden die meisten Waren per Bahn befördert. Mit einem Schienenanteil von 63,4 Prozent liegt die Schweiz im internationalen Vergleich mit Abstand an der Spitze. Dank der vom Stimmvolk beschlossenen Verkehrsverlagerung können jährlich 650'000 bis 700'000 Lastwagenfahrten durch die Alpen vermieden werden. Im letzten Jahr querten rund 1,2 Millionen Lastwagen die Schweizer Alpen. Eine Reduktion der alpenquerenden Lastwagenfahrten auf das gesetzlich vorgesehene Verlagerungsziel  - 650'000 Fahrten im Jahr 2018 - ist jedoch weiterhin nicht zu erreichen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat im seinem neuen Bericht zur Verkehrsverlagerung. Damit bestätigen sich die Erkenntnisse aus dem letzten Bericht.

Im Verlagerungsbericht 2013 informiert der Bundesrat über den Stand der Aufträge, welche das Parlament bei der Beratung des letzten Verlagerungsberichts erteilt hat. Er schlägt vor, den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs von 2019 bis 2023 zu verlängern. Mit der durchgehende Flachbahn auf der Gotthardachse sowie dem Vier-Meter-Korridor erhält die Schiene ab 2020 eine konkurrenzfähige Infrastruktur. Nach Ablauf der vorgeschlagenen Verlängerung sollen die Transporte nicht mehr abgegolten werden. Durch die frühzeitige Bekanntgabe dieser Fristen können sich die Unternehmen auf die Situation einstellen. Der Bundesrat will die Beiträge so ausgestalten, dass sie pro transportierte Sendung von Jahr zu Jahr sinken. Dadurch soll der kombinierte Verkehr über die Alpen schrittweise eigenwirtschaftlich werden. Insgesamt will der Bundesrat für die Verlängerung der Zahlungen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) 350 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Davon stammen 170 Millionen aus dem bestehenden Zahlungsrahmen, der wegen einer inzwischen erfolgten Entlastung des Güterverkehrs bei den Trassenpreisen nicht ausgeschöpft wurde; 180 Millionen sind neue Mittel.

Rollende Landstrasse muss effizienter werden

Die finanzielle Unterstützung der Rollenden Landstrasse (Rola) bleibt vorerst bis 2018 befristet. Ob bzw. in welcher Höhe sie weitergeführt werden soll, will der Bundesrat in einer Analyse im Hinblick auf den nächsten Verlagerungsbericht prüfen. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass die Steuergelder wirksamer eingesetzt werden. Geprüft werden sollen unter anderem zusätzliche Angebote auf der Gotthard-Achse. Derzeit wird die Rola zum überwiegenden Teil über die Lötschberg-Simplon-Achse geführt.

Der Bundesrat will die Verkehrsverlagerung mit weiteren Massnahmen stärken. So befindet sich die Vorlage für den Bau und die Finanzierung eines durchgehenden Vier-Meter-Korridors auf der Gotthard-Achse in der parlamentarischen Beratung. Ausserdem sollen zusätzliche Terminalkapazitäten für den Umschlag Strasse-Schiene geschaffen werden, insbesondere in Norditalien, wie dies die Schweiz und Italien in einer Absichtserklärung festgehalten haben. Der Bundesrat analysiert nach der Bestätigung der LSVA-Sätze durch das Bundesgericht zudem, ob das Gebührensystem weiterzuentwickeln ist. Weiterhin geringe Akzeptanz hat bei den Nachbarländern und in der EU die Einführung einer Alpentransitbörse.

Stärkere Einbettung in die Umwelt- und Klimapolitik

Im Verlagerungsbericht 2013 schlägt der Bundesrat vor, die Verlagerungspolitik stärker umwelt- und klimapolitisch einzubetten. Die Verlagerungspolitik leistet einen substanziellen Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen der Schweiz. Zudem führt der technische Fortschritt bei den Lastwagen, insbesondere mit der Entwicklung der abgasarmen Fahrzeuge der Kategorie Euro VI, zu einer besseren Situation bei den Luftschadstoffen. Der Bund fördert den Ersatz von alten Lastwagen durch Euro-VI-Fahrzeuge durch tiefere Abgaben bei der LSVA. Verschiedene Prognosen gehen davon aus, dass die vom Schwerverkehr verursachte Umweltbelastung im Alpenraum dank der Erneuerung des Fahrzeugparks und den bisherigen Verlagerungsmassnahmen bis im Jahr 2020 zurückgeht. Dies wirft grundsätzliche Fragen zur Zielsetzung der Verlagerungspolitik und zum Schutz der Lebensräume im Alpenraum auf, die der Bundesrat in einer politischen Diskussion klären möchte.

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